Stadt Löhne, Unterhaltsreinigung im Schulzentrum-Nord für die Zeit vom 01.08.2022-31.07.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VGV-O-LÖ 7/2022 ZV 44/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Löhne, Unterhaltsreinigung im Schulzentrum-Nord für die Zeit vom 01.08.2022-31.07.2026
Stadt Löhne, Unterhaltsreinigung im Schulzentrum-Nord (Grunschule Mennighüffen-West und Bertold-Brecht-Gesamtschule) für die Zeit vom 01.08.2022-31.07.2026
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Angebote, deren Stundenverrechnungssatz einen Zuschlag von unter 80 % und mehr auf den jeweils geltendenTariflohn haben, müssen die Anlage 7 komplett ausfüllen. [Betrag gelöscht] Europositionen sind schriftlich zu begründen.Wird dieser Nachweis nicht beigefügt oder vollständig ausgefüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Das Leistungsverzeichnis berücksichtigt die Forderung des Umweltbundesamtes und ist in Anlehnung an die DIN 77400:2015-09 erstellt worden. Die Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Dafür stehen jeden Dienstag und Freitag Termine in der Zeit von 14.00-16.00 Uhr zur Verfügung.Für die Terminabsprache ist über das Portal der Deutschen e-Vergabe Kontakt zur Vergabestelle des Kreises Herford (siehe I.3) Kommunikation) aufzunehmen. Von dort wird das Interesse an einem individuellen Besichtigungstermin an die Stadt Löhne weitergeleitet und vom Fachamt der Stadt Löhne terminiert. Die Stadt Löhne geht davon aus, dass die gewünschte Qualität und eine ordnungsgemäße Leistungserfüllungnur erreicht werden kann, wenn arbeitstäglich eine bestimmte Mindeststundenzahl nicht unterschritten wird. Deswegen ist bei der Kalkulation der täglichen Stunden für die Unterhaltsreinigung maximal von einem Leistungsoberwert von: — Grundschule Mennighüffen-West (Anlage 5) 190 m²,— Turnhalle Grundschule Mennighüffen-West (Anlage 5) 360 m²,— Berthold-Brecht-Gesamtschule (Anlage 6) 250 m²,— Sporthalle Berthold-Brecht-Gesamtschule (Anlage 6) 310 m² je Stunde für die Objekte auszugehen. Der angegebene Leistungswert darf bei der Kalkulation der Reinigungsstunden nicht überschritten werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Als Zuschlagskriterien werden aus der Bietererklärung (Anlage 4) für den Preis, die Positionen 1.2 und für die Stunden, die Positionen 3.2, 3.3 und 3.4 gewichtet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten „gesamten Punktzahl“. Das Angebote punktgleich aus dem Wettbewerb hervorgehen, ist recht unwahrscheinlich, sollte dieses der Fall sein, bekommt das Angebot mit dem geringeren Preis den Zuschlag. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu bekommen, der nicht nur einen wettbewerbsfähigen Preis, sondern zuverlässige Leistung erbringt. Die Vergabe erfolgt nach §127 Abs.1 GWB unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lübbecke
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32312
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.