Stadt Wesseling - Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungsleistungen, Glas- und Rahmenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRG16
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 075-202316)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wesseling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Wesseling - Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungsleistungen, Glas- und Rahmenreinigung
Der Auftragsgegenstand ist die laufende Unterhalts- und die turnusmäßige Grund- und Sonderreinigung
sowie Glasreinigung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Objekte der Stadt Wesseling. Der
Auftragsgegenstand ist in drei Teillose aufgeteilt.
Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst sich wiederholende Reinigungsarbeiten in festgelegten Zeitabständen.
Je nach Art der durchzuführenden Reinigungsarbeiten kann das zu erzielende Ergebnis der Reinigungsarbeiten
variieren. Grundsätzlich ist die Sauberkeit herzustellen und ein guter optischer Eindruck der Räume/Gebäude
zu erzeugen. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbelege, Wände, Treppen,
Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Wasch- und Badeanlagen,
Innenglasflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie der Gegenstände der Raumausstattung in
bestimmten Zeitabständen. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen.
Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter
Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen), soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.
Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen.
Zur Grundreinigung gehören die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive
Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind
staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Die Oberflächen sind mit einem auf ihre Beschaffenheit
abgestimmten Wischpflegemittel zu reinigen. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss
separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten. Die Grundreinigung umfasst
ebenfalls das Ein- und Ausräumen des beweglichen Inventars, das feuchte Reinigen (auch oberhalb von 1,80
m) von Mobiliar, Schaltelementen, Steckdosen, Scheuerleisten, Fensterbänken, Leuchtkörperverkleidung
und Heizkörpern. Freigeräumte Schränke inklusive Küchen- und Kantinenschränke sind auszuwaschen. Bei
den Bodenbelagsarten Linoleum und PVC sind die Beschichtungen zu entfernen und neue Beschichtungen
aufzutragen (3-maliger Auftrag). Für Teppichböden ist eine
Shampoonierung und Sprühextraktion vorzunehmen. Die Grundreinigungen sind Abrufleistungen. Die
Grundreinigungsflächen werden von Jahr zu Jahr durch den Auftraggeber festgelegt. Erfahrungsgemäß geht
der AG davon aus, dass pro Jahr ca. 40 % der angebotenen Bodenflächen grundgereinigt werden müssen.
Die Glasreinigung umfasst auch die Rahmenreinigung. Die zu Grundflächen der zu reinigenden Glasflächen
sind in den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen