9761 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh - Fensterfassade Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4K-22-J-9761
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9761 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh - Fensterfassade
Für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh, wird eine Fesnter-Fassade ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung , Lieferung und Montage von vertikal eingebauten Fenstern , Fenstertüren und Fensterelementen gem. EN 14351-1 in Holz- Metall - Bauweise einschließlich Oberflächenendbehandlung , einsetzen u. abdichten von Verglasungen und soweit gefordert sonstige Zusatzeinrichtungen. Dabei sind die Gängigkeit von Fenstern u. Türen zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sulingen
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 27232
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.