Planungsleistung Kälte, Klima, Lüftung und Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05/VW/MK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medienanstalt-nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.medienanstalt-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Kälte, Klima, Lüftung und Sanitär
Die Landesanstalt für Medien NRW beabsichtigt, im Rahmen des Umbaus der Büroflächen in den Etagen Erdgeschoss bis 2. OG erforderliche luft-, wärme-, kälte- und klimatechnische Maßnahmen umzusetzen. Die Teileigentumsflächen der LFM NRW sind im kompletten Bereich klimatisiert und in wenigen Bereichen (insbesondere Besprechungsräume und den beiden Sitzungssälen) mit einer Belüftung ausgestattet. Nach Möglichkeit soll das neue System auf das bereits vorhandene Kälte- und Lüftungssystem aufgesetzt werden bzw. das vorhandene System entsprechend erweitert werden. Entsprechende Pläne, die Ihnen einen ersten Überblick über die Ist-Situation geben sollen, sind in der Anlage beigefügt.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die bereits vorhandene Kälteanlage auf dem Dach des Gebäudes gegen eine neue, leistungsstärkere Anlage auszutauschen.
Landesanstalt für Medien NRW Zollhof 2 40221 Düsseldorf
Planung von luft-, wärme-, kälte- und klimatechnische Maßnahmen
Maßnahme Kälteanlage:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Vertragsleistung des Auftragnehmers wird in folgende Leistungsstufen unterteilt:
-Leistungsstufe I: Leistungsphasen 4 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
-Leistungsstufe II: Leistungsphasen 5 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
-Leistungsstufe III: Leistungsphase 6 - 7 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
-Leistungsstufe IV: Leistungsphasen 8 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
Maßnahme im Bereich des Umbaus:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Vertragsleistung des Auftragnehmers wird in folgende Leistungsstufen unterteilt:
-Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1-2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
-Leistungsstufe II: Leistungsphasen 3-4 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
-Leistungsstufe III: Leistungsphase 5 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
-Leistungsstufe IV: Leistungsphasen 6-7 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
-Leistungsstufe V: Leistungsphase 8 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber verlangt, dass die Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert.
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzugeben.
Der Bieter muss nach §§ 67, 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Ein geeigneter Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Ferner muss der Bieter zur Absicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung verfügen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Deckungssummen betragen.
Sofern der Bieter über die beschriebene Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügt, hat er eine entsprechende Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen abzugeben.
Sofern der Bieter über die beschriebene Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht verfügt oder sofern seine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen ebenfalls anzukreuzen. In diesem Fall muss der Bieter sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Außerdem hat er mit dem Angebot zusätzlich eine Versicherungsbestätigung einer Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der folgt, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die genannten Mindest-Deckungssummen gewährt werden wird.
Der Vordruck Eignungsanforderungen ist vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bewerber muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist dann als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber auf dem Vordruck Eignungsanforderungen im Wege einer Eigenerklärung (wahrheitsgemäß) zu erklären, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss der Verpflichtungen aus dem ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Außerdem hat der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021) zu machen
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Eignungsanforderungen die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen (= Festangestellte und in Vollzeit Beschäftigte) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 - 2021 anzugeben.
Diese Angaben sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Zugelassen ist, wer nach dem Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bieter muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Ein geeigneter Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter verpflichtet sich, die Vorgaben des § 2 TVgG NRW zur Tariftreue und Mindestlohn einzuhalten. Vertragsbestandteil werden dazu auch die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 21 A-EntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG sind für den Einzelbieter, für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird entsprechende Eigenerklärungen mit dem Angebot abzugeben (vgl. Anschreiben Angebot und Vordruck Ausschlussgründe Dritte). Auf § 125 GWB wird verwiesen.
Bei Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot der Vordruck Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Vordruck Mitglied Bietergemeinschaft auszufüllen und abzugeben. Bei Bietergemeinschaften wird die Eignung für die Bietergemeinschaft insgesamt geprüft. Es muss mithin nicht jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft alle Eignungskriterien in eigener Person erfüllen. Zum Nachweis der Eignung der Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft der ausgefüllte Vordruck Eignungsanforderungen einzureichen.
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und be-rufliche Leistungsfähigkeit Eignungsleihe in Anspruch nehmen. Dies ist in dem Vordruck Angebotsanschreiben anzukreuzen. In dem Vordruck Eignungsleihe ist anzugeben, in welchem Umfang der Bieter Eignungsleihe in Anspruch nimmt und die jeweiligen Unternehmen zu benennen. Der Eignungsverleiher hat seine Eignung in dem Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Dazu ist der vom Eignungsverleiher ausgefüllte Vordruck Eignungsanforderungen einzureichen. Auf § 47 VgV wird ergänzend verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über diese Plattform
Die Öffnung der Angebote wird durch mindestens zwei Mitarbeiter der Landesanstalt für Medien NRW erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt alle Informationen zu dem Vergabeverfahren, die - ggf. fortgeschriebenen
-Vergabeunterlagen sowie Bieterinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information etwaiger Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Für die Abgabe eines Angebotes sind ausschließlich diejenigen Formblätter und
Vordrucke zu verwenden, welche der Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung stellt, sofern in den Bewerbungsbedingungen nicht ausdrücklich anderes gestattet ist (z. B. die Erstellung einer eignen Unterlage)
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC8R89M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3055
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 ff. GWB. Nach § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.