Ausschreibung der Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft | Abschluss einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung zur Unterstützung beim Einkauf Referenznummer der Bekanntmachung: KKRT_EKG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreiskliniken-reutlingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft | Abschluss einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung zur Unterstützung beim Einkauf
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung über die Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft zur Unterstützung beim Einkauf von Medikalprodukten, Investitionsgütern, Lebensmitteln, Pharma, Soft- und Hardware, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf.
72764 Reutlingen
Die Kreiskliniken Reutlingen GmbH (KKRT) ist der Träger des Klinikums am Steinenberg in Reutlingen, der Ermstalklinik in Bad Urach, der Albklinik in Münsingen und weiterer Organschaften. Der Landkreis Reutlingen ist Gesellschafter der KKRT. Mit insgesamt rund 770 Betten, rund 2.000 Beschäftigten, circa 36.000 stationären und 80.000 ambulanten Patienten pro Jahr ist die KKRT der größte kommunale Arbeitgeber der Region.
Die KKRT beabsichtigt für die Zeit ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 inklusive zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr (d.h. bis spätestens 31.12.2027) die Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft auszuschreiben.
Auf Grundlage einer für diesen Zeitraum zu schließenden Rahmenvereinbarung wird vom Vertragspartner die Unterstützung beim Einkauf von Medikalprodukten, Investitionsgütern, Lebensmitteln, Pharma, Soft- und Hardware, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf geleistet.
Mit der neuen Rahmenvereinbarung soll eine nachhaltige Steigerung der Wirtschaftlichkeit erreicht werden und die Beschaffung unter Einhaltung des Vergaberechts erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTR806
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.