Gebäudeautomation Bau 19/20
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation Bau 19/20
Bau 19:
Die Gebäudeabmessung von Bau 19 LxB beträgt ca. 29 x 45m und ergibt damit eine Grundfläche von 1260m². Die Gebäudehöhe variiert und ist in den eingeschossigen Bereichen ca. 3,90m hoch und in den zweigeschossigen 8,00m bis 9,40m hoch. Bau 19 stellt ein Verbindungsbau zwischen Bau 10 und Gebäude 20 dar. Dieser Gebäudeteil ist in verschiedenen Jahren umgebaut/ modifiziert worden (Bauabschnitte mit Aufstockungen in Stahlbau). Das Gebäude besteht aus drei Geschossen:
- Garagengeschoss
- Basisgeschoss
- Erdgeschoss
Im Garagengeschoss befinden sich Lager und Technikräume. Im Basisgeschoss soll ein Teil der Büroeinheiten (Novatec) erhalten bleiben. Hier sind nur kleinere Umbauten, sowie ein neuer Ausgang ins Freie vorgesehen. Es sollen außerdem zwei multifunktionale Räume entstehen und ein Zugang in die Kantine, die sich in Bau 10 befindet. Im Erdgeschoss sollen zwei große Schulungsräume entstehen. Der Haupteingang in Gebäude 19/20 soll neugestaltet werden. Die Überdachung zum Haupteingang soll abgebrochen werden und die Verglasung des Haupteingangs wird erneuert. Es soll ein behindertengerechtes WC entstehen und der bestehende Sanitärkern soll saniert werden.
Im Wesentlichen erfolgt eine Erneuerung der Haustechnischen Anlagen. Lediglich die alten Heizkörper sollen erhalten bleiben. Die Fassade soll weitestgehend erhalten bleiben.
Bau 20:
Die Grundfläche von Bau 20 beträgt ca. 2000 m². Das Gebäude hat einen Innenhof der ca. 470m² Grundfläche besitzt. Das Kellergeschoss dient als Garage mit ca. 117 Stellplätzen und hat eine Grundfläche von ca. 4200 m² inkl. Rampe zur Tiefgarage. Das Gebäude 20 und auch das Gebäude 19 sind über zwei Treppenhauskerne mit jeweils einem Aufzug erschlossen, die sich in Bau 20 befinden. Das Gebäude besteht aus fünf Geschossen:
- Garagengeschoss
- Basisgeschoss
- Erdgeschoss
- 1.Obergeschoss
- 2.Obergeschoss
Basisgeschoss:
Im Basisgeschoss Bau 20 ist ein ärztlicher Dienst als Mieter vorgesehen, der sich im nördlichen Teil des Gebäudes befindet. In diesem Teil bleiben die Wände weitestgehend erhalten. Die Wandelemente und Bestandslamellen- Decken sollen geöffnet werden und die KMF haltige Dämmung zu entfernen. Danach sollen die Wandelemente und Deckenlamellen gesäubert und anschließend wieder montiert werden. Es soll eine kleine Mieteinheit angrenzend an den Ärztlichen Dienst ausgebildet werden. Im Südlichen Teil von Bau 20 soll eine Bürofläche entstehen.
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss Bau 20 soll die Ausbildung der Stadtwerke untergebracht werden. Hier sind Werkstätten für IT und Elektro vorgesehen, sowie Unterrichtsräume und Nebenräume, wie z.B. Meisterbüros, Lagerräume und Umkleideräume.
1.Obergeschoss:
Im Obergeschoss sollen zwei große Mieteinheiten entstehen, die zu bis zu vier Mieteinheiten erweitert werden können. Es sind Großraumbüros vorgesehen, sowie Nebenräume in der Mittelflurzone und weiteren Besprechungsräume an der Fassade.
2.Obergeschoss:
Im 2. Obergeschoss soll eine große Mieteinheit entstehen. Im südlichen Teil des 2. Obergeschosses befindet sich ein Seminarraum der weitestgehend erhalten bleiben soll. Auch dieser Mietbereich ist in bis zu vier Mietbereiche erweiterbar.
Erschließung - Kerne und Liftlandings:
Die Treppenhauskerne enthalten die Sanitärbereiche für den Bau 20. Hier sind jeweils Toiletten für Damen und Herren in ausreichender Zahl für die jeweiligen Mietbereiche vorgesehen. Die Liftlandings, die Teil der Kerne und der Erschließung sind, sollen neu gestaltet werden. In den Liftlandings findet auch die Ausfädelung der Lüftung/ Technik statt. Der alte Aufzugsschacht soll als neuer Technikschacht fungieren.
Zeitlicher Ablauf:
Die zeitliche Abfolge der Baumaßnahme ist in 5 Bauabschnitte unterteilt. Ziel der zeitlichen Abfolge ist es, immer einen funktionierenden Kern mit Sanitäranlagen nutzen zu können. Während der Umbauphase werden sich Mieter im Gebäude befinden, die die Sanitärkerne dringend benötigen.
Karlsruhe
Erneuerung der Gebäudeautomation nach DIN 18368.
Sanierung der Gebäude 19 (2 Etagen) und 20 (4 Etagen) mit einer Bürofläche von ca. 8.500 m².
Erneuerung einer Regelungsanlage bestehend aus ca. 700 DP inkl. Aufschaltung auf die Bestands GLT von Siemens Desigo CC.
Soweit im Rahmen des Bauablaufs erforderlich, kann sich die Ausführungszet verändern.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters.
- Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als drei Monate).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 GWB.
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen oder dessen geschäftsführende Personen keine Einträge im Gewerbezentralregister vorliegen.
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen.
- Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird.
- Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter der o.a. URL zur Verfügung.
- Erk zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EURlärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber gilt als geeignet, wenn der jährliche, durchschnittliche Umsatz mindestens das Doppelte des Auftragswerts beträgt.
- Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr sowie in beiden Fällen in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird.
- Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervorgeht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen.
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt
-Nachweis der erfolgreichen Durchführung von mindestens 3 Projekten mit vergleichbaren Leistungen und einem Gesamtauftragswert von mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR in den letzten 5 Jahren Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den vier Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen.
Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich zulässigen erlaubt. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, soweit ergänzende Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, können diese unter der URL www.subreport.de/E31175866 abgerufen werden.
2. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die URL www.subreport.de/E31175866 abzugeben.
3. Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
7. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
8. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
9. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]