Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Tonerkartuschen und Tintenpatronen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0482-18
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Tonerkartuschen und Tintenpatronen
Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Tonerkartuschen und Tintenpatronen. Bereitstellung eines Online-Shops für die Stadt Hamm und ggf. weiteren Kunden der citeq (Stadt Münster).
Stadt Münster, citeq 48153 Münster, Stadt Hamm 59065 Hamm
Die bestehende Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Tonerkartuschen und Tintenpatronen läuft am 31.12.2022 aus.
Die citeq beabsichtigt den Bedarf an Tonerkartuschen und Tintenpatronen (Original Produkte und Produkte vergleichbarer Art [Newbuild, Refill und Rebuild]) und sonstigen Druckerverbrauchsmaterialien über diese Ausschreibung zu decken.
Über die ausgeschriebene Leistung soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen werden. Alle Dienststellen, Einrichtungen, Beteiligungen und Kunden der Stadt Münster - citeq und der Stadt Hamm sowie weiterer Kunden (ÖRV) der citeq sind berechtigt, Tonerkartuschen und Tintenpatronen zu den Konditionen dieser Rahmenvereinbarung zu beziehen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung erteilt.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.01.2023.
Es werden Tonerkartuschen und Tintenpatronen für diverse Drucker und Faxgeräte unterschiedlicher Hersteller und in unterschiedlichen Mengen benötigt.
Aufgrund von Veränderungen in den Druckerlandschaften der Dienststellen, Einrichtungen, Beteiligun-gen und Kunden der citeq (Konsolidierung der Druckerbestände, Reinvestition der Altgeräte, neue strategische Ausrichtungen usw.) kann der Bedarf nur bezogen auf den Mindest- bzw. Maximalumsatz für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorgegeben werden.
Hinsichtlich der tatsächlichen Bedarfe kann keine qualifizierte Aussage getroffen werden, als Kalkulations- und Bewertungsgrundlage dienen die in 2020 - März 2022 beschafften Mengen.
Die Dienststellen, Einrichtungen, Beteiligungen und Kunden (ÖRV) der citeq sind hinsichtlich der Auswahl ob Original Produkte oder Produkte vergleichbarer Art [Newbuild, Refill und Rebuild] beschafft werden, unabhängig. Insofern kann auch keine qualifizierte Aussage hinsichtlich der Anteile von Original Produkten zu den Produkten vergleichbarer Art [Newbuild, Refill und Rebuild]) getroffen werden.
Wesentlicher Bestandteil der Lieferung ist u. a. auch die Bereitstellung eines Online-Shops für die Stadt Hamm und ggf. weitere Kunden (ÖRV) der citeq. Der Auftragnehmer stellt den Online-Shop voll umfänglich zur Verfügung und stellt alle Tonerkartuschen und Tintenpatronen (Original Produkte und Produkte vergleichbarer Art) in den Shop ein. Der Auftragnehmer ist für Betreuung und Pflege des Shops allein verantwortlich. Aus diesem Grund wird auf eine Unterteilung nach Fachlosen verzichtet. Die Leistung "Lieferung der Tonerkartuschen und Tintenpatronen und Bereitstellung des Online-Shops" kann nur aus einer Hand erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Bestand einer Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht). ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Versicherungsnachweis einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssumme) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation vor. ("Eigenerklärung ..." liegt bei).
- Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei)
- Organisationsstruktur (mit dem Angebot vorzulegen): Beschreibung der Organisationsstruktur des Unternehmens
mit Hauptsitz des Bieters, Vertretungen und Niederlassungen in Deutschland, Spezialisierung auf bestimmte Kundenkreise, Branchen und Aufgaben.
Einzureichende Unterlagen:
- Berufsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Eintragung im Berufs- und Handelsregister (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister), soweit vorhanden ("Eigenerkärung zur Eignung" liegt bei).
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Berufs- und Handelsregistereintrag, Handwerksrolleneintrag) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
- Beschäftigte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei).
- Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern. (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei)
- Firmenprofil (mit dem Angebot vorzulegen): Firmenprofil mit Aussagen
zu Angebotsspektrum und Kerngeschäft, Strategischer Ausrichtung/Positionierung am Markt, Strategische Partnerschaften mit Herstellern und Darstellung der Einstufungen und Zertifizierungen seitens der Hersteller.
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466
Falls Sie -als entsprechend anerkannter Inklusionsbetrieb- ein Angebot (selbst oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft) abgeben, legen Sie bitte mit dem Angebot eine Aufstellung in Form einer Eigenerklärung vor, welche Leistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses durch den Inklusionsbetrieb/die Inklusionsabteilung und deren geförderten Mitarbeitenden zur Ausführung gelangen werden. Diese Positionen müssen eine Aufschlüsselung in Kostenarten (Lohn, Stoffe, Geräte, Sonstiges) enthalten. Eine Nachforderung dieser Erklärung im Rahmen der Angebotsprüfung erfolgt gemäß § 16a Abs. 3 VOB/A nicht!
Die Auftraggeberin behält sich eine Prüfung vor, inwieweit die Ausführung/Herstellung der angebotenen Leistungen zu einem wesentlichen Teil durch den Inklusionsbetrieb erfolgen soll (vgl. Ziffer 2.4.3 Abs. 2 des o.g. Erlasses) und inwieweit die Fachkunde und Leistungsfähigkeit nach §§ 2 Abs. 3, 6a Abs. 1 S. 1 VOB/A für die benannten Leistungen beim Inklusionsbetrieb tatsächlich gegeben ist.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Einzureichende Unterlagen:
- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYHUT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html