Durchführung der Schülerbeförderung für die Michael-Ende-Schule Lengerich des Kreises Steinfurt 2022/2023 - 2025/2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-40-185-EU-V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Schülerbeförderung für die Michael-Ende-Schule Lengerich des Kreises Steinfurt 2022/2023 - 2025/2026
Der Kreis Steinfurt schreibt den Schülerspezialverkehr für seine Förderschulen neu aus. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Michael-Ende-Schule in Lengerich und gilt für die vier Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026.
Michael-Ende-Schule Lengerich Kirchpatt 38 49525 Lengerich Einzugsbereich Ladbergen, Lengerich, Lienen
Durchführung der Schülerbeförderung für die Michael-Ende-Schule in Lengerich im Bereich Ladbergen, Lengerich, Lienen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ladbergen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY292C4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.