Archäologische Untersuchung in Gronau "Markenfort" Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-21/10-55NW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gronau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.comp-ar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Archäologische Untersuchung in Gronau "Markenfort"
Die Stadt Gronau beabsichtigt für das städtische Grundstück Gronau, Flur 9, Flurstück 391 einen Bebauungsplan aufzustellen. In diesem Bereich hat die LWL-Archäologie für Westfalen durch vorangegangene Untersuchungen einige unter Flur intakt erhaltene Fundkonzentrationen steinzeitlicher Feuersteinartefakte (Rastplätze), einen Siedlungsplatz und ein Brandgräberfeld der vorrömischen Eisenzeit und spätmittelalterliche Agrarrelikte (sogenannte Eschgräben) nachgewiesen.
Alle erfüllen die Kriterien gem. § 2 DSchG NW für ein Bodendenkmal, so dass Gründe des Denkmalschutzes bei der Durchführung der Maßnahme zu berücksichtigen sind.
Der Auftrag umfasst Dienstleistungen zur archäologischen Untersuchung.
Das Leistungsbild ist dem beigefügten Leistungsverzeichnis in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, in einer ersten Stufe wird die Erstellung des Grabungskonzeptes und die Beantragung einer Grabungserlaubnis nach § 13 DschG NRW bei der oberen Denkmalbehörde beauftragt. Eine Beauftragung der weiteren Leistungen erfolgt in Abhängigkeit von der Erteilung der Grabungsgenehmigung.
Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach § 13 DSchG NW anders geregelt, gemäß den Grabungsrichtlinien
der LWL-AfW und den aktuellen Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen der BRD (www.landesarchaeologen.de) durchgeführt werden.
Soweit mehr Teilnahmeanträge eingehen, werden mind. 3 Teilnehmer, max. jedoch 4 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertungsmatrix zur Ermittlung dieser max. 4 Teilnehmer ist dem Exposé zum Teilnahmewettbewerb (siehe Rubrik Teilnahmeunterlagen) zu entnehmen.
- Umsatz für vergleichbare Leistungen (gem. Ziffer III.1.2) = 20 % (Punkteverteilung siehe Exposé),
- Referenzliste über vergleichbare Leistungen (gem. Ziffer III.1.3) = 80 % (Punkteverteilung siehe Exposé),
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- 1) wirtschaftliche Verknüpfung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des/der Bewerber(in) ob und auf welche Art er/sie wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er/sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung gem. § 43 (1) VgV mit Benennung des/der bevollmächtigten Vertreter(in) (von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben einzureichen) bzw. Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer gem. § 47 (1) VgV mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen sowie Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (unterschrieben einzureichen)),
- 2) Handelsregisterauszug (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der/die Bewerber(in) seinen / ihren Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen) gem. § 44 (1) VgV
- 3) Ausschlussgründe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des/der Bewerber(in), dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB sowie keine Interessen gem. § 73 (3) VgV bestehen. Der/die Auftraggeber(in) behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des/der Bewerber(in) durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 48 (4), (5) VgV zu überprüfen
.
- Vorbehalt der Überprüfung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Der/die Auftraggeber(in) behält sich vor, die Richtigkeit von dem/der Bewerber(in) mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch bei dem/der Bewerber(in) mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen.
- 4) Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung).
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung (ggf. als Projektversicherung) mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:
Deckungssummen für Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR
- 5) Umsätze (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des/der Bewerber(in) der letzten 3 Jahre, sowie des Umsatzes für vergleichbare Leistungen (archäologische Untersuchungen) in diesem Zeitraum.
- 7) Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerberin mit Referenzprojekten über geeignete Referenzen gem. § 46 (3) Ziff. 1, § 75 (5) VgV:
a) Erfolgreich abgeschlossene *) archäologische Untersuchungen mit Ausgrabungen auf alt- und mittelsteinzeitlicher Fundplätzen nach wissenschaftlichen Standards, Abschluss der Untersuchungen im Jahr 2010 oder später
und
b) Erfolgreich abgeschlossene *) archäologische Untersuchungen mit Ausgrabungen eisenzeitlicher Siedlungen oder Brandgräberfelder nach wissenschaftlichen Standards,
Abschluss der Untersuchungen im Jahr 2010 oder später
_ *) die eingereichten Referenzen werden hinsichtlich der erfolgreichen Abwicklung der erbrachten Leistungen durch den LWL Archäologie für Westfalen geprüft.
- 8) Mitarbeiterstruktur (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aufstellung der Anzahl der Beschäftigten einschließlich Führungskräften bei dem/der Bewerber(in) jeweils für die letzten 3 Jahre und jeweils gegliedert nach Berufsgruppen.
A) Nachweis der beruflichen Befähigung des/der vorgesehenen Grabungsleiter/innen gem. der Bekanntmachung. Der Nachweis ist jeweils über geeignete Referenzprojekte archäologischer Untersuchungen zu belegen, dabei sind die folgenden Kriterien innerhalb eines oder mehrerer Referenzprojekte jeweils für den/die Grabungsleiter/innen nachzuweisen:
Erfolgreich abgeschlossene *) archäologische Ausgrabungen
- mit einer Grabungsfläche von mind. 1 ha
- Ausgrabungen auf alt- und mittelsteinzeitlicher Fundplätze nach wissenschaftlichen Standards
- Ausgrabungen eisenzeitlicher Siedlungen und Brandgräberfelder nach wissenschaftlichen Standards
- Erfahrung mit der Dokumentation mittelalterlicher Ackerrelikte
.
und
.
B) Nachweis der beruflichen Befähigung des/der vorgesehenen Grabungstechniker/innen gem. der Bekanntmachung. Der Nachweis ist jeweils über geeignete Referenzprojekte archäologischer Untersuchungen zu belegen, dabei sind die folgenden Kriterien innerhalb eines oder mehrerer Referenzprojekte jeweils für den/die Grabungstechniker/innen nachzuweisen:
Erfolgreich abgeschlossene *) archäologische Ausgrabungen
- mit einer Grabungsfläche von mind. 1 ha
- Ausgrabungen auf alt- und mittelsteinzeitlicher Fundplätze nach wissenschaftlichen Standards
- Ausgrabungen eisenzeitlicher Siedlungen und Brandgräberfelder nach wissenschaftlichen Standards
- Erfahrung mit der Dokumentation mittelalterlicher Ackerrelikte
.
*) die eingereichten Referenzen werden hinsichtlich der erfolgreichen Abwicklung der erbrachten Leistungen durch den LWL Archäologie für Westfalen geprüft.
Die Archäologische Maßnahme ist durch einen Wissenschaftler (Grabungsleiter) und einen Grabungstechniker zu leiten, die die Nachweise zur Erfüllung der o.g. Mindestanforderungen erbracht haben und über ausreichende Erfahrungen in diesem Bereich verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Exposé inkl. Bewertungsmatrix und Bewerberbogen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) herunterzuladen.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.
Der Bewerberbogen ist an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der/Die Bewerber(in) / der/die Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag.
Nach Möglichkeit sind alle Anlagen zum Bewerberbogen in einer Datei (pdf-Format) hochzuladen.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Der/Die Auftraggeber(in) behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBERQDW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.