Generalplaner, Brandschutzsanierung und Revitalisierung T1 Ebene -1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner, Brandschutzsanierung und Revitalisierung T1 Ebene -1
Im Terminal 1 soll die Ebene -1 vollständig brandschutztechnisch saniert und revitalisiert werden.
Für diese Planungsaufgabe wird ein Generalplaner für die Leistungsbilder Objektplanung gemäß §34 HOAI 2021 und ein Planer der technischen Gebäudeausrüstung §55 HOAI 2021 jeweils für die Leistungsphasen 1-8 gesucht.
Auf der Ebene -1 befinden sich diverse Büroräume, sowie Lagerräume, die in drei Bauabschnitten brandschutztechnisch saniert und revitalisiert werden, dabei erfolgt je Bauabschnitt eine Raumweise (je Bauabschnitt maximal 2 Räume parallel) Sanierung. Stellenweise wurden Flurbereiche bereits saniert. Die Flurbereiche weisen eine sehr hohe Installationsdichte auf. Zudem sind durch vorherige Maßnahmen bereits Teilabschnitte saniert worden. Dies muss in der Planung berücksichtigt werden.
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn.
Die Planungsaufgabe erfasst die vollständige Erbringung der Planungsleistungen Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung (KG 300 und 400) in den Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI 2021. Im Einzelnen sind in Brandschutzsanierung und Revitalisierung T1 Ebene -1 u.a. folgende Aufgabenstellungen über alle Planungsphasen abzuarbeiten. Die beschriebenen Maßnahmen können sich im Zuge der weiteren Planung noch erweitern und sind entsprechend durch den Planer eigenverantwortlich fortzuschreiben und zu berücksichtigen.
KG 300 unter anderem:
- Trockenbauarbeiten
- Malerarbeiten
- Fußbodenbelags- und Fliesenarbeiten
- Baulicher Brandschutz
- Baureinigung
- Rohbauarbeiten
- Schlosserarbeiten
- Umzugskosten
- Schließanlage
KG 400 unter anderem:
- Brandmeldeanlage
- ELA
- Sicherheitsbeleuchtung
- Beleuchtungsanlagen
- Trinkwasseranlagen
- Stark- und Schwachstromanlagen
- technischer Brandschutz zu den oben genannten Themen nach Leitungsanlagenrichtlinie
- Heizungsanlagen
- Lüftungsanlagen
- Gebäudeautomation
- Fluchtwegtechnik
- Sprinkleranlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: [gelöscht]. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.