Konstruktion, Herstellung und Lieferung von 132 hochflurigen Fahrzeugeinheiten (HF12) und 34 Zwischenmodulen zzgl. Ersatzteilversorgung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvb.koeln
Abschnitt II: Gegenstand
Konstruktion, Herstellung und Lieferung von 132 hochflurigen Fahrzeugeinheiten (HF12) und 34 Zwischenmodulen zzgl. Ersatzteilversorgung
Konstruktion, Herstellung und Lieferung von 132 Fahrzeugeinheiten (Hochflurstadtbahnen) und 34 Zwischenmodulen nebst dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen zzgl. Ersatzteilversorgung.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat mehrere Betriebshöfe/-Werkstätten, deren Standorte sich über das gesamte Kölner Stadtgebiet verteilen.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG beabsichtigt die Beschaffung von Hochflurstadtbahnen.
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von 132 Fahrzeugeinheiten sowie von 34 Zwischenmodulen zum Betrieb gemäß BOStrab und EBO für den Einsatz in Köln, im Streckennetz Bonn, sowie auf den NE- Strecken der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK), die für den Stadtbahnbetrieb ausgerüstet sind. Der Vertrag enthält die Option auf die Lieferung weiterer 60 Fahrzeugeinheiten sowie weiterer 23 Zwischenmodule. Die Fahrzeugeinheiten müssen zwingend den beiden Regelwerken BOStrab und EBO genügen.
Des Weiteren enthält der Vertrag eine Ersatzteilversorgung über die Lebensdauer der Fahrzeuge.
Die Fahrzeugeinheiten müssen folgende wesentlichen Anforderungen erfüllen:
- Fahrzeugart: Hochflurstadtbahnen
- Fahrzeugbauart: Gelenktriebwagen mit Drehgestellen und Kugeldrehverbindungen
Jeweils zwei Fahrzeugeinheiten müssen sich über eine Schnelltrennstelle zu einem für die Fahrgäste durchgängig begehbaren Langfahrzeug zusammen kuppeln lassen. Das Langfahrzeug wird HF12 genannt. Um aufgrund betrieblicher Erfordernisse die Kapazität der Fahrzeuge erweitern zu können, sind die Fahrzeugeinheiten derart zu gestalten, dass in der Schnelltrennstelle ein Zwischenmodul eingesetzt werden kann. Das weiterhin durchgängige begehbare Langfahrzeug mit eingesetztem Zwischenmodul wird HFx genannt.
Das Zulassungsverfahren richtet sich nach deutschem Recht: Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Vorschriften Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN). Nähere Informationen zum Liefergegenstand, zu den Voraussetzungen für die Beauftragung der Optionen und den konstruktiven Gegebenheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Hochflurstadtbahnen müssen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
- Wagenkastenrohbau: korrosionsarmer Stahl (Schweißkonstruktion),
- Fahrzeugbreite: 2.650 mm (+0 mm / -10 mm),
- Länge Fahrzeugeinheit HF12: ≤ 30,0 m (einschl. halben Wagenübergang),
- Länge Zwischenmodul: ≤ 15m (einschl. den beiden halben Wagenübergängen)
- Bodenfreiheit: ≥ 80 mm,
- Fahrleitungsnennspannung: 750 V DC,
- Kleinster Gleisbogenradius: 25 m,
- Streckenneigung: ≤ 6 %,
- Länge der längsten maximalen Streckenneigung: 500 m,
- Spurweite: 1.435 mm,
- Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h (Auslegung auf 85 km/h) — Achslast ≤ 10 t,
- Streckenlast: max. 2,17 t/m,
- Fußbodenhöhe (Einstieg): 950 mm
- Sitzplatzanzahl Fahrzeugeinheit HF12: mindestens 58
- Fahrgastkapazität Fahrzeugeinheit HF12: mindestens 180
- Fahrgastkapazität Zwischenmodul: mindestens 80
Hinweis für die Angebots- und Verhandlungsphase (2. Phase des Vergabeverfahrens):
Vgl. zur Bedeutung von Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien oder sonstigen verbindlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen Ziffer 11.4 der Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG behält sich vor, Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien oder sonstige verbindliche Anforderungen in den Vergabeunterlagen unter den in Ziffer 11.5 der Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb genannten Voraussetzungen aufzuheben oder anzupassen.
Vorgesehen ist, dass fünf Vorserienfahrzeuge HFx (bestehend aus zehn Fahrzeugeinheiten und fünf Zwischenmodulen) im Jahr 2026 geliefert werden. Der aktuelle Lieferplan sieht die Auslieferung der betriebsbereiten Serienfahrzeuge ab Anfang 2028 im Wochen-Rhythmus vor. Der Lieferplan kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bis zu 60 Fahrzeugeinheiten HF12 sowie bis zu 23 Zwischenmodule.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zuverlässigkeit: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblattes.
2. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zu den nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der Europäischen Union vom 8. April 2022 wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine von öffentlichen Aufträgen zählt.
3. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
1. Erklärung über die jeweiligen Gesamtumsätze des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts. Der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss in Summe mindestens EUR 450.000.000 (netto) betragen (Mindestanforderung). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt.
2. Zusätzlich ist anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts der Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben, soweit dieser den der Leistungsbeschreibung zugrundeliegenden Leistungsbereich betrifft (Herstellung und Lieferung von Straßenbahn- oder Stadtbahnwagen). Dieser Umsatz muss durchschnittlich mindestens EUR 60.000.000 (netto) je abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen haben (Mindestanforderung). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im relevanten Leistungsbereich werden kumuliert berücksichtigt.
3. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung seiner Haftung mit einer Versicherungssumme für Personenschäden mit mindestens EUR 8.000.000 je Schadensereignis und für Sachschäden mit mindestens EUR 4.000.000 je Schadensereignis und für Vermögensschäden mit mindestens EUR 500.000 je Schadensereignis für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Mit dem Teilnahmeantrag muss der Nachweis der bestehenden Versicherung oder eine Bestätigung der Versicherung über die Versicherbarkeit im Auftragsfall mit dem vorgenannten Inhalt als Kopie eingereicht werden.
4. Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen eine aktuelle aussagekräftige Bankauskunft vorlegen, die zu mindestens den nachfolgend aufgelisteten Punkten Informationen enthält:
• Art und Dauer der Geschäftsbeziehung,
• Geschäfts- und Zahlungsverhalten,
• Einschätzung der gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse (Bonität),
• Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung.
Für den Fall, dass der Mindestumsatz durch einen Patronatsgeber oder ein Unternehmen nachgewiesen wird, mit dem ein Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag besteht, ist zusätzlich die geforderte Bankauskunft auch für das Unternehmen vorzulegen, das die Patronatserklärung wirksam abgegeben hat bzw. für das Unternehmen, mit dem der Bewerber bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag geschlossen hat.
Die Bankauskunft muss von einem in der Europäischen Union, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO- Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut stammen.
5. Vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft ist ein letter of intent eines in der Europäischen Union, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, das/der mindestens über ein Rating A- von Standard and Poor’s Corporation (oder vergleichbares Rating einer anderen Agentur) verfügt. Die Erklärung muss die grundsätzliche Bereitschaft umfassen, für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Fall der Auftragserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragsvolumens zu stellen. Die Bürgschaftserklärung selbst muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf Einrede der Vorausklage und der Aufrechenbarkeit (§§ 771, 770 BGB) abgegeben werden. Für etwaige Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Köln.
I) Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen zu Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von Hochflurfahrzeugen und Angaben zu einer Koordination der Inbetriebnahme / Abnahme anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts (Anlage A 3).
1. Angabe zu mindestens einem in den letzten 10 Kalenderjahren (Stichtag für die Berechnung ist die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge) Referenzprojekts über die Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Erteilung der Zulassung durch die zuständige Technische Aufsichtsbehörde von mindestens 20 Hochflurfahrzeugen (Fußbodenhöhe ab 900 mm über Schienenoberkante) gemäß § 62 BOStrab oder vergleichbar für den innerstädtischen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung. Bei noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekten genügt es, wenn bereits 20 Hochflurfahrzeuge entsprechend der vorgenannten Kriterien konstruiert, hergestellt, geliefert, in Betrieb genommen und zugelassen worden sind. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn eine vergleichbare Referenz unter Angabe der nach Ziffer 1 verlangten Informationen nachgewiesen wird.
