Innenstadt-Büro (City-Management, Stadtteilmanagement, Stadtteilarchitekt) Referenznummer der Bekanntmachung: S-SCHWELM-2022-0022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwelm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Innenstadt-Büro (City-Management, Stadtteilmanagement, Stadtteilarchitekt)
Innenstadt-Büro (City-Management, Stadtteilmanagement, Stadtteilarchitekt)
Betreiben eines Innenstadt-Büros - Zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt der Stadt Schwelm "Neue Mitte Schwelm"
Ziel ist es, unter den Anbietern den Dienstleiter zu finden, der die geforderten Aufgaben des In
Innenstadt Schwelm bzw. Rathaus Schwelm
Innenstadt-Büro (City-Management, Stadtteilmanagement, Stadtteilarchitekt)
Betreiben eines Innenstadt-Büros - Zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt der Stadt Schwelm "Neue Mitte Schwelm"
Ziel ist es, unter den Anbietern den Dienstleiter zu finden, der die geforderten Aufgaben des Innenstadtbüros optimal erbringen kann. Angedacht ist die Besetzung mit festen Ansprechpartnern sowie die Erreichbarkeit über eine zentrale Adresse in der Innenstadt, die als Anlaufstelle für Bewohner und Akteure dient. Der Auftragnehmer ist in Abstimmung mit der Stadt Schwelm zuständig für die Themen Citymanagement/Stadtteilmanage¬ment/Stadtteilarchitekt mit der Maßgabe, eine nachhaltige Attraktivierung der Schwelmer Innenstadt herbeizuführen.
Der Arbeitseinsatz in den Abendstunden ist im Rahmen des Gesamtstundenkontingents erforderlich, um auch der Händlerschaft und anderen Akteuren mit Vollzeitjob die Möglichkeit zu geben, das Innenstadt-Büro aufzusuchen und diesen vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Vorgesehen sind für die Funktionen Citymanagement, Stadtteilmanagement und Stadtteilarchitekt ein jeweils separates Beauftragungsvolumen von regelmäßig 17 Stunden/Woche. Zu beachten sind 1-2x monatliche Termine auch nach Geschäftsschluss bzw. bei besonderen Veranstaltungen (z.B. verkaufsoffener Sonntag) gelegentlich am Wochenende, in Abstimmung mit der Auftraggeberin.
Schließzeiten des Innenstadt-Büros insbesondere während der Ferien sind möglich und mit der Stadtverwaltung Schwelm abzustimmen.
Die Angebotskalkulation umfasst
• die Personalkosten auf Stundenbasis
• die Kosten für den Betrieb eines zentralen Büros (Miete, Nebenkosten, Telekommunikationskosten, etc).
I. Eignung (Festlegung von angemessenen Eignungsanforderungen)
Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. Vom Bieter sind verschiedene Eignungsanforderungen zu erfüllen.
• Es muss ein Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (z.B. Mindestjahresumsatz 100.000 pro Jahr für die letzten 3 Jahre) erbracht werden. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
• Zudem muss ein Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (z. B. 2 x Referenzen für Mitarbeit in einem Innenstadtbüro (ISEK) oder Referenzen, die mit Art und Umfang der auszuführenden Leistung vergleichbar sind) erbracht werden.
• alle eingesetzten Mitarbeiter müssen eine für die jeweilige Aufgabe die erforderliche Qualifikation besitzen
• Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden)
II. Wertung
Zuschlagskriterium ist die angebotene Gesamthonorarsumme.
III. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
IV. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die St
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Bekannmachtung
siehe Bekannmachtung
siehe Bekannmachtung
siehe Bekannmachtung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).