Beschaffungsvorhaben Nanozelluloseanlage Referenznummer der Bekanntmachung: O019-22-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blaubeuren
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://technikumlaubholz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffungsvorhaben Nanozelluloseanlage
Das TLH plant zur Herstellung von Nanozellulose, ausgehend von Naturfaserpulvern (Zellulose), die Beschaffung eines Anlagenaufbaus, bestehend aus Vorlagebehältern, Kugelmühlen, Ableerbehältern, Steuerung, Wärmerückgewinnung und Peripherie. Mit Hilfe dieser Anlagenkonfiguration sollen unterschiedliche Ausgangsmaterialien unter kontrollierten und wiederholbaren Bedingungen, im weiteren Verlauf der Forschung mittels KI und Digitalisierung, zu Nanozellulose verarbeitet werden. Die Nanozellulose wird anschließend für unterschiedliche Anwendungen hinsichtlich Ihrer Eigenschaften untersucht und weiterverarbeitet.
Ausgeschrieben wird eine Nanozelluloseanlage für die mechanische Zerkleinerung von Naturfaserpulver (Zellulose). Die mechanische Zerkleinerung wird mittels Kugelmühlen durchgeführt, welche im seriellen oder parallelen Betrieb arbeiten.
Des Weiteren umfasst die Anlage folgende Positionen
1) einer Zuführung für die angelieferte Zellulose,
2) zwei Vorlagebehältern mit Pumpen, in denen die Stoffsuspension (ca. 2% - 3%) zwischengespeichert wird,
3) einem Ableerbehälter,
4) ein Wärmetauscher,
5) eine Steuerung
sowie 6) Peripherie (Rohrleitungsverbindungen, Sensoren usw.).
Die Nanozelluloseanlage soll so dimensioniert werden, dass eine Produktionskapazität von mind. 60 kg/Tag Nanozellulose im Batch-Betrieb erreicht wird. Die maximalen Dimensionen der Anlage ist auf eine nutzbare Hallenhöhe von 8m zu begrenzen. Die Anlage soll mit SPS-Steuerung neuester Generation geliefert werden und muss mindestens die europäisch geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die CE-Konformität erfüllen.
Die nachfolgend aufgeführten Optionen kann der Auftraggeber durch einseitige Erklärung abrufen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht indes nicht.
Option 1: Prozessleitsystem (PLS)
Option 1 umfasst die Bereitstellung eines Prozessleitsystem (PLS) sowie der notwendigen Rechnereinheit und der Bedienelemente für einen Batchbetrieb für die Bedienung der Nanozelluloseanlage. Das PLS soll die Bedienung über diverse Anlagenschaubilder sowie die Eingabe von Produktrezepturen für eine Ablaufsteuerung des Rezepts ermöglichen.
Option 2: Scheiben und Kugeln
Option 2 umfasst für jede angebotene Kugelmühle die Lieferung je eines gesamten Satzes Scheiben und je eines gesamten Satzes Kugeln.
HIP_REACT EU_2348209
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgelisteten Formblätter/ Erklärungen unter 1. und 2. sind vom Bieter und der Bietergemeinschaft (BieGe) als solcher oder getrennt von jedem Mitglied der BieGe mit dem Angebot vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/ die BieGe Leistungsteile im Wege der Unterauftragsvergabe an Drittunternehmen zu vergeben, sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Formblätter/ Erklärungen unter 1. und 2. zusätzlich auch von diesen Drittunternehmen beizubringen/ zu erklären.
Bedient sich der Bieter/ die BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Formblätter/ Erklärungen unter 1. und 2. zusätzlich auch vom jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmen beizubringen/ zu erklären.
1. Formblatt: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Im Falle einer BieGe ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der BieGe gesondert abzugeben.
2. Formblatt: Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket: RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen
Im Falle einer BieGe ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der BieGe gesondert abzugeben.
3. Sofern ein Angebot als BieGe erfolgt, ist dem Angebot zusätzlich eine von allen Mitgliedern der BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BieGen haben weiterhin eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BieGe bzw. der Vertreter der BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, wie die Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der BieGe vorgesehenen ist. Der Auftraggeber stellt für sämtliche unter 3. aufgeführten Erklärungen das dem Angebot beizufügende Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung.
4. Sofern der Bieter/ die BieGe beabsichtigt, Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind diese Teile des Auftrags, für die ein Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll, und der vorgesehene Unterauftragnehmer mit dem Angebot zu benennen. Hierfür ist das Formblatt "Erklärung zum Einsatz von Drittunternehmen" (dort Ziffer 1) zu verwenden.
5. Sofern sich ein Bieter/ die BieGe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/ oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) beruft (Eignungsleihe), muss er mit seinem Angebot angeben, im Hinblick auf welche Eignungsanforderungen (wirtschaftlichen und finanziellen und/ oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) er die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt. Hierfür ist das Formblatt "Erklärung zum Einsatz von Drittunternehmen" (dort Ziffer 2) zu verwenden.
6. Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bieter/ die BieGe weiterhin mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass das eignungsverleihende Unternehmen ihm/ ihr mit den erforderlichen Fähigkeiten im Auftragsfall zur Verfügung steht. Dem Angebot ist zu diesem Zweck eine Verpflichtungserklärung des/ der zum Nachweis der Eignung in Bezug genommenen Unternehmen(s) i.S.d. § 47 VgV beizufügen. Der Auftraggeber stellt hierfür das Formblatt "Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (Eignungsleihe)" zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o. g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Angebots erfolgen.
Der Bieter hat seine Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto sowie den durchschnittlichen Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto anzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haben alle Bietergemeinschaftsmitglieder ihre Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie den durchschnittlichen Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto anzugeben. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt (Erklärung zur Eignung (dort Ziffer 1)) zur Verfügung.
Der durchschnittliche Jahresumsatz eines Bieters bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens 4,0 Mio. EUR netto betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss mindestens ein Bietergemeinschaftsmitglied einen durchschnittlichen Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre von mindestens 4,0 Mio. EUR netto aufweisen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren (Erklärung zur Eignung, Ziff. 2.1.)
2) Referenzen (Erklärung zur Eignung, Ziff. 2.2)
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat zum Nachweis seiner/ ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenz anzugeben. Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Der Referenzauftrag muss die Lieferung einer Anlage zur mechanischen Zerkleinerung von organischen oder anorganischen Materialien mittels Kugelmühlen umfassen.
- Die Lieferung der Anlage darf bei Ablauf der Frist zur Angebotseinreichung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYRZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/