Betriebsführungsleistungen zur Unterstützung des Referates für Beschaffungsfragen im Gesundheitssektor des Bundesministeriums für Gesundheit bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie Referenznummer der Bekanntmachung: Z36-04814-00/421
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführungsleistungen zur Unterstützung des Referates für Beschaffungsfragen im Gesundheitssektor des Bundesministeriums für Gesundheit bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie
Die vorliegende Ausschreibung hat die Betriebsführung unterhalb des Beschaffungsstabs des BMG zum Inhalt. Dies umfasst die Durchführung des operativen Geschäfts bei der Ausführung und Abwicklung der Verträge über die Beschaffung von Schutzausrüstung, Beatmungsgeräten und Patientenmonitoren sowie ggf. weiterer Verbrauchs- und Versorgungsgüter mit Aufgaben in Deutschland und China, die im Zusammenhang mit der CO-VID-19-Pandemie stehen und im Rahmen der Vertragslaufzeit anfallen.
Die Leistungen des Betriebsführers beinhalten im Wesentlichen die Abwicklung der Kaufprozesse aller Beschaffungskanäle, die Überwachung, teilweise den Aufbau und die Begleitung der Qualitätsprüfungsverfahren sowie die Koordination und Steuerung aller weiteren am Verfahren beteiligten Organisationen, wie bspw. Empfänger, Qualitätsprüfer und Logistiker.
Bonn, Berlin, China (Lager in Shanghai)
Bei dem Ausführungsort in Bremerhaven handelt es sich um das Freihafenlager.
Die unter Ziffer II.1.4) beschriebenen Leistungen der Betriebsführung betreffen die folgenden Beschaffungskanäle: Direktbeschaffungen des BMG, Beschaffungen über die Beschaffungsämter von BMVg, BMF und BMI, Beschaffungen über das Unternehmenspartnernetzwerk, Beschaffungen über das Logistikunternehmen Fiege, Tenderverfahren „Maskenproduktion in Deutschland“, Open House Verfahren, Spenden und Beschaffung von Beatmungsgeräten. Die im Rahmen dieser Beschaffungskanäle zu erbringenden Leistungen umfassen ein ganzheitliches Projekt- und Vertragsmanagement inklusive aller Prozessschritte, insbesondere die Abwicklung der Beschaffungsvorgänge, von der ggf. noch erforderlichen Angebotseinholung über die Bestellung, die Gestaltung der Qualitätsprüfung und die logistische Abwicklung bis hin zur Abrechnung und der Dokumentation der einzelnen Vorgänge und die unterschriftsreife Vorbereitung von Kauf-, Logistik- und Qualitätsprüfungsverträgen.
Neben den unmittelbaren im Zusammenhang mit den einzelnen Beschaffungsverfahren zu erbringenden Leistungen sind im Rahmen der Betriebsführung die folgenden, die Beschaffungsverfahren übergreifenden Leistungen zu erbringen: Bei dem Themenkomplex „Koordination und Steuerung Logistik“ besteht die wesentliche Aufgabe darin, die logistischen Ketten von der Beschaffung im Rahmen der unterschiedlichen Beschaffungskanäle über die (Zwischen-)Lagerung in Deutschland bis hin zur Verteilung der Produkte an die Länder, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und das Technische Hilfswerk zu koordinieren und zu steuern. In dem Themenkomplex „Rechnungsbearbeitung, Reporting, Reporting- Plattform/Dokumentation“ bestehen die wesentlichen Aufgaben in der Dokumentation aller Beschaffungsmaßnahmen und im laufenden Reporting gegenüber dem Auftraggeber. Für den Themenkomplex „Qualitätssicherung und Prüfverfahren“ hat der Betriebsführer sicherzustellen, dass die erforderlichen Qualitätsstandards stets eingefordert und die damit verbundenen Qualitätsprüfungen stets durchgeführt werden. Der Themenkomplex
„Projektmanagement & Strategieentwicklung“ umfasst insbesondere die strategische Beratung, einschließlich Erstellung von Konzepten oder Vorlagen und deren Vorstellung, bei der Ausrichtung der Beschaffungsaktivitäten und -abwicklungen des Auftraggebers.
Der Betriebsführer ist für die Gesamtsteuerung und Gesamtkoordination der Betriebsführung verantwortlich. Die Komplexität der Natur der Aufgabe des Betriebsführers, für den Beschaffungsstab des BMG die zahlreichen externen Dienstleister, qualitätsprüfenden Institute, Lieferanten, staatliche und private Intermediäre zu koordinieren, erfordert zur zielgerichteten Bearbeitung eine einheitliche Verantwortung von der Logistik bis zu der Rechnungslegung. Die einzelnen Beschaffungskanäle sowie die übergreifenden Themenkomplexe sind eng miteinander verzahnt. Die Prozessketten müssen effektiv aufeinander abgestimmt werden und greifen häufig ineinander. So sind Logistikleistungen zu koppeln, um eine möglichst hohe Wirtschaftlichkeit zu erzielen, definierte Qualitätsstandards müssen eingehalten, Prüfprozesse identisch durchgeführt werden. Die durch die Betriebsführung vorzubereitenden und umzusetzenden Rechnungsbearbeitungsschritte sind tagesaktuell mit den Logistikverantwortlichen und Qualitätsverantwortlichen abzustimmen, um Überzahlungen, wie Unterzahlungen zu vermeiden. Die Entwicklung strategischer Empfehlungen hat alle Einzelprozesse zu berücksichtigen.
Für die Auftragsausführung wird von einem Gesamtbedarf von 43 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgegangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebsführungsleistungen zur Unterstützung des Referates für Beschaffungsfragen im Gesundheitssektor des Bundesministeriums für Gesundheit bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen.
Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https ://www.e ergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgvll entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein erneuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?!) .
Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).