9762 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh - Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4K-22-J-9762
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9762 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh - Freianlagen
Für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh, werden die Leistungen für die dazugehörigen Freianlagen ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Leistungsumfang umfasst die gesamte Herstellung der Außenanlagen bestehend aus befestigten Flächen, deren Entwässerungseinrichtungen und Vegetationsflächen zur Anlage eines Vorplatzes, Wirtschaftshofs, Stellplatzanlage, Wegeverbindungen und von zwei Innenhöfen. Desweiteren sind 2 Nebenanlagen ( Fahrradabstellanlagen und Mülleinhausung) sowie Sitzmöbel aufzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Steinhagen
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33803
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.