Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Siegburg Innenstadt (ISEK): Errichtung eines Verkehrsstichs zwischen Burggasse und Ringstraße; Los1: Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlage, Planungsbegleitende Vermessung; Los 2: Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: ZV14/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Siegburg Innenstadt (ISEK): Errichtung eines Verkehrsstichs zwischen Burggasse und Ringstraße; Los1: Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlage, Planungsbegleitende Vermessung; Los 2: Tragwerksplanung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Auftrag über freiberufliche Leistungen für die Planung eines Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlage und Tragwerksplanung gem. §§ 41ff, 45ff und 49ff HOAI für den Verkehrsstich zwischen Burggasse und Ringstraße in der Siegburger Innenstadt.
Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlage, Planungsbegleitende Vermessung
53721 Siegburg
Fachlos 1:
Das Los 1 umfasst das Ingenieurbauwerk (Brücke) und die Straße über der Brücke, einschließlich der Ingenieurvermessung, im Einzelnen:
1.1 Grundleistungen des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke (1. Planungsbereich)
Alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. Anlage 12.1 i.V. mit § 43 HOAI
1.2 Grundleistungen des Leistungsbilds Verkehrsanlagen (2. Planungsbereich)
Alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. Anlage 13.1 i.V. mit § 47 HOAI
1.3 Optionale Besondere Leistungen jeweils der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. Anlage 12.1 i.V. mit § 43 HOAI und Anlage 13.1 i.V. mit § 47 HOAI (1. + 2. Planungsbereich):
- Erstellen von Leitungsbestandsplänen
- Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
- Kostenkontrolle
- Prüfen von Nachträgen
- Erstellen eines Bauwerksbuchs
- Erstellen von Bestandsplänen
- Örtliche Bauüberwachung:
o Plausibilitätsprüfung der Absteckung
o Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
- Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
- Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Dokumentation des Bauablaufs
- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
1.4 Grundleistungen des Leistungsbilds Planungsbegleitende Vermessung (Beratungsleistung gem. Anlage 1 zu § 3 (1) HOAI):
Alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gem. Anlage 1.4.4 zu § 3 (1) HOAI.
Fachlos 1: Optionale Besondere Leistungen jeweils der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. Anlage 12.1 i.V. mit § 43 HOAI und Anlage 13.1 i.V. mit § 47 HOAI (1. + 2. Planungsbereich):
- Erstellen von Leitungsbestandsplänen
- Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
- Kostenkontrolle
- Prüfen von Nachträgen
- Erstellen eines Bauwerksbuchs
- Erstellen von Bestandsplänen
- Örtliche Bauüberwachung:
o Plausibilitätsprüfung der Absteckung
o Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
- Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
- Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Dokumentation des Bauablaufs
- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
Tragwerksplanung
53721 Siegburg
Das Los 2 betrifft die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk, im Einzelnen:
Alle Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 gem. Anlage 14.1 i.V. mit § 51 HOAI (1. Planungsbereich).
Fachlos 1: Optionale Besondere Leistungen jeweils der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. Anlage 12.1 i.V. mit § 43 HOAI und Anlage 13.1 i.V. mit § 47 HOAI (1. + 2. Planungsbereich):
- Erstellen von Leitungsbestandsplänen
- Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
- Kostenkontrolle
- Prüfen von Nachträgen
- Erstellen eines Bauwerksbuchs
- Erstellen von Bestandsplänen
- Örtliche Bauüberwachung:
o Plausibilitätsprüfung der Absteckung
o Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
- Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
- Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Dokumentation des Bauablaufs
- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Diese Erklärung ist Bestandteil des Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung".
b) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben.
c) Alternativ sind die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen zugelassen.
