Straßenplanungsfachsoftware (SPFS) Referenznummer der Bekanntmachung: 1530-3.3.3.2.3/2021-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenplanungsfachsoftware (SPFS)
Ausschreibungsgegentand ist die Beschaffung einer Straßenplanungsfachsoftware („SPFS“) sowie deren Pflege, Support. Des Weiteren sind Schulungsleistungen der SPFS Gegenstand der Ausschreibung.
Die Straßenplanungsfachsoftware soll die Software VESTRA Infravison über eine Laufzeit von voraussichtlich 12 Jahren ersetzen. Geplant ist der Einsatz in neun Bundesländern, bei der Autobahn GmbH sowie bei deim Bund durch insgesamt ca. 1.800 Anwenderinnen und Anwender.
Gegenstand dieser Ausschreibung mit der Kurzbezeichnung „Beschaffung Straßenplanungs-fachsoftware“ ist die Beschaffung einer Bund-Länder-Lizenz über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung für eine Software für die Planung von Infrastrukturprojekten im Straßenwesen für folgende Bezugsberechtigte:
a. Den Bund
i .BASt
ii. Fernstraßen-Bundesamt
iii. BMVI einschließlich aller nachgeordneten Behörden
iv. die Autobahn GmbH des Bundes
b. alle 16 Bundesländer
Die initialen Bezugsberechtigten sind:
a. der Bund
b. die Autobahn GmbH des Bundes
c. neun Bundesländer d.h. Brandenburg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Die übrigen Bundesländer sollen bis zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung berechtigt sein, aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Es wird eine moderne und anwendungsfreundliche Software gesucht, die als Kernaufgabe für die Planung und den Entwurf von Straßenbaumaßnahmen in Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder verwendet werden soll. Sie muss über ein sehr weitreichendes Einsatzspektrum verfügen, welches in den Ausschreibungsunterlagen näher spezifiziert wird. Dieses wird sowohl hinsichtlich Art und Umfang der zu bearbeitenden Straßenbaumaßnahmen als auch hinsichtlich der fachlichen Bearbeitungstiefe der einzelnen Planungsmaßnahme beschrieben.
Das Beschaffungsprojekt ist eine Kooperation der Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder. Das für solche Kooperationen zuständige Gremium ist die Dienstbesprechung „Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssyteme im Straßenwesen-ITKo“. BMVI hat den Vorsitz dieses Lenkungsausschusses und stellt die Geschäftsstelle. Die BASt ist im ITKo vertreten und handelt nach außen im Auftrag des BMVI.
Die Bund-Länder-Gemeinschaft dieses Projektes besteht aus dem Bund (BMVI), der Autobahn GmbH des Bundes und derzeit den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Die Anforderungen an die zu beschaffende Fachsoftware sind in den folgenden Kapiteln beschrieben. In den Anforderungen wird zwischen der Basis-Fachsoftware (SPFS-Basis) und den Zusatzmodulen NWSIB-Zusatzmodul, Zusatzmodul hydraulische Kanalberechnungen, LAP-Zusatzmodul und Zusatzmodul Bauabrechnung unterschieden.
Für die Bezugsberechtigten wird ein Paketpreis für die Nutzung der SPFS-Basis-Software beschafft.
Einzelne Bundesländer, der Bund oder die Autobahn GmbH können sich zusätzlich für den Erwerb einzelner Zusatzmodule entscheiden. Für den Einsatz einzelner Zusatzmodule soll von den jeweiligen Bezugsberechtigten ein Paketpreis einzeln je Zusatzmodul abgerufen werden können.
Hauptaufgaben der Software sind, die erforderlichen Berechnungen der fachlichen Inhalte und deren Bestandteile sowie die Erstellung der aus den Berechnungsergebnissen abzuleitenden Planungs- und Entwurfsunterlagen (Pläne und zukünftig BIM-Modelle) zu unterstützen. Hierbei sollen die in Deutschland etablierten zugehörigen Regelwerke vom System berücksichtigt werden.
