Neubau Hauptfeuerwache: Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hauptfeuerwache: Tragwerksplanung
Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt für die Flughafenfeuerwehr im Sicherheitsbereich des Flughafengeländes einen neue Hauptfeuerwache zu errichten sowie die Feuerwache Nord umzubauen und zu erweitern. Hierfür sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung erforderlich. Der Flughafen Düsseldorf hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits eine Standortanalyse durchgeführt und ein Raumprogramm anhand des Bedarfs erstellt. Es ist vorgesehen die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen und zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 fest zu beauftragen und die weiteren Leistungsphasen stufenweise abzurufen.
Die Leistungen „Neubau Hauptfeuerwache“ umfassen sämtliche Planungsleistungen zur Statik, die zur Erreichung der Planungsziele erforderlich sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Leistungen, die explizit als Leistung des Auftraggebers gekennzeichnet sind. Es sind mindestens die folgenden Fachplanungsleistungen zu erbringen:
• Tragwerksplanung, auf Basis der vom Objektplaner zur Verfügung gestellten Planungskonzepte und Entwicklung der erforderlichen Statik zur Verwirklichung des geplanten Neubaus Hauptfeuerwache.
• Übernahme und Berücksichtigung der brandschutztechnischen Fachplanung der Abteilung vorbeugender Brandschutz des Flughafens Düsseldorf,
• Integration und Berücksichtigung des Vorfeldbereiches inklusive Flugzeugabstellpositionen, da diese weiter in Betrieb sind. Die zukünftige Aufstellung der Flugzeugabstellpositionen werden vom AG beigesteuert und müssen in der Planung berücksichtigt werden,
• Integration und Berücksichtigung der Verkehrs- und Leitungsverlegungsplanung,
• Integration und Berücksichtigung von Planungsangaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo).
Die Leistungen des AN werden phasenweise den Regelungen der ZVB Planung entsprechend abgerufen.
Innerhalb des Planungsprozesses sind u.a. folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:
• Nutzung der Flächen in unmittelbarer Nähe der Nordwache,
• Berücksichtigung der Zufahrten/Verkehrswege • Freihaltung von hindernisfreien Höhen in Bezug auf Flugbetrieb.
Sämtliche weiteren erforderlichen Planungsleistungen des Bereiches Tragwerksplanung sind für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben durch den Auftragnehmer dieses Vertrages zu erbringen. Die endgültige Planer- und Unternehmereinsatzform wird abschließend unter Berücksichtigung der Projektspezifika, der Marktverhältnisse und der Empfehlungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber festgelegt.
Die Leistungen für die Planung „Umbau & Erweiterung Bestandsgebäude FW Nord“ umfassen sämtliche Planungsleistungen, die zur Erreichung der Planungsziele erforderlich sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Leistungen, die explizit als Leistung des Auftraggebers gekennzeichnet sind. Es sind mindestens die folgenden Fachplanungsleistungen zu erbringen:
• Tragwerksplanung, auf Basis der vom Objektplaner zur Verfügung gestellten Planungskonzepte und Entwicklung der erforderlichen Statik zur Verwirklichung der geplanten Erweiterung Feuerwache Nord.
• Übernahme und Berücksichtigung der brandschutztechnischen Fachplanung der Abteilung vorbeugender Brandschutz des Flughafens Düsseldorf,
• Integration und Berücksichtigung der in Betrieb befindlichen Feuerwache Nord,
• Integration und Berücksichtigung des Rollfeldes und des Bereiches der Start- und Landebahn inklusive Rollwege, da diese weiter in Betrieb sind,
• Integration der angrenzenden Verkehrswege und Straßen (Rollfeldringstraße),
• Integration und Berücksichtigung der Verkehrs- und Leitungsverlegungsplanung,
• Integration und Berücksichtigung von Planungsangaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo).
Innerhalb des Planungsprozesses sind u.a. folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:
• Nutzung der Flächen in unmittelbarer Nähe der Nordwache,
• Berücksichtigung der Zufahrten/Verkehrswege • Freihaltung von hindernisfreien Höhen in Bezug auf Flugbetrieb.
Sämtliche weiteren erforderlichen Planungsleistungen für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben sind durch den Auftragnehmer dieses Vertrages zu erbringen. Die endgültige Planer- und Unternehmereinsatzform wird abschließend unter Berücksichtigung der Projektspezifika, der Marktverhältnisse und der Empfehlungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber festgelegt.
Die Leistungen des AN werden phasenweise den Regelungen der ZVB Planung entsprechend abgerufen.
Abruf der Leistungsphasen 3-6 der HOAI.
Zu den Einzelheiten der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E57263974) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel (.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können über Subreport gestellt werden bis 8 Tage vor Angebotsfrist. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, nur mit Bietern in Verhandlungen einzutreten, deren Angebote nach einer Zwischenwertung in die engere Wahl kommen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Mit den Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Köln
Land: Deutschland