Bieter müssen die Eintragung in einem Berufsregister (Nachweis über den Eintrag in der Architektenkammer) oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Der Nachweis kann in beiden Fällen als Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als 12 Monate ab dem Datum der Angebotsaufforderung sein.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Nachweis über geleistete Steuerzahlungen vom zuständigen Finanzamt
- Nachweis über geleistete Sozialabgaben durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder den entsprechenden Sozialversicherungsträge
Versicherungsnachweis
Vorlage einer aktuellen Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen und Mindestanforderungen an die Deckung im Auftragsfalle:
> mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden,
> mindestens 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird, sowie ein Angebot eines Versicherers, dass dieser im Falle des Zuschlags bereit ist, einen entsprechenden Vertrag mit dem Bewerber einzugehen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Referenzen
Nachweis von mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Aufträge (Lph. 2-6) in den letzten höchstens fünf Kalenderjahren vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe (2017 - 2021); Mindestbedingungen: Mind. 2 Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossen sein. Mindestens eine Referenz muss im innerstädtischen Bereich durchgeführt worden sein. Das Auftragsvolumen je Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck "Eigenerklärung Bietereignung" zu erfolgen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei weitergehendem Platzbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen oder es können ergänzende Unterlagen als Anlagen beigefügt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Referenzkunden zu überprüfen.
Eigenerklärung zu Bürogröße/Qualifikationen
Als Qualifikationen kommen Verkehrsplaner, Straßenplaner, Bauingenieure Tiefbau, Verkehrswegebau, Landschaftsbau, Statiker oder Ingenieure/innen Bachelor/Master mit einer nachweislich vergleichbaren Qualifikation in Frage. Mindestbedingungen: 3 Jahre Berufserfahrung und 2 Projekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung.
Je Geschäftsjahr sind mindestens 3 Personen aus den vorgenannten Qualifikationsbereichen als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter nachzuweisen. Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021). Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeiter zwischen 20 und 35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z.B. Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeiter mit 30 Wochenstunden 0,86).
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck "Eigenerklärung Bietereignung" zu erfolgen.
Mindestbedingungen: Mind. 2 Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossen sein. Mindestens eine Referenz muss im innerstädtischen Bereich durchgeführt worden sein. Das Auftragsvolumen je Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Bieter müssen die Eintragung in einem Berufsregister (Nachweis über den Eintrag in der Architektenkammer) oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Gleichermaßen ist für jeden Nachunternehmer zum Zeitpunkt seiner Benennung die Eintragung in ein Berufsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Der Nachweis kann in beiden Fällen als Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als 12 Monate ab dem Datum der Angebotsaufforderung sein.
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue¿und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
LEISTUNGSZEITRAUM - TERMINE UND FRISTEN:
Geplante Beauftragung: Mitte Mai 2022
Die Leistungsphase 3 HOAI ist bis Mitte September 2022 soweit zu bearbeiten und vorzulegen, dass auf dieser Grundlage fristgerecht per 30.09.2022 eine Förderantragstellung erfolgen kann. Das heißt, es müssen aussagefähige Planunterlagen und eine belastbare Kostenberechnung nach DIN 276 vorgelegt werden, sowohl für das Ingenieurbauwerk als auch für die Verkehrsanlagen. Die für die Erstellung der Leistungsphase 3 HOAI des Ingenieurbauwerks erforderlichen Ergebnisse der Tragwerksplanung sind entsprechend zu integrieren. Die finale Fassung aller Planunterlagen der LP 3, einschließlich der bis dahin angefallenen Tragwerksplanungen muss spätestens bis 15.11.2022 fertiggestellt und vorgelegt werden. Die Stadt Siegburg behält sich vor, nach Einreichung des Förderantrags (30.09.2022) die Leistungsphasen 5-6 HOAI zu beauftragen, da auch diese Leistungsphasen förderunschädlich erstellt werden können. Mit einer Bewilligung der Fördermittel ist gegen Ende des ersten Quartals 2023 zu rechnen. Im Falle der Gewährung von Fördermitteln kann voraussichtlich zu Beginn des 3. Quartals 2023 im Rahmen des Fachloses 1 die nächste Stufe (LPH 7-9) beauftragt und die Ausschreibung veröffentlicht werden, sodass im Laufe des 4. Quartals 2023 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann.
Übersicht Fristen - Fachlos 1:
- Einreichung aussagefähiger Planunterlagen sowie einer belastbaren Kostenberechnung gemäß DIN 276 für das Ingenieurbauwerk und die Verkehrsanlage (aus der Leistungsphase 3) bis: 15.09.2022.
- Fertigstellung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) bis: 15.11.2022.
Übersicht Fristen - Fachlos 2:
- Einreichung aussagefähiger Planunterlagen für das Brücken- bzw. Stegbauwerk (aus der Leistungsphase 3) bis: 15.09.2022.
