Deutsche Baukulturpolitik im europäischen Kontext. Leitlinien für Baukultur in Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-22.100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Baukulturpolitik im europäischen Kontext. Leitlinien für Baukultur in Deutschland
Auf der Grundlage der Erklärung von Davos 2018 „Eine hohe Baukultur für Europa“ und der „Neuen Leipzig Charta von 2020“ werden baukulturelle Leitlinien des Bundes erarbeitet. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, Baukultur als gesellschaftlichen Wert stärker im Bewusstsein zu verankern und die Qualität und Prozesse zur Entstehung, Pflege und Weiterentwicklung der gebauten Umwelt und des baukulturellen Erbes zu verbessern.
Ziel des Vorhabens ist die Erstellung der „Leitlinien für Baukultur in Deutschland“. Die Leitlinien des Bundes stellen ein Konsenspapier dar, in dem die Haltung und Zielstellung der Bundesregierung zur Umsetzung baukultureller Ziele artikuliert wird. Das Papier dient als Schlüsseldokument einer deutschen Haltung zur Baukultur. Das Positionspapier soll über eine Zustandsbeschreibung hinaus, Ziele, Handlungsfelder- und Bedarfe sowie konkrete Aufgaben im Bereich Baukultur umfassen. Die Leitlinien für Baukultur des Bundes haben den Anspruch, die Erarbeitung eigener Baukulturpolitiken von Länder und Kommunen zu befördern.
Inhalt des Auftrags ist die Erarbeitung der Leitlinien sowie die umfassende Prozessgestaltung, -begleitung und -durchführung. Hierzu zählen neben dem Projektmanagement auch die Begleitung eines Beirates und interministerieller Abstimmungsrunden, die Bildung und Begleitung von thematischen Fokusgruppen, die Durchführung von Experteninterviews, sowie die wissenschaftliche Grundlagenermittlung. Des Weiteren zählt auch die redaktionelle Bearbeitung, das Layout und ggf. die Veröffentlichung der Leitlinien zum Inhalt des Auftrages.
Die Leitlinien werden in mehreren Abstimmungsstufen erarbeitet. Der interdisziplinäre Beirat wurde bereits durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) berufen und ergänzt den Prozess durch fachliche Expertise. Fokusgruppen aus den Bereichen der Verbände, der Länder und Kommunen, des Fachdiskurses Architektur/Baukultur und Wissenschaft, aus der Zivilgesellschaft sowie Bauherren/Industrie qualifizieren die Leitlinien und werden zu Schlüsselfragen hinzugezogen. Zur Vertiefung ausgewählter Themenbereiche werden optional Experteninterviews durchgeführt. Die Leitlinien werden durch die interministerielle Arbeitsgruppe der Schlüsselressorts der Bundesregierung (u.a. Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Kultur und Medien, Bildung und Forschung, Digitales und Verkehr, Wirtschaft und Klima, Umwelt) unter Beteiligung des BBSR erörtert und qualifiziert.
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe, insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundekartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.