IT-System BISAM2027-EFRE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
IT-System BISAM2027-EFRE
Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des IT-System EFRE 2021
bis 2027
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen lassen sich in folgende Schwer-punkte gliedern:
1.) Aufbau, Weiterentwicklung und Anpassung des Datenbankprogramms BISAM2020-EFRE an die neuen EFRE-Förderbedingungen aufgrund der überarbeiteten Vorgaben der einschlägigen EU-Verordnungen inkl. Anbindung an E-Akte ("vollelektronische Aktenführung"), Digitale Signatur (ELSTER, WSP, Servicekonto, E-PA, ...), Bidirektionale Kommunikation (Post-korb für ZE zur Bescheidzustellung, u.ä.)
2.) Laufende Wartung und Pflege des neuen Datenbankprogramms BISAM2027-EFRE in der Hochsicherheitsarchitektur beim landeseigenen IT-Dienstleister für Information und Technik (IT.NRW)
3.) "First-Level-Support" für die Nutzer des Systems, insbesondere laufende Fehlerbehebung sowie direkte Unterstützung bei technischen Problemstellungen
4.) Anpassung an die in Entwicklung befindlichen, mit BISAM per Schnittstellen verbundenen vor- und nachgelagerten Onlineverfahren zur sukzessiven Erfüllung der Vorgaben und Richtlinien des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des Single Digital Gateway (SDG)
5.) Weiterentwicklung und Anpassung des Datenbankprogramms BISAM an die Schnittstellen des Finanzbuchhaltungssystems des Landes NRW EPOS.NRW, hier insbesondere EPOS-Geschäftspartnerschnittstelle sowie EPOS-Transfermittelschnittstelle.
Wesentlicher Bestandteil der o.g. Leistungen sind ebenso die nachfolgend genannten, übergreifenden Aufgaben des Berichtswesens:
- Regelmäßig wiederkehrende Berichtsanforderungen sowie ad hoc Berichte sind zu erstellen, wobei die Berichterstellung zukünftig überwiegend durch die EFRE-Verwaltungsbehörde selbst vorgenommen werden soll.
- Die Unterstützung der Berichterstellung erfolgt insbesondere durch den Aufbau und die Pflege der in BO abgebildeten Metadaten in den Universen.
- Die Pflege und Weiterentwicklung der Business Objects Installation und der BO-Universen ist Basis zur Erfüllung der Berichtsanforderungen in den folgenden Kategorien:
- Landesberichte
- Regionalstatistiken
- Antragstatistiken
- Bewilligungsstatistiken
- Individualauswertungen
- Auswertungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsantrag
- Maximalauswertung
- 113 Felderliste und deren Nachfolger
- Zur Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Berichtswesens, ist neben der technischen Kompetenz mit den Berichtswerkzeugen Business Objects und BISAM, eine Kommunikation mit dem Bereich Haushalt und der EFRE-VB unerlässlich.
- Support ad-hoc-Aufgaben:
- Anwenderbetreuung
- Zuarbeit und Unterstützung von Schulungen
- Ad-hoc-Service ggf. vor Ort
6.) Projektorganisation
Aus den Erfahrungen der vorherigen Förderperiode 2014 - 2020 aufbauend, wird eine erfolgreiche Projektdurchführung durch eine gut strukturierte Projektorganisation gewährleistet. Die folgende Organisationsstruktur mit entsprechendem Leistungsportfolio trägt den Anforderungen der neuen Förderperiode 2021 - 2027 Rechnung.
6.1) Projektleitung
Zusammensetzung: Projektleiter/in des MWIDE, Ref. V C 1 und dessen/deren Vertreter/in in Kooperation mit dem/der Projektleiter/in des Auftragnehmers.
Turnusmäßiges Treffen: Monatliche Besprechung zur Projektsteuerung, wöchentliche Telefonkonferenzen zum aktuellen Stand
Die Leitungsgruppe arbeitet in räumlicher Nähe zueinander sowie in Online-Meetings wie Telefon- und Videokonferenzen als Team, Abstimmungen sind jederzeit möglich.
