Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kampfschuhen schwer und Kampfschuhen leicht im Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: BwBM 2019 0002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kampfschuhen schwer und Kampfschuhen leicht im Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2023
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kampfschuhen schwer und Kampfschuhen leicht
Bekleidungszentrum Nord Rendsburg
Bekleidungszentrum Süd Wildflecken
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kampfschuhen schwer und Kampfschuhen leicht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kampfschuhen leicht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bekleidungszentrum Nord Rendsburg
Bekleidungszentrum Süd Wildflecken
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kampfschuhen leicht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
Erhöhung der Beschaffungsmengen um 29.858 Paar Kampfschuh leicht Soldaten und 13.910 Paar Kampfschuh leicht Soldatinnen
Durch ein nicht vorhersehbares Nutzerverhalten – begründet durch die Neuartigkeit des Kampfschuhkonzepts – wurden die vorausgesagten Ausgabemengen nicht eingehalten, so dass bei den Losen 5 und 7 ein Engpass droht. Zusätzlich wurden große Truppenteile der Bundeswehr in eine erhöhte Alarmbereitschaft versetzt bzw. zur Verstärkung der NATO-Ostflanke nach Bulgarien und Litauen beordert. Solche einsatzgleichen Verpflichtungen haben – ebenso wie ein erhöhtes Übungsaufkommen – der Erfahrung nach großen Einfluss auf das Tauschverhalten der Truppe, was zu einem höheren Verbrauch der eingelagerten Stiefel führt.