Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remchingen
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75196
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.remchingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10
Die Gemeinde Remchingen beschafft für ihre Gemeindefeuerwehr ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10 nach DIN 14530-5) als Neufahrzeug auf Straßenfahrgestell samt feuerwehrtechnischer Beladung. Dieses Löschgruppenfahrzeug ist als Nachfolgefahrzeug für ein vorhandenes Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6), Baujahr 1995 konzipiert. Es wird daher schwerpunktmäßig für die Brandbekämpfung ausgerichtet sein. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Losen.
Fahrgestell
Freiwillige Feuerwehr Remchingen, Königsbacherstr. 70, 75196 Remchingen
Sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges im Los 1 dieser Ausschreibung formuliert ist, umfasst die Leistung des Gewinners dieses Loses generell die technische Anpassung bzw. die Ausgestaltung des Fahrgestells in der Art und Weise, dass alle technischen Erfordernisse und Vorgaben durch den Gewinner von Los 2 dieser Ausschreibung umgesetzt werden können, um den hier beschriebenen Endausbauzustand herzustellen:
Die Leistungserfüllung aus Los 1 muss sich der aus Los 2 anpassen.Dies betrifft insbesondere den erforderlichen Nebenantrieb (Feuerlöschkreiselpumpe), die Schnittstelle für die elektrische Anlage des Aufbaus sowie die Aufnahme des Gerätekoffers. Vom Auftragnehmer des Loses 2 durchgeführte Nachrüstungen am Fahrgestell, die technisch erforderlich waren, um den beschriebenen Endausbauzustand herzustellen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers des Loses 1.
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Freiwillige Feuerwehr Remchingen, Königsbacherstr. 70, 75196 Remchingen
Sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges im Los 2 dieser Ausschreibung formuliert ist, umfasst die Leistung des Auftragnehmers generell ▪ die Lieferung aller erforderlichen Komponenten (Material) ▪ deren Montage, Installation, Verbindung und Anpassung (Arbeitsleistung) ▪ alle dazu notwendigen Kleinteile, Verbindungs- und Schmierstoffe um den hier beschriebenen Endausbauzustand herzustellen.
Feuerwehrtechnische Beladung
Freiwillige Feuerwehr Remchingen, Königsbacherstr. 70, 75196 Remchingen
Die normativen Vorgaben bzw. Mindestanforderungen sind mit Verweis auf die Tabelle 1 der DIN 14530-5 (2019-11) in Spalte 2 aufgeführt. Darüber hinaus hat der Auftraggeber teilweise höherwertige Anforderungen, andere Stückzahlen bzw. auch Hersteller und Typen in Spalte 3 festgelegt, wenn dies (z. B. aufgrund der notwendigen Kompatibilität mit anderen bei der FF Remchingen eingesetzten Geräten, Akku-Ladesystemen und wechselnden Fahrzeugbeladungen (Pool), bereits vorhandener Prüf- und Wartungstechnik bzw. mit der herstellerbezogenen Autorisierung für die Prüfung und Wartung des hauptamtlichen Feuerwehrgerätewartes) fachlich begründet ist. Die Gründe sind generell ausgewiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr., einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch das Formblatt 124LD mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unten stehenden Bescheinigungen unverzüglich nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die konkreten geforderten Eignungsnachweise finden sich in den jeweiligen Auftragsunterlagen wieder.
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/ 24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (abgelaufene Kalenderjahre) Eine Eigenerklärung ist ausreichend
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Jahr)
- drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).