Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 045220419PDL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gelsenwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen sowie die Dokumentation der zugestellten Briefsendungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bieter/ Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gem. § 11 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Bieter/Bietergemeinschaft können sämtliche Teilleistungen auch vollumfänglich selbst erbringen oder durch Unterauftragnehmer erbringen lassen. Nimmt die Bieter/die Bietergemeinschaft Teilleistungen der Deutschen Post AG in Anspruch, finden insoweit die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Im Falle eines Vertragsschlusses hat der Auftragnehmer die Teilleistungsverträge vorzulegen.
Postdienstleistungen Standard-, Kompakt- & Großbriefe für alle Postleitzahlengebiete die mit 4xxxx beginnen (Briefsendungen regional)
Region NRW
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung von Briefsendungen (Standard-, Kompakt- und Großbriefe) und deren Zustellung im Zustellgebiet, das alle Postleitzahlen abdeckt, die mit 4xxxx beginnen (Briefsendungen regional).
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren zu Los 1 gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die ausgeschriebene Vorsortierleistung, so nicht anbieten kann bzw. will. Im Übrigen wird auf Abschnitt VI ("Weitere Angaben") verwiesen.
Postdienstleistungen Standard-, Kompakt- & Großbriefe für alle Postleitzahlengebiete im Inland, die nicht in Los 1 enthalten sind (Briefsendungen national)
national/deutschlandweit
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung von Briefsendungen (Standard-, Kompakt- und
Großbriefe) und deren Zustellung in allen Postleitzahlengebieten im Inland, die nicht in Los 1 enthalten sind (Briefsendungen national).
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren zu Los 2 gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die ausgeschriebene Vorsortierleistung, so nicht anbieten kann bzw. will. Im Übrigen wird auf Abschnitt VI ("Weitere Angaben") verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren (Los 1 und Los 2) gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die in beiden Losen ausgeschriebenen Vorsortierleistungen, so nicht anbieten kann bzw. will. Eine solche Vorsortierung durch den Auftragnehmer ist ausweislich der Rückmeldungen weder aus zeitlichen noch aus technischen Gründen möglich. Der öffentliche Auftraggeber ist in der Folge gezwungen, die Vorsortierleistungen selbst zu erbringen und aus den Vergabeunterlagen zu streichen. Denn eine Vergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen ist objektiv sinnlos geworden. Mildere Mittel standen angesichts der erheblichen Wettbewerbsrelevanz der Änderung nicht zur Verfügung. Der öffentliche Auftraggeber wird daher zeitnah die Vergabeunterlagen grundlegend anpassen und das Verfahren erneut einleiten. Alle interessierten Unternehmen sind aufgerufen sich an dem neuen Vergabeverfahren zu beteiligen. Der öffentliche Auftraggeber wird zeitnahe eine EU-Bekanntmachung zum neuen Vergabeverfahren veröffentlichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.
§135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html