HIP Parkgarage LV12 MSR Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03-04/013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HIP Parkgarage LV12 MSR Gebäudeautomation
Errichtung eines Automationssystems für eine Energiezentrale. Lieferung und Montage von zwei ISPs zur Regelung von bis zu 5 Kompressions-, 6 Absorptionskältemaschinen, in Kombination mit bis zu 9 Rückkühlern, Fernwärme und zwei BHKWs.
Der Leistungsumfang umfasst ca. 1200 physikalische und 800 kommunikative Datenpunkte.
Speyerer Straße 69124 Heidelberg
Nördlich, direkt hinter der Sporthalle auf dem HIP Gelände in Heidelberg, wird der Neubau als kombinierten Baukörper errichtet. Die Parkgarage mit ca. 670 PKW-Stellplätzen (davon ca. 120 E-Ladeplätze im Endausbau), 750 Fahrrad-Stellplätzen in Stahlbauweise und der Technikturm mit zwei unterirdischen Eisspeicher in Betonbauweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe LAE Engineering GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://LAE.eu/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYY6X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind