Schulbausanierung der Sek. I der Gesamtschule Rosenhöhe _Objektplanung Gebäude und lnnenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbausanierung der Sek. I der Gesamtschule Rosenhöhe _Objektplanung Gebäude und lnnenräume
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Umbau der Gesamtschule Rosenhöhe in eine Schule des "gemeinsamen Lernens" (Inklusion seit 2015). In diesem Zusammenhang soll auch die Gebäudesanierung, gekoppelt mit einer energetischen Optimierung, erfolgen. Im Gesamtkontext sind für einige Fachbereiche (MINT-Fächer) auch die Belange einer "Talentschule" besonders zu berücksichtigen.
Hierfür schreibt sie die erforderlichen Planungsleistungen für die Realisierung des Sanierungsprojektes aus. Nähere Angaben zum Ausschreibungsverfahren finden sich insbesondere unter Ziffer VI. 3.) dieser Auftragsbekanntmachung.
Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 11 33647 Bielefeld
Die zu beplanende Baumaßnahme gliedert sich auf in die bauliche Anpassung des Objektes zur Einhaltung der Inklusionsvorgaben, die Berücksichtigung von Optimierungen zur Umwandlung der Schule in eine sogenannte Talentschule und eine energetische Sanierung.
An Talentschulen soll erprobt werden, wie besondere Fähigkeiten der Kinder noch besser unterstützt werden können. Dies ist eines der Leitbilder der Sanierung des Objektes und soll in der Planung berücksichtigt werden.
Im Zuge von Vorbereitungsmaßnahmen betreffend die Umsetzung der inklusionsbedingten Umbaumaßnahmen wurde im Rahmen einer "Phase Null" ein pädagogischer Architekt (Architektur und Entwicklungsräume) engagiert, der maßgeblich an der Konzeption für die Neuausrichtung der Schule gearbeitet hat. Eine weitere, flankierende Beratung kann in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Informationen werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung, soweit sie die hier ausgeschriebene Leistung betreffen, zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusionsvorgaben bestehen in der Optimierung von Raumzusammenhängen mit Cluster-Flächen, den Umbaumaßnahmen innerhalb des Gebäudes und der Schaffung einer Seilnetzkonstruktion im Innenhof.
Eine den Vergabeunterlagen beigefügte Machbarkeitsstudie samt alter Planungsunterlagen gibt Einblick in den zu integrierenden Seilnetzbereich, der im Planungsablauf mit zu berücksichtigen ist. Die Seilnetzkonstruktion ist nicht Teil des Planungsauftrages. Sie wird nach derzeitigem Planungsstand durch ein spezialisiertes Unternehmen geplant und durchgeführt werden. Die hier ausgeschriebene Planung muss allerdings die zum Sanierungsprojekt auftretenden Schnittstellen berücksichtigen.
Eine Auslagerung der Schule während der Sanierungsphase ist erforderlich und Teil der zu beauftragenden Planung. Die komplette Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 - 10, 740 Schüler*innen) ist für die Dauer der Sanierung inkl. Funktionsänderungen an einem oder mehreren Standorten interimsweise unterzubringen. Auch dies hat die Auftragnehmerin des hier gegenständlichen Auftrages bei ihrer Planung zu berücksichtigen und abzubilden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen.
Sollten nach den unter III.1) genannten Kriterien mehr als fünf Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang (vergleichbare Größe) und Komplexität den zu vergebenden Leistungen entsprechen, die in der Leistungsbeschreibung und dem Teilnahmeformular näher definiert werden.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber Referenzprojekte größerer Komplexität durchgeführt hat, erhält der Bewerber die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Die drei bis fünf bestplatzierten Bewerber werden sodann zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Stufenauftrag.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden von dem Auftraggeber separat abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters,
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Vermögensschäden jeweils mindestens EUR 5.000.000,00, sonstige Schäden mindestens EUR 5.000.000,00).Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, dass der Versicherungsschutz besteht oder im Auftragsfall unbedingt zur Verfügung stehen wird.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten fünf Jahre (zu benennen ist die Gesamtsumme des Umsatzes, der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde).
3) Eigenerklärung über die Zahl der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags festangestellten Mitarbeiter.
Die entsprechenden Eigenerklärungen erfolgen in dem Teilnahmeformular des Auftraggebers, das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, an der hierfür vorgesehenen Stelle.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
Angabe von in den letzten zehn Jahren durchgeführten und abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln.
Die Referenzprojekte ähneln dem zu erbringenden Auftrag, wenn sie Planungsleistungen betreffen, die eine Sanierung von Gebäuden aus dem Bereich der Bildung und Erziehung zum Gegenstand haben bzw. diese Leistungselemente einbeziehen.
Anzugeben sind jeweils Auftragswert, Leistungszeit und der Planungsumfang.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach internationalen Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die Anerkennung der Berufsabschlüsse, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Der Bewerber muss bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen
Für alle Bewerberinnen und Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die Bestimmungen des TVgG NRW. Durch das am 30. März 2018 in Kraft getretene reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a.) Angaben zum Teilnahmewettbewerb:
Es wird in der ersten Verfahrensphase ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, indem noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen.
Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
-Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen;
-Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
-Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen;
-Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
-Nebenangebote sind nicht zugelassen.
b.) Erläuterungen zur Angebotswertung
-Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Daswirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert.
Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
c.) Erläuterungen zur preislichen Bewertung des Angebots
Die in dem Angebotsformular angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt. Dies ist der Preis, der bewertet wird (Wertungspreis).
d.) Erläuterung zur konzeptionellen Bewertung des Angebots
Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet.
Hierbei müssen die Bieter auf die Besonderheiten und Herausforderungen des ausgeschriebenen Projekts eingehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzepte konkret auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet wird und nicht nur allgemeine Aussagen zur Projektdurchführung in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. Eine einfache Beschreibung der Projektorganisation ist hierfür ebenfalls nicht ausreichend.
Es muss aus dem Konzept ein konkreter Projektbezug erkennbar werden, der die konkrete Durchführung des Auftrags erläutert.
e.) Einzelheiten zur konzeptionellen Angebotswertung
Für das Konzept kann ein Bieter maximal 30 Punkte erreichen. Das Projektdurchführungskonzept gliedert sich in drei Unterkriterien. Die einzelnen Unterkriterien werden wie folgt bewertet:
1.Kriterium: Besondere Anforderungen des ausgeschriebenen Projekts (max. 10 Punkte):
Der Bieter soll im Rahmen dieses Unterkriteriums darlegen, welche besonderen Anforderungen an das Projekt er auf Basis der Leistungsbeschreibung und übrigen Projektunterlagen erkannt hat. Wichtig ist der Auftraggeberin insbesondere, wie er mit den besonderen Anforderungen an die energetische Sanierung sowie den Schnittstellen zur Seilnetzkonstruktion umgeht. Diese sind konzeptionell zu berücksichtigen und zu erläutern. Eine nachhaltig und auf lange Lebensdauer angelegte Gebäudeplanung wird besonders honoriert. Dabei sind die Anpassungen zur Einhaltung der Inklusionsvorgaben zu beachten. Die Planungsleistung muss erkennen lassen, dass eine Optimierung zur Umwandlung in eine Talentschule berücksichtigt wurde. Auch hier wird besonders honoriert, falls der Bieter für diese Besonderheit einen überzeugenden Lösungsansatz vorstellt.
2.Kriterium: Kooperation mit den übrigen Projektbeteiligten (max. 10 Punkte):
Hier wird gewertet, wie der Bieter mit den weiteren an diesem Projekt beteiligten Personen im Rahmender Auftragserbringung zusammenarbeiten möchte und die unterschiedlichen Nutzerwünsche und -bedürfnisse zu koordinieren gedenkt. Dabei soll dargestellt werden, mit welchen Methoden (z. B. regelmäßige Jour Fixes, Einrichten eines Share-Points zur gemeinsamen Dokumentenverwaltung) er die weiteren Planungsbeteiligten über die Einzelheiten des Projektes informieren und eine interessengerechte Abstimmung der verschiedenen Planungsleistungen sicherstellen will. Der Bieter soll für eine reibungslose und synergiebetonte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Projektbeteiligten Sorge tragen und darstellen, wie eine kurzfristige und schnelle Erreichbarkeit realisiert werden kann. Die Koordinierung von Nutzerwünschen und Bedürfnissen sind konzeptionell zu berücksichtigen. Seine hierauf beruhenden Maßnahmen sind in seinem Konzept zu beschreiben. Besonders honoriert wird eine frühzeitige und über den gesamten Projektverlauf fortlaufende Einbeziehung sämtlicher Projektpartner und Projektbeteiligter.
3.Kriterium: Termin- und Kostenkontrolle (max. 10 Punkte):
Hier wird bewertet, wie der Bieter sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Der Auftraggeberin kommt es auf eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierten Kostenkontrolle an. Die erforderliche Terminsicherheit soll durch frühzeitige Projektplanung abgesichert werden. Die hierfür erforderlichen Methodensoll der Bieter darlegen und erläutern, wie er die Einhaltung seiner Terminplanung sicherstellt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. Die notwendigen Maßnahmen sind zu benennen, plausibel darzulegen und inhaltlich zu erläutern. Hierzu zählen auch die Einhaltung von terminlicher Vorgaben, die angesichts möglicher Forderungen erforderlich werden können.
f.) Zur Punktebewertung im Einzelnen:
Die einzelnen Unterkriterien können mit jeweils 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden:
-Das Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind;
-3 Punkte werden vergeben, wenn das Kriterium einzelne relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne sie näher zu erläutern;
-Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Kriterium insgesamt 5 Punkte;
-Das Kriterium erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellunggenommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die energetische Sanierung verinnerlicht und konzeptionell in guter Form gewürdigt hat. Die in den Unterkriterien benannten Aspekte sind lösungsorientiert zu behandeln.
-Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen eine qualitativ besonders hochwertige Leistungsausführung oder ein kreatives planerisches Vorgehen, das die Projektanforderungen besonders hervorragend berücksichtigt und ein technisches und nachhaltiges Vorgehen erkennen lässt, wird das Kriterium mit 10 Punkten bewertet.
Alle relevanten Leistungsaspekte müssen umfangreich und mit kostengünstigen und leistungsgerechten Ansätzen gewürdigt werden.
Je Wertungskriterium kann ein Angebot maximal 10 Punkte erhalten. Insgesamt kann ein Bieter somit 30Punkte für das Projektdurchführungskonzept erreichen.
Die Verhandlungen werden nach derzeitigem Stand voraussichtlich im August 2022 stattfinden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Das konkrete Vorgehen wird den Bietern rechtzeitig angekündigt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ92RS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1)Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]