Hardware-Rahmenvertrag Schulen (pädagogischer Bereich - MEP) für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6080
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware-Rahmenvertrag Schulen (pädagogischer Bereich - MEP) für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate
Hardware-Rahmenvertrag Schulen (pädagogischer Bereich - MEP) für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit bis 31.10.2026)
Bielefeld Bezüglich der konkreten Erfüllungsorte für die Ausführung der jeweiligen Einzelaufträge verweise ich auf die in der Gebäudeliste der Stadt Bielefeld aufgeführten Liegenschaften. Diese Gebäudeliste ist den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 5 beigefügt.
Abschluss eines Hardware-Rahmenvertrages für den Bereich Schulen (pädagogischer Bereich - MEP) für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit bis 31.10.2026)
_______
Ausgangssituation:
Die Stadt Bielefeld führt für die Bedarfe der Bielefelder Schulen an IT-Hardware und IT-Dienstleistungen die im Folgenden näher beschriebene EU-weite Ausschreibung in einem offenen Verfahren durch. Die Gesamtleistung besteht aus einem Los. Benötigt werden PCs, Notebooks, Monitore, Drucker und weiteres Zubehör sowie Dienstleistungen. Die Bereitstellung der Geräte soll durch eine abzuschließende mehrjährige Rahmenvereinba-rung erfolgen. Gegenstand des Vertrags wird die Lieferung der Hardware, Aufstellung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Instandhaltung sowie die fachgerechte zertifizierte Entsorgung der Hardware sein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.11.2022 und endet am 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich über den 31.10.2025 hinaus automatisch um 12 Monate zu gleichen Konditionen, sofern er nicht von den Auftraggebern bis spätestens zum 30.04.2025 gekündigt wird. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit inklusive der Verlängerungsoption max. 48 Monate (maximale Laufzeit bis zum 31.10.2026).
Anmerkung zu Punkt II.2.7) --> ergänzende Erläuterungen zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.11.2022 und endet am 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich über den 31.10.2025 hinaus automatisch um 12 Monate zu gleichen Konditionen, sofern er nicht von den Auftraggebern bis spätestens zum 30.04.2025 gekündigt wird. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit inklusive der Verlängerungsoption max. 48 Monate (maximale Laufzeit bis zum 31.10.2026).
Der Vertrag endet vor Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Höchstwert erreicht wird. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung beträgt maximal 148 Prozent der wertungsrelevanten Angebotssumme für 48 Monate gemäß dem Preisblatt (Anlage 3).
___________
Anmerkung zu Punkt II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
Kriterium Preis:
Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises (wertungsrelevante Angebotssumme) ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte, vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit (Angebotspreis des Bieters minus Bestpreis) geteilt durch Bestpreis: Preispunkte = 80 Punkte - (80 Punkte x (Angebotspreis - Bestpreis) / Bestpreis)
Kriterium Qualität:
Im Rahmen der Angebotswertung werden Qualitätsaspekte der Hardware im technischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) unter den aufgeführten Bewertungskriterien bewertet. Für jedes Bewertungskriterium ist in der letzten Spalte die erreichbare Punktzahl aufgeführt. Die Wertungspunktzahl für die Qualität ergibt sich aus den erreichten Bewertungspunkten geteilt durch die maximal erreichbaren Bewertungspunkte (210 Punkte, s. Anlage 2) multipliziert mit 20: Qualitätspunkte = erreichte Bewertungspunkte / 210 Punkte x 20
Ermittlung der Gesamtpunktzahl:
Die so ermittelten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird der Zuschlag erteilt. Bei Punktgleichheit erhält das An-gebot mit den höheren Bewertungspunkten beim Qualitätskriterium den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 20.1 des Leistungsverzeichnisses - Allgemeiner Teil - (Anlage 1):
- Eigenerklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art stehen, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung sind.
- Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
- Eigenerklärung, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschluss-gründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB (Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) vorliegen, insbesondere, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Ver-fahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren er-öffnet ist oder die Eröffnung beantragt ist.
- Eigenerklärung, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
- Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU im marktüblichen Umfang und Höhe (Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 20.2 des Leistungsverzeichnisses - Allgemeiner Teil - (Anlage 1):
- Unternehmensbeschreibung mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen einschließlich der Beschäftigtenzahl und Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
- Prüfsiegel / Zertifikate zu den jeweiligen Produkten gemäß den Vorgaben des technischen Leistungsverzeichnisses (Anlage 2).
- Eigenerklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (gilt auch für ggf. beauftragte Nachunternehmen).
- Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer für die konkret zu erfüllenden Aufgaben / Tätigkeiten jeweils ausreichend qualifiziertes Personal einsetzt, dass die erforderlichen Qualifikationen (ggf. Prüfungen, Zulassungen, usw.) besitzt und voll unter seiner Verantwortung arbeitet (gilt auch für ggf. beauftragte Nachunternehmen). Der Auftragnehmer haftet für das Vorliegen aller erforderlichen Erlaubnisse, Zulassungen und Qualifikationen sowohl aus fachlicher als auch arbeitsrechtlicher Hinsicht.
- Eigenerklärung, dass alle mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter des Auftragnehmers innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung den Auftraggebern mit Namen und Zuständigkeit benannt werden. Sollten sich während der Vertragslaufzeit personelle Änderungen ergeben, sind innerhalb von 5 Werktagen die Namen und die Zuständigkeit den Auftraggebern mitzuteilen.
- Es müssen mindestens drei Referenzen des Bieters zu vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen, eingereicht werden. Davon muss mindestens eine Referenz ein vergleichbares Auftragsvolumen haben. Als vergleichbar gilt dabei ein Volumen ab ca. 50 % bezogen auf den Auftragswert. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die frühestens zum 01.06.2017 begonnen wurden, eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hatten oder die zum Zeitpunkt des Submissionstermins eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben. Dabei ist ein Ansprechpartner des Referenzgebers anzugeben.
Die Referenzen sollen insbesondere folgende Angaben enthalten:
o Name des Auftraggebers und dessen Kontaktdaten (Name, Vorname, komplette Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
o Zeitraum der Leistungserbringung (Falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde, ist der Anteil des Auftrages, der von einem Nachunternehmen erfüllt wurde, anzugeben)
o Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung (Anzahl und Art der Hardware)
- Die geforderte Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen bleiben.
__________
- Eigenerklärung, dass alle mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter des Auftragnehmers innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung den Auftraggebern mit Namen und Zuständigkeit benannt werden. Sollten sich während der Vertragslaufzeit personelle Änderungen ergeben, sind innerhalb von 5 Werktagen die Namen und die Zuständigkeit den Auftraggebern mitzuteilen.
__________
- Testverfahren (einschl. Kompatibilitätsprüfung) nach Zuschlagserteilung (Ziff. 17 Leistungsverzeichnis Allgemeiner Teil - Anlage 1 -):
Zur Verifizierung der Ausschlusskriterien (einschl. der Überprüfung des im technischen Leistungsverzeichnis vorgegebenen Benchmarkwertes) erfolgt nach Zuschlagserteilung, eine Teststellung der angebotenen Hardware. Die Teststellung soll voraussichtlich 2 Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Dafür stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anforderung innerhalb von vierzehn Ta-gen
- jeweils drei Hardwarekomponenten der Ziffern 1.1 bis 1.3 in Anlage 2 (Technisches LV)
- jeweils eine Hardwarekomponente der Ziffern 2.1 bis 2.4 in Anlage 2 (Technisches LV)
inklusive entsprechender Treiber auf einem externen Datenträger oder Web Download zur Prüfung, sowie zur Erstellung von Master-BIOS und Musterkonfigurationen zur Verfügung. Dies dient dazu die Kompatibilität der angebotenen Hardware mit den aktuell eingesetzten pädagogischen Softwarelösungen sicherzustellen. Zurzeit wird in den allgemeinbildenden Schulen Logodidakt und in Berufskollegs PaedML eingesetzt. Des Weiteren prüft der Auftraggeber die technischen Spezifikationen auf Grundlage der festgelegten Kriterien aus dem technischen Leistungsverzeichnis. Die für die Teststellung übersandten Geräte müssen identisch zum Angebot sein und dürfen nachträglich nicht verändert werden.
Sofern sich Geräte nach Testung des Auftraggebers als nicht kompatibel zur pädagogischen Software erweisen, muss für kompatiblen und in technischer Hinsicht der in Anlage 2 spezifizierten Anforderungen entsprechenden Ersatz gesorgt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ925H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]