Bereitstellung eines Administrationssystems für die Akademische Prüfstelle in Peking Referenznummer der Bekanntmachung: 002/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Administrationssystems für die Akademische Prüfstelle in Peking
Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie wurde im Juli 2001 gegründet und hat ihren Sitz in Peking.
Grundsätzliches Ziel der APS ist es, chinesischen Studienbewerbern den Weg für ein Studium in Deutschland möglichst einfach und transparent zu gestalten, indem formale Überprüfung und auch das Visumverfahren unter einem Dach in einem einheitlichen und unkomplizierten Verfahren angeboten werden.
Die APS setzt ein bestehendes IT-System ein. Aufgrund steigender Bewerberzahlen, geänderter Rahmenbedingungen und technischer Einschränkungen stößt die APS an Grenzen, um mit dem bestehenden IT-System aktuelle und zukünftige Arbeitsprozesse zu bewältigen. Die Akademische Prüfstelle wird neben China derzeit auch noch in Vietnam eingesetzt. Für den Sommer 2022 ist eine weitere APS Einrichtung in Indien geplant. Die beiden Standorte außerhalb Chinas sollen ebenfalls Zugriff das neu zu entwickelnde IT-System erhalten.
Dieses Administrationssystem umfasst alle Portale für externe Benutzer und das Backend für die internen Nutzer. Es ist gewünscht, dass das bereitzustellende Administrationssystem auf bestehende Softwaremodule des Auftragnehmers basiert, die konfiguriert, angepasst und erweitert werden können, um die APS-Prozesse zu unterstützen. Die Prozesse bestehen aus ereignisbasierten, halbstrukturierten, informationsintensiven und funktionsübergreifenden Arbeitsabläufen. Das Administrationssystem soll die Arbeit vor allem der APS, aber auch anderer Nutzergruppen vereinfachen und die Datensicherheit sowie die Effizienz verbessern.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie wurde im Juli 2001 gegründet und hat ihren Sitz in Peking.
Grundsätzliches Ziel der APS ist es, chinesischen Studienbewerbern den Weg für ein Studium in Deutschland möglichst einfach und transparent zu gestalten, indem formale Überprüfung und auch das Visumverfahren unter einem Dach in einem einheitlichen und unkomplizierten Verfahren angeboten werden.
Die APS setzt ein bestehendes IT-System ein. Aufgrund steigender Bewerberzahlen, geänderter Rahmenbedingungen und technischer Einschränkungen stößt die APS an Grenzen, um mit dem bestehenden IT-System aktuelle und zukünftige Arbeitsprozesse zu bewältigen. Die Akademische Prüfstelle wird neben China derzeit auch noch in Vietnam eingesetzt. Für den Sommer 2022 ist eine weitere APS Einrichtung in Indien geplant. Die beiden Standorte außerhalb Chinas s...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung eines Administrationssystems für die Akademische Prüfstelle in Peking
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.