Wegweiser-Trägerschaft in der Stadt Gelesenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt-2022-011/A6-0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.im.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Wegweiser-Trägerschaft in der Stadt Gelesenkirchen
Das Präventionsprogramm "Wegweiser - Gemeinsam gegen Islamismus" wird seit 2014 vom Auftraggeber finanziert, koordiniert und fortlaufend weiterentwickelt. Kernaufgabe von Wegweiser ist es, vorwiegend junge Menschen, die in den Islamismus abzurutschen drohen, in den jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereichen sowie deren persönliches Umfeld zu beraten. Darüber hinaus informieren und sensibilisieren Wegweiser-Beratungskräfte die lokale Öffentlichkeit in Vorträgen und Workshops in den jeweiligen regionalen Institutionen, z. B. in Schulen, zu den Themen Islamismus und Radikalisierung und stellen Wegweiser vor. Es wurden flächendeckend in NRW 25 Wegweiser-Beratungsstellen ausgebaut. Hierzu zählt auch die Fortführung der Wegweiser-Beratungsstelle für die Stadt Gelsenkirchen.
Für weitergehende Details zur Beschreibung des Auftrags und zur Ausgangslange, siehe Leistungsbeschreibung.
Ministerium des Innern des Landes NRW Friedrichstraße 62-80 40217 Düsseldorf Stadt Gelsenkirchen
"Wegweiser" ist ein Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus. Es soll bereits den Einstieg in den gewaltbereiten Salafismus verhindern und zielt daher schwerpunktmäßig auf junge Menschen, die dabei sind, sich zu radikalisieren. Mit seinem Beratungs- und Betreuungsangebot für Betroffene und deren soziales Umfeld setzt das Programm früh an und verfolgt bei der Lösungssuche einen ganzheitlichen Ansatz. Basis des Programms ist daher eine effektive Vernetzung der einzurichtenden Wegweiser-Anlaufstellen mit den lokalen Akteuren. Netzwerkpartner sind Institutionen insbesondere aus den Bereichen Jugend, Integration, Schule und sonstige Bildungseinrichtungen, Polizei, Moscheegemeinden, Wohlfahrtsverbände, Jobcenter oder therapeutische Einrichtungen. Es werden laufende Trägerschaften nach Auslaufen der alten Verträge für den Wettbewerb geöffnet und neu ausgeschrieben, um durch die Verlängerung der Laufzeit und ggf. weitere territoriale Ausweitung eine weitere Verstetigung sicherzustellen. Leistungsgegenstand: In den einzurichtenden Beratungsstellen soll der Auftragnehmer konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilfesuchende und Anfragende im eigenen Zuständigkeitsbereich zum Thema Islamismus, insbesondere zum extremistischen Salafismus und zur Radikalisierung, durchführen (Offline-Beratung). Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst dabei in erster Linie die individuelle Beratung von Betroffenen und deren Umfeld sowie eine allgemeine Informationsvermittlung an mittelbar Betroffene und nachgeordnet die allgemeine Sensibilisierungsarbeit.
Ein weiteres Angebot des Wegweiser-Programms sollen geeignete online-basierte Präventionsmaßnahmen sein, die ebenfalls das Ziel verfolgen, zu verhindern, dass Jugendliche in den salafistischen Extremismus abrutschen. Diese Maßnahmen werden zum Zwecke der Ausschreibung unter dem Begriff "Wegweiser Online" zusammengefasst. Hier sollen entsprechend qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine wissensbasierte, aufsuchende Präventionsarbeit im Internet leisten. Die speziell ausgebildeten "Onlinestreetworker" werden in die vorhandenen Strukturen und Netzwerke der jeweiligen Wegweiser-Anlaufstellen eingebunden und dann flächendeckend in NRW eingesetzt.
Weitere detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IFAK e.V. - Verein für multikulturelle Kinder- und Jugendhilfe - Migrationsarbeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYBYDJB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist dieser vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.