Generalplaner für die Ertüchtigung und Modernisierung der Kläranlage in Berglen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2022-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berglen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berglen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner für die Ertüchtigung und Modernisierung der Kläranlage in Berglen
Gemeinde Berglen - Generalplaner für die Ertüchtigung und Modernisierung der Kläranlage in Berglen
Gemeinde Berglen
Die Gemeinde Berglen betreibt seit 1977 eine mechanisch-biologische Kläranlage. Die Kläranlage Berglen wurde auf 9.100 Einwohnerwerte dimensioniert. Über die Betriebsjahre wurde die Kläranlage in mehreren Abschnitten ausgebaut und verfahrenstechnisch optimiert. Die Gemeinde Berglen hat in 12/2021 entschieden, die Kläranlage in Berglen als selbständige Anlage zu erhalten und eine umfangreiche Ertüchtigung und Sanierung durchzuführen. Aufgrund der 40-jährigen Betriebsdauer der Kläranlage sind umfangreiche Ertüchtigungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Es liegt eine Studie "Instandsetzungsmaßnahmen Kläranlage Gemeinde Berglen" aus dem Jahr 2018 (ergänzt im Mai 2021) vor.
Alle Bestandsbauwerke und Neubauten auf der Kläranlage werden bei der Planung der Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung zu einem Objekt zusammengefasst. Bei der Planung der Technischen Ausrüstung werden die Anlagengruppen in die Bereiche Verfahrenstechnik (VT), Maschinentechnik (MT) und Elektrotechnik (ET) subsumiert.
Die Baumaßnahmen finden im laufenden Betrieb statt. Der Betrieb der Kläranlage muss sicher gestellt werden.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Generalplanung für die
Ertüchtigung und Modernisierung der Kläranlage in Berglen:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung Technische Ausrüstung.
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Objektplanung für Verkehrsanlagen,
— Objektplanung für Freianlagen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Dauer der einzelnen HOAI-Leistungsphasen ist noch nicht final festgelegt. Die angegebene Laufzeit bezieht sich auf die Stufe 1 (HOAI-LPH 1-4).
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung
Angaben und Erklärungen im Bewerbungsbogen (Ziffer VI.3) dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren.
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Für eine Besichtigung der Kläranlage ist Kontakt mit folgendem Ansprechpartner der Gemeinde Berglen aufzunehmen:
Herr Jürgen Hillmann
[gelöscht]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium),
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
— Eigenerklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen (Planung von Kläranlagen) der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab 1,2 Mio. Euro netto, Höchstpunktzahl ab 3,6 Mio. Euro netto (Wichtung 10 %).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
— Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Personenschäden mind. 1,5 Mio. Euro, sonstige Schäden 1,5 Mio. Euro. (AUSSCHLUSSKRITERIUM)
Die Deckungssummen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 5%),
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte für entsprechende Dienst- und Planungsleistungen (Planung von Kläranlagen) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpunktzahl ab 8 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 24 Beschäftigte (Wichtung 10%).
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Zahl der Beschäftigten der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
Referenzlisten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Wichtung 75%):
Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 6 Referenzen erreicht werden:
— 2 für Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich der mechanischen und biologischen Abwasserbehandlung sowie der Schlammbehandlung (jeweils 15%)
— 2 für Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich der mechanischen Abwasserbehandlung (jeweils 5%)
— 2 für Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich der biologischen Abwasserbehandlung und Schlammbehandlung (jeweils 17,5%)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
1.) 2 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich der mechanischen und biologischen Abwasserbehandlung sowie der Schlammbehandlung (Wichtung 30%, je Referenz 15%):
Mindestanforderungen (Wichtung 50%):
— Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich
der mechanischen und biologischen Abwasserbehandlung sowie der
Schlammbehandlung,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtlicher
Bauüberwachung vollständig erbracht,
— Projektfertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre (Abschluss der LPH 8 nach dem 01.01.2017),
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers,
— Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen ersichtlich ist.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— anrechenbaren Herstellkosten gem. HOAI für die Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Mindestpunktzahl ab 2 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 4 Mio. EUR netto, (Wichtung 50 %).
2.) 2 Referenzen aus dem Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich der mechanischen Abwasserbehandlung (Wichtung 10%, je Referenz 5%)
Mindestanforderungen (Wichtung 50%):
— Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich
der mechanischen Abwasserbehandlung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI, LPH 1 bis 8 vollständig erbracht,
— Projektfertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre (Abschluss der LPH 8 nach dem 01.01.2017),
— Mindesthonorarzone II oder höher,
— Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers,
— Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen ersichtlich ist.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— anrechenbaren Herstellkosten gem. HOAI für die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich der mechanischen Abwasserbehandlung:
Mindestpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl ab 900.000. EUR netto, (Wichtung 50 %).
3.) 2 Referenzen aus dem Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich der biologischen Abwasserbehandlung und Schlammbehandlung (Wichtung 35%, je Referenz 17,5%)
Mindestanforderungen (Wichtung 50%):
— Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich der biologischen Abwasserbehandlung und Schlammbehandlung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI, LPH 1 bis 8 vollständig erbracht,
— Projektfertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre (Abschluss der LPH 8 nach dem 01.01.2017),
— Mindesthonorarzone II oder höher,
— Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers,
— Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen ersichtlich ist.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— anrechenbaren Herstellkosten gem. HOAI für die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung von Kläranlagen im Bereich der biologischen Abwasserbehandlung und Schlammbehandlung:
Mindestpunktzahl ab 3 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 5 Mio. EUR netto, (Wichtung 50 %).
Mindestanforderungen siehe unter III. 1.3)
1. Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden,
2. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB (Boorberg Verlag 03/2021),
3. Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) gem. § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV (Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Die Eigenerklärung ist von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften auszufüllen.
3) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
4) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise muss das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3));
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform Tender24 einzureichen (Link siehe I.3). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
5) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag — Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die
Entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag — Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Erklärung zur Unterauftragsvergabe gem. § 36 VgV und Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Anlage 1) abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Sollte ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen, so wird eine Mithaftung des Eignungsverleiher Verlangt (auf § 47 Absatz 3 VgV wird verwiesen). Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6) Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3
Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html/