- Fertigstellung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) bis: 15.11.2022.
Los 1:
Stufenweise Beauftragung:
Die Planungskosten und die bauliche Umsetzung sollen aus Mitteln der Städtebauförderung gefördert werden. Aus förderrechtlichen Gründen muss eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 HOAI erfolgen.
In Stufe 1 werden - sowohl für das Ingenieurbauwerk als auch für die Verkehrsanlage - zunächst die Leistungsphasen 1-4, anschließend (Stufe 2) die LP 5-6 HOAI (bis Vorbereitung Ausschreibung) beauftragt. Den Abruf weiterer Leistungsphasen (Stufe 3, LP 7-8 bzw. Stufe 4, LP 9) behält sich die Stadt Siegburg vor; er setzt einen rechtskräftigen Zuwendungsbescheid oder eine Zustimmung des Fördermittelgebers zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn voraus.
Der Bieter erklärt sich durch die Abgabe eines Angebotes mit der stufenweisen Beauftragung einverstanden.
Besondere Leistungen
A) Die Vergütung der Besonderen Leistungen erfolgt - außer für die Leistung "Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen" - mit Pauschalfestpreisen. Angebote zu den Besonderen Leistungen gem. Anlagen 12.1 und 13.1 HOAI sind in das Honorarblatt einzutragen. Eine Beauftragung von besonderen Leistungen behält sich der Auftraggeber vor.
B) Die Vergütung der Besonderen Leistung "Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen" sowie etwaiger zusätzlicher Leistungen, die bisher nicht Gegenstand der Ausschreibung sind, erfolgt über ein Zeithonorar. Es sind die Stundensätze für die im Honorarblatt aufgeführten Qualifikationen bzw. Mitarbeitenden im Angebot aufzuführen. Das Zeithonorar gilt vorbehaltlich einer Zustimmung des Auftraggebers.
Angebotswertung:
Honorarangebot: 30 Prozent
Konzept zur Vorgehensweise: 40 Prozent
Qualifikation Projektteam: 30 Prozent
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Gesamtpunktwert erteilt.
Die detaillierte Erläuterung zur Angebotswertung ist im Verfahrensleitfaden ab Kapitel F (Eignungs- und Zuschlagskriterien) aufgeführt.
Los: 2
Stufenweise Beauftragung
Die Planungskosten und die bauliche Umsetzung sollen aus Mitteln der Städtebauförderung gefördert werden. Aus förderrechtlichen Gründen muss eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-6 HOAI erfolgen.
In Stufe 1 werden - analog dem Ingenieurbauwerk und der Verkehrsanlage - zunächst die Leistungsphasen 2-4, anschließend die LP 5-6 HOAI beauftragt. Den Zeitpunkt für den Abruf der Leistungsphasen behält sich die Stadt Siegburg vor; der Zeitpunkt ist abhängig von einem rechtskräftigen Zuwendungsbescheid oder einer Zustimmung des Fördermittelgebers zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn für die Projekte aus dem Los 1.
Der Bieter erklärt sich durch die Abgabe eines Angebotes mit der stufenweisen Beauftragung einverstanden.
Besondere Leistungen
Die Vergütung etwaiger Besonderer Leistungen, die bislang noch nicht Gegenstand der Ausschreibung sind, erfolgt über ein Zeithonorar. Es sind die Stundensätze für die im Honorarblatt aufgeführten Qualifikationen bzw. Mitarbeitenden, die technische und wirtschaftliche Aufgaben erbringen, im Angebot aufzuführen. Das Zeithonorar gilt vorbehaltlich einer Zustimmung des Auftraggebers.
Angebotswertung
Honorarangebot: 70 Prozent
Qualifikation Projektteam: 30 Prozent
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Gesamtpunktwert erteilt.
Die detaillierte Erläuterung zur Angebotswertung ist im nachfolgenden Kapitel F Eignungs- und Zuschlagskriterien aufgeführt.
Die Beauftragung erfolgt schriftlich gem. des beigefügen Vertragsentwurfes (Anlage 1.1 für Fachlos 1 uns Anlage 1.2 für Fachlos 2).
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften 531 EU 10-2018 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docx verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Stadt Siegburg behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen zu benennen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise beizufügen.
Nachunternehmer
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, angegeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYCV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]