Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung und sonstiger Textilien als Rahmenvereinbarung für die Feuerwehr der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung und sonstiger Textilien als Rahmenvereinbarung für die Feuerwehr der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) die Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung und sonstiger Textilien als Rahmenvereinbarung europaweit aus.
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Dienst- und Schutzkleidung sowie sonstige Textilien sind an der folgenden Adresse abzuholen und anzuliefern:
Feuerwehr Hamm
Hafenstr. 45
59067 Hamm
An mehreren Terminen über das Jahr verteilt (ca. 10 - 15) ist zusätzlich verschmutzte Brandschutzbekleidung (Heißbrandausbildung) an folgendem Standort abzuholen und wieder anzuliefern.
Technisches Zentrum
Römerstraße 44
59075 Hamm.
Bei der außerplanmäßigen Abholung nach Einsätzen mit größeren Mengen verschmutzter Dienst- und Schutzkleidung kann der Ort der Abholung abweichend von den zuvor genannten Anschriften ein anderer Standort im Stadtgebiet Hamm sein.
Der Bieter hat die Dienst- und Schutzkleidung und sonstige Textilien beim Auftraggeber abzuholen, zu reinigen, aufzubereiten und anzuliefern.
Kernaufgaben:
- Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung des Brandschutzes / Technische Hilfe
- Nachimprägnierung der Dienst- und Schutzkleidung des/r Brandschutzes / Technischen Hilfe
- Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung des Rettungsdienstes
- Reinigung sonstiger Textilien der Feuerwehr Hamm
Die Schutzkleidung der Feuerwehr und die Dienst- und Schutzkleidung des Rettungsdienstes ist überwiegend stark verschmutzt; auch kann ein unangenehmer Geruch von ihr ausgehen. Die Schutzkleidung der Feuerwehr kann darüber hinaus mit Brandrauch kontaminiert sein.
Ist die Schutzkleidung bei Einsätzen mit giftigen oder gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen, werden diese Kleidungsstücke vor Abgabe an den Auftragnehmer ausreichend dekontaminiert. Das Gleiche gilt auch für die Schutzkleidung, die bei Einsätzen mit radioaktiven Stoffen kontaminiert wurden. Sie wird gesondert verpackt und der Leistungsnehmer darüber informiert.
Das Reinigungsgut muss so behandelt werden, dass keine Faser- bzw. Materialschädigung auftritt. Reißverschlüsse, Druckknöpfe, Klettbänder u. ä. dürfen in keinem Arbeitsgang beschädigt werden.
Vor dem Waschen sind folgende Arbeitsgänge erforderlich bzw. zu beachten (Angaben sind nicht abschließend):
- Leeren der Taschen, sofern sich noch Gegenstände darin befinden
- Schließen der Kleidung
- Ggf. vorhandene Klettverschlüsse sind mit Flauschband abzudecken
- Ggf. ist vor dem Waschen die Innenseite der Kleidung nach außen zu drehen
- Die an den verschiedenen Artikeln angebrachten "Pflegesymbole für Textilien" sind zu beachten
- Es ist sortenrein zu waschen (z.B. Baumwolle nicht zusammen mit Chemiefasern, Farbzusammenstellungen sind zu beachten)
Die gereinigten Teile müssen frei von unangenehmen Gerüchen sein (auch Lösungsmittelgeruch).
Ergänzende Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (in Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern.
Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich anteilig, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Auch im Falle der Ausübung einer Option endet der Vertrag mit Ablauf des Optionszeitraumes ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von 4 Jahren automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck):
Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
- Art der Lieferung
- Auftragswert
- Ausführungs- und Fertigungszeitraum
- Auftraggeber mit Organisationseinheit und zentraler Telefon Nummer
(1.2) Nachweis der Zertifizierung durch Vorlage eines aktuellen und gültigen Zertifikates nach RAL-GZ 992/2, wfk-Siegel, DIN EN 14065 oder gleichwertig.
(1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis, dass die Reinigung der Wäsche des Rettungsdienstes gemäß den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) "Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang" durchgeführt wird.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzen (1.1) und die Nachweise (1.2) und (2.1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
April 2026
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Jeder Bieter hat mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck zum Bezug zu Russland abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.7) Qualitätssicherungskonzept (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Waschproben
(3) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Urkalkulation
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewerbungsbedingungen
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.5) Informationsblatt DSGVO
(7.6) Bewertungsmatrix
(7.7) Anlage_NTI 112_Plege_TH_Bekl..pdf
(7.8) Anlage TEXPORT_Pflegeanleitung_2021.pdf
(7.9) Anlage_N&A_Plege_ RD_Hosen.pdf
(7.10) Anlage_N&A_Plege_RD_Jacken.pdf
(7.11) Anlage_NTI 112_Pflege_BS_Überbekl..pdf
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4JK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html