Aufgaben: Festlegung und Gewichtung der Arbeitsschwerpunkte
Verbindliche Konkretisierung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Produkte und Leistungen
Abstimmen und regelmäßige Aktualisierung eines Terminplanes (Projektleitung des Auftragnehmers)
Abrechnung der Leistungsscheine (Projektleitung MWIDE)
Steuerung des Projektbudgets
Konzeptionelle Vorbereitung der Weiterentwicklung der beschriebenen IT-Systeme
Terminierung und Vorbereitung der Arbeitsgruppensitzungen
Entscheidung von Fachfragen
6.2) Arbeitsgruppe
Zusammensetzung: Projektleitung, Entwickler und Fachverantwortliche des Auftragnehmers und des MWIDE sowie bedarfsweise Teilneh-mende des IT-Hosting-Dienstleisters IT.NRW sowie Projektleitung, Projektmitarbeiter der ESF-Verwaltungsbehörde.
Sitzungen: Regelmäßige Abstimmung gemäß Festlegung der Projektleitung
Die Arbeitsgruppe arbeitet in räumlicher Nähe zueinander sowie in Online-Meetings wie Telefon- und Videokonferenzen als Team, Abstimmungen sind jederzeit möglich.
Aufgaben:
Diskussion der anstehenden Aufgaben
Abstimmung und Konkretisierung der zu erbringenden Produkte und Leistungen
Ausführliche Beschreibungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Des Weiteren zu beachten ist § 14 Abs. 6 VgV, wonach die in Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b und c genannten Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nur dann gelten, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.
Die Voraussetzungen für die Vergabe eines Auftrags für ein IT-System für den EFRE.NRW 2021-2027 an den Dienstleister Proximity Technologies GmbH im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i.V.m. § 14 Abs. 6 VgV sind erfüllt.
BISAM2020-EFRE wurde eigens entsprechend den EU-rechtlichen Anforderungen
für die digitale Abwicklung des EFRE in NRW von Proximity Technology GmbH entwickelt und über eine Schnittstelle mit EPOS.NRW verbunden. Folglich erfüllt BISAM2020-EFRE bereits heute die spezifischen Anforderungen der EU-Kommission an ein IT-System und ist die einzige europaweite IT-Lösung am Markt, die das Fördermittelmanagement in NRW rechtssicher und zufriedenstellend abdecken kann. Entsprechend handelt es sich um eine auf die spezifischen Bedürfnisse von
NRW entwickelte Software/ Datenbank, die nur von Proximity Technology
GmbH angeboten und bereitgestellt werden kann. Da sich die EFRE-Programme
in den anderen Bundesländern im Hinblick auf Organisation und Fördertatbestände voneinander unterscheiden, gibt es keine vergleichbaren IT-Systeme anderer Anbieter. Daher ist aus technischen Gründen auch kein Wettbewerb vorhanden.
Nur die Proximity Technology GmbH verfügt über das erforderliche technologische
Wissen, um sofort in die Weiterentwicklung und Anpassung der Verfahren an die neuen Verordnungen eingebunden und direkt an den bereits erfolgten Programmierarbeiten für die neuen systemischen Anforderungen ohne Schnittstellenbrüche anknüpfen zu können. Allein der aktuelle Dienstleister kennt die zu beachtenden inhaltlichen und sicherheitstechnischen Schnittstellen.
Die dedizierte, mehrstufige technologische Hard- und Software Infrastruktur und Entwicklungsumgebungen sowie das technische Know-how zur Entwicklung sind nur beim aktuellen Dienstleister vorhanden und müssen nicht erst in Abstimmung mit dem Hosting-Betrieb bei IT.NRW aufgebaut und abgestimmt werden. Nur die Proximity Technology GmbH kann sicherstellen, dass kein Qualitätsbruch in der Ausführung der Dienstleistung verursacht wird, der den Anforderungen der EU-Dachverordnung
(EU-Dach-VO) ausdrücklich widersprechen würde.
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung für das bisherige IT-System gibt. Die vom Auftraggeber gestellten Auftragsvergabeparameter sind auch zwingend erforderlich, um die benötigten Leistungen zu erhalten, und nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV sind deshalb ebenfalls erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Proximity Technology GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.proximity-technology.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYAF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.