Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in weiteren unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kreis.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in weiteren unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit TK-Unternehmen Konzessionsverträge über den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
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Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Unterschwellenbereich. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die vorliegende EU-Weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig.
Gemeinde Kirchberg an der Murr
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
Die Gemeinden Kirchberg an der Murr, Leutenbach und Rudersberg haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)" Förderanträge für weiße Flecken gestellt und den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt.
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: 3. Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Leutenbach
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
Die Gemeinden Kirchberg an der Murr, Leutenbach und Rudersberg haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)" Förderanträge für weiße Flecken gestellt und den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt.
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: 3. Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Rudersberg
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
Die Gemeinden Kirchberg an der Murr, Leutenbach und Rudersberg haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)" Förderanträge für weiße Flecken gestellt und den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt.
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: 3. Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis zu allen Eignungskriterien:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise sind neben dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, herunterzuladen auf dieser Plattform) mit dem Erstangebot vorzulegen. Zudem sind das Formblatt "Angebot" (Anlage 13) und die Angebotsinhalte gemäß Ziff. 5 der Vergabeunterlage vorzulegen. Eine Übersicht der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist in der Vergabeunterlage unter Ziff. 6 e) bb) (5) aufgeführt. Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind der Vergabeunterlage (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents) zu entnehmen.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents)
- Bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents)
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents)
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents)
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents).
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Zweckverbands durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Alternativ kann die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffend die Referenz-angaben auch durch Darlegung der Erfahrungen und Expertise in einem Konzept nachgewiesen werden. Der Zweckverband wird über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffend die Referenzen auf Grundlage des dargelegten Konzepts entscheiden. Bei den Ausführungen im Konzept kommt es u.a. insbesondere auf Darlegungen zur Umsetzung der Einhaltung von Dokumentationspflichten und Fördervorgaben an (vgl. Ziff. 3 c) hh)).
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 12, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents).
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 12) und "Angebot" (Anlage 13) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sein Angebot eingereicht wird. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents).
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.
Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens in den einzelnen Losen Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen, ergeben, behält sich der Zweckverband vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen. Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart, zu der Durchführung des Verfahrens und zu Änderungen des Gebietszuschnitts während des laufenden Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Vergabeunterlagen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C/documents).
Die Kommunikation zwischen Zweckverband und Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C). Der Zweckverband stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung werden die Kommunen nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Zweckverband die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich unter http://ted.europa.eu, www.breitbandausschreibungen.de und https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR75C bekannt gemacht.
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.
Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland