Lieferung von Feldbekleidung Tropen 3 FTD und 5 FTD, Rahmenvereinbarungeng Referenznummer der Bekanntmachung: BwBM 2020 0034
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Feldbekleidung Tropen 3 FTD und 5 FTD, Rahmenvereinbarungeng
Lieferung von Kampfbekleidung Tropen 3 Farbtarndruck (FTD) und 5 FTD, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Nord Rendsburd, Bekleidungszentrum Süd Wildflecken
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feldbekleidung Tropen 3 FTD und 5 FTD im Zeitraum 1.12.2020 - 30.11.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung von Feldbekleidung Tropen 3 FTD und 5 FTD, Rahmenvereinbarung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Untergriesbach
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bekleidungszentrum Nord, Rendsburg
Bekleidungszentrum Süd, Wildflecken
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feldbekleidung Tropen 3 FTD und 5 FTD im Zeitraum 1.12.2020 bis 30.11.2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Untergriesbach
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94107
Land: Deutschland
Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu 3,6835 % höherem Preis
Bei der Änderung handelt es sich um eine Preisanpassung in einem laufenden Rahmenvertragsverhältnis. Diese ist aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Rohstoffkrise am Weltmarkt und die pandemische Lage erforderlich geworden. Hierdurch haben sich sowohl Transportkosten als auch die Kosten der Grundmaterialien massiv verteuert. Diese Umstände konnte der öffentliche Auftraggeber – trotz sorgfältiger Vorbereitung und Planung – nicht vorhersehen.