2. Zusätzlich hierzu Angabe, ob der Bewerber oder ein von diesem hiermit beauftragter Dritter („Koordinator“) das Erwirken einer Inbetriebnahme-genehmigung nach BOStrab und Abnahme nach EBO koordiniert hat. Angaben können, soweit der Platz nicht ausreicht, auf einem durch den Bewerber erstellten Formblatt, welches der Systematik und dem Inhalt von Anlage A3 entspricht, alternativ zu dieser Anlage eingereicht werden. (Hinweis: keine Mindestanforderung. Für den Fall, dass dem Bewerber der Nachweis nicht möglich ist, die Koordinationsleistung selber erbracht zu haben, ist er verpflichtet, auf eigene Kosten einen Dritten mit der Koordination des Abnahme- und Konformitätsprozesses zu beauftragen, der an einer erteilten Inbetriebnahmegenehmigung nach BOStrab und Abnahme nach EBO in den zwei Jahren vor Zuschlag wesentlich hinsichtlich deren Vorbereitung konzeptionell mitgewirkt hat).
II) Nachweise zur beruflichen Erfahrung:
2.1 Referenzen zu realisierten Leistungen anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts (Anlage A 3.1) Angaben zu mindestens jeweils zwei in den letzten drei Kalenderjahren (Stichtag für die Berechnung ist die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgeschlossenen Referenzprojekten (betrifft die Herstellung bestimmter Komponenten eines Herstellers – die Möglichkeit zur Einreichung weiterer Referenzprojekte eines weiteren Herstellers besteht), welche in ihrer Art mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die von einer Aufsichtsbehörde abgenommen worden sind. Als Referenzprojekt genügt die Herstellung einer jeweils eingebauten und abgenommenen Komponente. Der Einbau muss nicht zwingend durch den Referenzgeber erfolgt sein. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn jeweils zwei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden.
Für folgende Komponenten müssen die vergleichbaren Referenzprojekte dargestellt werden: 1. Trittstufen; 2. Bremsanlage (Bremskrafterzeuger, Druckerzeuger, Hilfslösegerät, Bremssteuergerät); 3. Drehgestell; 4. Türsystem; 5. Klima (Fahrgastraumtemperierungsanlage und Fahrerraumklimatisierungsanlage); 6.Stromabnehmer; 7. BNU (Bordnetzumrichter); 8. FMU (Fahrmotorumrichter); 9. Motor (Fahrmotor); 10. Getriebe; 11. Kompressor. Für die Beibringung der Referenzen durch Dritte (eignungsrelevante Nachunternehmer) wird auf die Anlagen A 1, A 4 und Ziffer 8 der Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe hingewiesen.
2.2 Referenz zum Designprojekt - Angaben zu mindestens einem in den letzten 5 Kalenderjahren (Stichtag für die Berechnung ist die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgeschlossenen Referenzprojekt, in welchem ein mit dem für diesen Auftrag erforderlichen Designkonzept vergleichbares Designkonzept durch den Bewerber erarbeitet wurde, anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts (Anlage A 3.2) mit detaillierten Angaben zu dem Designkonzept. Für die Beibringung der Referenzen durch Dritte (eignungsrelevante Nachunternehmer) wird auf die Anlagen A 1, A 4 und Ziffer 8 der Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe hingewiesen. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn eine vergleichbare Referenz nachgewiesen wird.
3. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (durch Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts (Anlage A 3.3). Als Anlage ist ein Nachweis über die Zertifizierung dem Formblatt beizufügen.
Informationen zur Prüfung der Teilnahmeanträge und zum Verfahren finden sich in der Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften sind zulässig in gesamtschuldnerischer Haftung mit alleinvertretungsberechtigtem Ansprechpartner.
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform www.subreport.de durchgeführt. Dort werden die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, auch die Kommunikation erfolgt über subreport. Die notwendigen Unterlagen erhalten die Bieter unter folgender Internetadresse: https://www.subreport.de/E66437834. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals Subreport, wenden Sie sich bitte an die Hotline: [gelöscht].
Die Teilnahmeanträge sowie im weiteren Verfahren die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Plattform subreport einzureichen, indem sie unter https://www.subreport.de/E66437834 auf das Portal hochgeladen werden. Teilnahmeanträge und Angebote in Papierform sind ausnahmsweise nur nach vorheriger Absprache mit der AG zugelassen, ansonsten sind Einreichungen in anderer Form nicht zulässig. Nähere Informationen enthält die Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.