BIM-Management-Leistungen zum Neubau eines Technischen Verwaltungsgebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: 20220413_IPM_TVG_BIM_Ddorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.xn--weisemller-feb.de
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Management-Leistungen zum Neubau eines Technischen Verwaltungsgebäudes
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von BIM-Management-Leistungen für das Projekt Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes in Düsseldorf. Es ist eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Dem Auftraggeber steht ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu.
Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH Henkelstraße 164 40589 Düsseldorf
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von BIM-Management-Leistungen für das Projekt Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes in Düsseldorf. Weitere Informationen zum Projekt ergeben sich aus den Ratsbeschlüssen sowie unter www.duesseldorf.de/tvg.
Wesentliche Hauptmerkmale des Projektes sind folgende:
- Neuer Standort für bis zu 3.000 Mitarbeitende
- Höhe ca. 110 m, 2 Tiefgaragengeschosse
- Durchführung eines Change-Prozesses zur Implementierung eines neuen Büroraumkonzeptes mit Desk-Sharing, Einführung der e-Akte und umfassender Digitalisierung
- Umfassende ökologische Nachhaltigkeitsziele, u.a.:
- Zertifizierung DGNB-Platin
- Gebäudebegrünung
- CO2-neutrale Bauweise
- Anwendung des Cradle-to-Cradle-Prinzip
- Plusenergie-Haus
- Integration der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale in das Gebäude (kritische Infrastruktur)
- U-Bahnhof unmittelbar angrenzend
- Die Planung soll vollumfassend mit der BIM-Methode erfolgen
Es ist eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Dem Auftraggeber steht ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu.
Eine Verlängerung kann aufgrund von notwendigen Beschlüssen und bautechnischen Risiken nicht ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Building Information Modeling im Rahmen der Planung Lph 3 - 8 von z. B. Verwaltungsgebäuden der öffentlichen Hand sowie von Unternehmensverwaltungen mit einem Volumen von mind. 30 Mio. EUR (vgl. auch Ziffer II.2.4), das eigeninitiativ erlangte Projektverständnis, Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand, BIM-Managementkompetenz idealerweise ohne Kooperation mit anderen Unternehmen sowie Erfahrungen in Sachen Qualitätsmanagement berücksichtigen. Darüber hinaus gehen - nachrangig - die Unternehmensgröße (Umsatz) und die Anzahl der Mitarbeiter in das Ranking ein.
Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional beauftragt und im Folgenden abhängig von z.B. der Beschlusslage stufenweise abgerufen.
Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I. 3) genannte Website einzureichen. Die Auftraggeber werden alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen beziehungsweise erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben
a) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz im BIM-Management von mindestens [Betrag gelöscht] EUR mit Leistungen erwirtschaftet hat, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar (Building Information Modeling im Rahmen der Planung Lph 3 - 8 von z. B. Gebäuden der öffentlichen Hand sowie von Unternehmensverwaltungen mit einem Volumen von mind. 30 Mio. EUR) sind.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, ab Lph 8 alternativ eine Bau-Kombi-Versicherung abzuschließen.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte); daraus sollte sich ergeben, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) mindestens 5 operativ und hauptsächlich im BIM-Management tätige Mitarbeiter beschäftigt wurden. Zudem sollte die Anzahl der Mitarbeiter, die das buildingSmart Professional Certification Foundation Basic Zertifikat besitzen, daraus hervorgehen.
b) Angabe von maximal 5 Referenzen in den letzten 10 Jahren (mind. Abschluss Lph 3 in 2011 - 2020), die mit dem Projekt und den zu vergebenden Leistungen vergleichbar (Building Information Modeling im Rahmen der Planung Lph 3 - 8 von z. B. Gebäuden der öffentlichen Hand sowie von Unternehmensverwaltungen mit einem Volumen von mind. 30 Mio. EUR) sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme,des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie einer beigefügten Beschreibung mit Erläuterung, warum die Referenzen aus Sicht des Bewerbers mit diesem Projekt und den hier abgefragten Leistungen (Ziffer II.2.4) vergleichbar sind (zur Prüfung des Projektverständnisses und der Eigeninitiative des Bewerbers). Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber belastbare Erfahrungen mit komplexen, auch öffentlichen Hochbauprojekten mit einem Gesamtvolumen von mehreren Zehnmillionen Euro gesammelt und in den einzelnen Projekten auftraggeberseitig mit Angabe der betreuten Leistungsphasen begleitet hat.
Zur Prüfung der Vergleichbarkeit (vgl. Ziffer II.2.9) sollte die beigefügte Beschreibung ebenfalls Angaben zu folgenden Themen enthalten:
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand,
- BIM-Managementkompetenz mit / ohne Kooperation mit anderen Unternehmen,
- Umfang der Integration der Fachmodelle,
- Umfang der Prüfung der Kollisionsfreiheit,
- Umfang der Führung von Planungsbesprechungen anhand des BIM-Modells.
c) Erläuterungen des Bewerbers zu seinen Erfahrungen im Bereich Qualitätssicherung.
Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon und Faxnummer zu benennen.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
5. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Auftraggeberinformationsanforderung und eines Abwicklungskonzepterstentwurfs vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere BIM-Planung und werden den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung über die in Ziffer I.3) genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
Bekanntmachungs-Nr.: 2021/S 240-633098
7. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Im Vorfeld gibt der Auftraggeber den Bietern bei Bedarf die Möglichkeit, in einem Gespräch Fragen zu stellen. Spätestens nach Abschluss der Gespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung, auf deren Grundlage das Angebot abzugeben ist. Neben dem Preis wird der Auftraggeber die Qualität der eingesetzten Schlüsselpersonen und des Projektteams sowie die Herangehensweise des Bieters bewerten. Hierzu sind mit dem Angebot entsprechende Konzepte einzureichen. Auf Grundlage dieser Konzepte führt der Auftraggeber mit den Bietern ein Wertungsgespräch, dessen Inhalte der Auftraggeber ebenfalls bei der Wertung berücksichtigen wird.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Voraussetzungen zur Schaffung zusätzlicher Personalstellen beim Auftraggeber erfüllt sind. In diesem Fall wird der Auftraggeber die hier zu beschaffende Leistung ganz oder teilweise mit eigenem Personal erbringen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2RRQB1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.