9763 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh - Pfosten-Riegel-Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4K-22-J-9763
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9763 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh - Pfosten-Riegel-Fassade
Für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh, wird eine Pfosten-Riegel-Fassade ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Holz- Aluminium PR -Fassade sowie Aluminium Außentürelemente für die Bauteile des Neubaus am Kreishaus Gütersloh.Die Lage und die Abmessungen der Baukörper können dem beiliegenden Grundrissen, Schnitten und Ansichten entnommen werden .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bastheim
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97654
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.