Lieferung von 6 neuen, batterie-elektrisch und mit zusätzlichem Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenen, Abfallsammelfahrzeugen, in zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6095
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 6 neuen, batterie-elektrisch und mit zusätzlichem Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenen, Abfallsammelfahrzeugen, in zwei Losen
Lieferung von sechs neuen, batterie-elektrisch und mit zusätzlichem Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenen, Abfallsammelfahrzeugen, in zwei Losen:
- Los 1: Fünf Abfallsammelfahrzeuge mit Automatik-Schüttung, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG.
- Los 2: Ein Sperrgut-Abfallsammelfahrzeug, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG
Los 1: Fünf neue Abfallsammelfahrzeuge mit Automatik-Schüttung, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
Los 1: Lieferung von fünf neuen Abfallsammelfahrzeugen mit Automatik-Schüttung, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG (batterie-elektrisch und mit zusätzlichem Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebene, Abfallsammelfahrzeuge)
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Ergänzender Hinweis zur Laufzeit des Vertrages (Lieferzeit):
Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 52 Wochen (364 Kalendertage) nach der Auftragserteilung erfolgen. Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.
Anmerkung zu Punkt II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
Es können insgesamt maximal 1000 Leistungspunkte (= 100%) je Los erreicht werden. Die Bewertung erfolgt für jedes Los gesondert.
### Kriterium "12. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis der Lose 1 und 2":
Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die maximal 300 Leistungspunkte je Los erzielt werden können.
### Kriterium "13. Lieferzeit":
Für das Kriterium Lieferzeit können je Los maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden:
Lieferzeit:
40 und weniger Wochen --> 50 Punkte
41 bis 50 Wochen --> 25 Punkte
51 bis 65 Wochen --> 15 Punkte
66 und mehr Wochen --> 0 Punkte
### Kriterium "14. Gewährleistungszeitraum":
Für das Kriterium können je Los maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen je Los max. 35 Leistungspunkte auf den "Gewährleistungszeitraum für die Brennstoffzelleneinheit" und max. 15 Leistungspunkte auf den "Gewährleistungszeitraum - außer für die Brennstoffzelleneinheit".
14.1 Gewährleistung für die Brennstoffzelleneinheit (max. 35 Leistungspunkte je Los) beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen:
72 und mehr Monate --> 35 Punkte
48 bis 71 Monate --> 10 Punkte
25 bis 47 Monate --> 5 Punkte
14.2 Gewährleistung - außer für die Brennstoffzelleneinheit (max. 15 Leistungspunkte je Los) beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen:
49 und mehr Monate --> 15 Punkte
36 bis 48 Monate --> 5 Punkte
25 bis 35 Monate --> 2 Punkte
### Kriterium "15. Kundendienst und Service" mit den Unterpunkten "15.1 Standort | 15.2 Service und Erreichbarkeit | 15.3 Ersatzteilversorgung":
Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1. bis 15.3 je Los bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen in den jeweiligen Losen. Es können in den Kategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, pro Los jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in der Kategorie Ersatzteilversorgung, 15.3, je Los maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden.
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15.1 Kundendienststandort (max. 40. Leistungspunkte je Los):
Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von
- bis 30 km --> 40 Punkte
- über 30 km bis 50 km --> 35 Punkte
- über 50 km bis 100 km --> 25 Punkte
- über 100 km bis 150 km --> 15 Punkte
- über 150 km --> 0 Punkte
um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld.
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15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte je Los):
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Mobiler Reparaturservice vorhanden:
Ja --> 7 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall:
Ja --> 6 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes:
Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr --> 6 Punkte
Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr --> 5 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr --> 4 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr --> 3 Punkte
Geringere tel. Erreichbarkeit --> 0 Punkte
Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können.
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Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen:
- innerhalb von 12 Stunden --> 6 Punkte
- innerhalb von 24 Stunden --> 1 Punkte
- über 24 Stunden --> 0 Punkte
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Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang:
- alle 24 Stunden --> 6 Punkte
- alle 48 Stunden --> 1 Punkte
- länger als alle 48 Stunden --> 0 Punkte
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Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal:
Ja --> 5 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen:
Ja --> 4 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte je Los):
Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind :
- bis 24 Stunden --> 20 Punkte
- zwischen 24 und 48 Stunden --> 10 Punkte
- über 48 Stunden --> 0 Punkte
### Kriterium "16. Angebotspreis":
Die Leistungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Leistungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Los 2: Ein neues Sperrgut-Abfallsammelfahrzeug, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
Los 2: Lieferung von einem neuen Sperrgut-Abfallsammelfahrzeug, auf einem Drei-Achs-Fahrgestell, max. 27 t zGG (batterie-elektrisch und mit zusätzlichem Wasserstoff-Brennstoffzelle Range Extender angetriebenes, Abfallsammelfahrzeug)
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Ergänzender Hinweis zur Laufzeit des Vertrages (Lieferzeit):
Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 52 Wochen (364 Kalendertage) nach der Auftragserteilung erfolgen. Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.
Anmerkung zu Punkt II.2.5 - Zuschlagskriterien - : --> Hinsichtlich der Details zur Punktevergabe wird auf die Ausführungen zu Los 1 verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV bzw. (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
10.1 Nachweis von Referenzen
Dem Angebot sind durch den Bewerber mindestens 2 Referenzen des Konzerns, Herstellers oder Händlers mit folgenden Anforderungen beizufügen:
Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge
- innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (Angabe des Lieferjahres erforderlich),
- an mindestens 2 kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich der kommunalen Dienstleistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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10.2 Betriebs-/Firmenbeschreibung
Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
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10.3 Kundendienst-/Service-Standort
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Kundendienst / der Servicestandort muss auch nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Die Angaben zu 10.1, 10.2 und 10.3 können auf den Formularen des Leistungsverzeichnisses einge-tragen werden oder als Anlage dem Angebot beigefügt werden.
10.3 Kundendienst-/Service-Standort
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Kundendienst / der Servicestandort muss auch nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.
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Hinweis zur Abhängigkeit von Fördermitteln:
Die Fahrzeuge werden aus Mitteln der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, Phase 2, Aufruf "FÖRDERUNG VON ABFALLSAMMEL-FAHRZEUGEN UND KEHRFAHRZEUGEN MIT BRENNSTOFF-ZELLENANTRIEB (09/2020)" gefördert. Sollte das Ergebnis der Ausschreibung eine Ablehnung der Förderung hervorrufen (z.B. wg. zu langer Lieferzeit), behalten wir uns vor, von einer Zuschlagserteilung ab-zusehen und das Vergabeverfahren aufzuheben.
Für den Fall, dass die Förderfähigkeit des Auftragsgegenstandes nach der Zuschlagserteilung (z.B. wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist oder aus anderen Gründen) entfällt oder nicht erreicht wird bzw. werden kann, steht dem Auftraggeber das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Gründe die zu einer Ablehnung der Förderung führen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Ein Ersatzanspruch des Auftragsnehmers besteht nicht.
Anmerkung zur Förderfrist: Nach bisheriger, unverbindlicher Mitteilung des zuständigen Projektträgers müssen sich die ausgeschriebenen Fahrzeuge bis zum 31.03.2024 im Eigentum der Stadt Bielefeld befinden und zugelassen sein, um gefördert zu werden. Sobald eine verbindliche Aussage zu der vorgenannten Frist vorliegt, wird der Auftragnehmer seitens des Umweltbetriebs der Stadt Bielefeld informiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9V8H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]