Medienversorgung - Schulen in Lichtenau Referenznummer der Bekanntmachung: 6004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenau
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medienversorgung - Schulen in Lichtenau
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die technische Ausstattung der drei Schulen im Stadtgebiet Lichtenau.
Hierzu gehören in Summe im wesentlichen 75 Computer, 77 Displays mit Wandhalterungen und Set-Top-Boxen, 7 Tablet-Wagen und 77 Tablet-Halterungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die technische Ausstattung der drei Schulen im Stadtgebiet Lichtenau.
Hierzu gehören in Summe im wesentlichen 75 Computer, 77 Displays mit Wandhalterungen und Set-Top-Boxen, 7 Tablet-Wagen und 77 Tablet-Halterungen
Nebenangebote sind nur bei Abgabe eines Hauptangebotes zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Lister der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbingungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Teilnahme an der elektronischen Angebotsöffnung ist nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.