Der zu beschaffenden Fachsoftware bietet sich ein sehr breit gefächertes Anwendungsgebiet. Es soll vom Neu-, Um- und Ausbau innerhalb des klassifizierten Straßennetzes über Bundes-
fern-, Landes- (Staats-) und Kreisstraßen bis hin zu Maßnahmen des innerörtlichen Verkehrs wie Gemeindestraßen und sonstige Straßen, Wege und Radwege reichen. Es soll Maßnahmen des ländlichen Wegebaus und Radwegemaßnahmen inkludieren. Als Beispiele werden hier Maßnahmen an Strecken, Knotenpunkten, Rastanlagen, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem konstruktiven Ingenieurbau, Verkehrsbeeinflussungsanlagen und betriebstechnische Anlagen genannt. Die unterstützten Maßnahmen reichen beispielsweise vom Bau einer einfachen Querungshilfe, einer Kurvenabflachung oder einer Bushaltebucht über komplizierte Knotenpunktsum- bzw. -neuplanungen bis hin zu komplexen und langstreckigen Autobahnneubauten reichen. Die Software muss hierbei als umfangreicher Werkzeugkasten agieren und die Anwenderinnen und Anwender intuitiv und verlässlich unterstützen.
Softwarebestandteile, die über die hier skizzierten Inhalte hinausgehen (wie z. B. Vermessungsfunktionalität, Liegenschaftsverwaltung, Schalltechnische Berechnungen, Schienenplanung z.B. Bahnverkehr, etc.), können als Bestandteile der Software angeboten werden. Sie sind als überobligatorische Leistung unschädlich.
Die Fachsoftware muss die Planungsstufen Bedarfsplanung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung sowie die damit verknüpften Verwaltungsverfahren unterstützen. Auch erforderliche Einsätze in den nachfolgenden Stufen Bauvorbereitung, Bauausführung, Bauabrechnung sollen unterstützt werden. Darüber hinaus muss eine Kanalplanung unterstützt werden, wobei der Bieter hydraulische Kanalbemessung und NWSIB Unterstützung im Wege von Zusatzmodulen optional anbieten kann. Ein Fehlen dieser Angebotsoptionen führt nicht zum Ausschluss des Angebots.
Die Unterstützung der etablierten Schnittstellenformate - OKSTRA®-Formate ist erforderlich.
Neben dem zu erwartenden Leistungsumfang einer konventionellen Straßenplanungsfachsoftware für Planung und Entwurf von Straßenbaumaßnahmen wird bei dieser Beschaffung Wert auf die BIM-Fähigkeit und den Leistungsumfang von Datenschnittstellen in der ausgeschriebenen Software gelegt. Die Fähigkeit, Daten mit anderen Softwareprodukten im Zuge eines BIM-Prozesses auszutauschen, muss unterstützt werden (Interoperabilität) und ist eine zentrale Anforderung des BIM-Arbeitsablaufs. Daher bildet die Fähigkeit, hierzu insbesondere standardisierte und offene, herstellerunabhängige Datenaustauschformate (IFC und BCF) zu unterstützen, ein wesentliches Merkmal.
Neben der derzeit am Markt schon heute verbreiteten Generierung von 3D-Modellen (2,5D) aus den Trassierungsinformationen und den zugehörigen Verknüpfungen mit semantischen Informationen über herstellerneutrale Formate sind zukünftig weitere BIM-Funktionalitäten zu erwarten, die von der Software unterstützt werden müssen. Es wird von der Software eine schnelle Umsetzung der fachlich relevanten zukünftigen Erkenntnisse insbesondere von BIM Deutschland (nationales Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens) erwartet.
Der Bund fordert den Open-BIM-Ansatz und fördert den Austausch von Daten auf Basis offener Datenstandards. Zur Unterstützung für die Anwendung der BIM-Methode stehen zukünftig über ein BIM-Portal Datenbanken für Klassifikationen, Merkmale, Merkmalsgruppen etc. zur Verfügung. Die Kompatibilität der Software zum BIM-Portal des Bundes wird erwartet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal sechsmal um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht vom Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung enthält folgende Bedarfspositionen, die ausführlich in den Vergabeunterlagen dargestellt werden:
- Zusatzmodule (Preispositionen 1.4 bis 1.7 im C06 SPFS Preisblatt) inkl. Pflegeleistungen hierfür (Pos. 2.2.2 ff.)
- Betriebsbegleitende Grund- und Aufbauschulungen (Preisposition 3 im C06 SPFS Preisblatt)
- Weitere Dienstleistungen nach Aufwand für bestimmte präzise bezeichnete Rollen (Pos. 4 im C06 SPFS Preisblatt)
Die Vergabestelle geht von einem hypothetisch möglichen Maximalauftragswert aus, der bis zu 50% über dem unter II.1.5 angegebenen Wert liegen kann. Der somit hypothetisch mögliche Maximalauftragswert i.H.v. 30.000.000 € wird über die maximal mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 12 Jahren jedoch mit einer sehr niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit erwartet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenplanungsfachsoftware (SPFS)
Ort: Heitersheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.