66000120 - Brandschutzertüchtigung Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_HBF_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
66000120 - Brandschutzertüchtigung Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof
Bei einer brandschutztechnischen Untersuchung wurden Mängel bei der Entfluchtung und den brandschutztechnischen Begebenheiten der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof Stuttgart festgestellt.
Aus diesen Grund muss die Haltestelle, brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Ertüchtigung sieht eine mechanische Entrauchungsanlage vor. Zusätzlich werden vorhandene Deckenöffnungen an den Treppenangängen zur Bahnsteigebene geschlossen, um einen brandschutztechnischen Anschluss der Rauchschutzverglasungen herstellen zu können. Die Verglasungen wird an allen sechs Treppenabgängen in der Bahnsteigebene hergestellt.
Aus diesem Grund wird beabsichtigt Leistungen für die Generalplanung (Objektplanung, Planung Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung, Planung Technische Ausrüstung), im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, zu vergeben.
Bei der Haltestelle „Hauptbahnhof / Arnulf-Klett-Platz handelt es sich um eine unterirdische Personenverkehrsanlage. Die Haltestelle befindet sich im Innenstadtbereich der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Gesamtbauwerk der unterirdischen Haltestelle besteht aus zwei Bahnsteigebenen (Ebene -2 Stadtbahn, Ebene -3 S-Bahn) und einer Verteilerebene (Ebene -1) Klett-Passage. Die Bahnsteigebene der Stuttgarter Straßenbahnen AG verfügt über vier Gleise auf zwei Außenbahnsteigen und einem Mittelbahnsteig. Das Bauvorhaben betrifft einen der wichtigsten Verkehrsknoten des öffentlichen Personennahverkehrs der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit einer sehr hohen Personenfrequenz im gesamten Baufeld muss zu jeder Tages- und Nachtzeit gerechnet werden. Das Baufeld ist entsprechend zu sichern. Die Baumaßnahme findet unter extrem beengten Verhältnissen und bei laufendem Bahnbetrieb statt (=erschwerte Bedingungen für die Bauausführung). Die Bauausführung kann daher nur abschnittsweise (ggf. sehr kleinteilig) und mit zeitlichen Unterbrechungen erfolgen. Der Baubeginn der Brandschutzertüchtigung wird für Ende 2026 angestrebt. Eine brandschutztechnische Voruntersuchung des AG liegt vor.
Bei der Decke über der Klett-Passage (Ebene -1) handelt es sich um eine PREFLEX® - Decke aus durch Überhöhung vorgespannten Verbundträgern. Die eingesetzten Stahlträger HEM 450 – 500 (IPBv) sind durch beigeschweißte Flanschverbreiterungen an die statischen Erfordernisse angepasst worden. Das variable Achsmaß der einbetonierten Verbundträger beträgt im Mittel ca. 2,475 m. Im Bereich der Aufzugsschächte müssen Träger durchtrennt und auf die Außenwand des Schachtes aufgelagert werden.
Die brandschutztechnische Voruntersuchung macht den Einsatz einer mechanischen Entrauchungsanlage für die Stadtbahnhaltestelle erforderlich.
Seitens des Stadtplanungsamtes der Landeshauptstadt Stuttgart wird für die Ebene -1 Klett-Passage und den darüber befindlichen Arnulf-Klett-Platz, sowie für die Schillerstraße zwischen Gebhard-Müller-Platz und dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt (voraussichtlich Sommer 2022). Die planerischen Schnittstellen zwischen dem Projekt Brandschutzertüchtigung Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof und der Neugestaltung der Klett-Passage sind zu berücksichtigen und zu koordinieren.
Innovative Konzepte sollen dazu beitragen, das Gebäude möglichst energieeffizient und nachhaltig betreiben zu können. Im Rahmen des städtischen Aktionsplans „Weltklima in Not“ müssen Themen zur Klimaneutralität, CO2-Neutralität und sonstige Nachhaltigkeitsbelange berücksichtigt werden.
Folgende Planungsleistungen sind insbesondere Bestandteil des Vertrages:
- Ingenieurbau nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI
- Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
- Planung der Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI
- Brandschutzplanung
Die Leistungen sind zu erbringen für folgende Anlagegruppen nach § 53 (2) HOAI
- Abwasser- Wasser- und Gasanlagen AWG
- Lufttechnische Anlagen LTA
- Starkstromanlagen STA
- Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen FIA
- Förderanlagen FA
- Gebäudeautomation GA
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst sämtliche Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind, um die Planungsziele gem. § 1 vollständig, uneingeschränkt funktionsfähig und betriebsbereit zu erreichen.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufen- und ggf. abschnittsweise.
Zunächst wird folgende Leistungsstufe abgerufen:
- Stufe 1 HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4
Die Beauftragung weiterer Leistungen bleibt vorbehalten.
Ggf. werden die nachfolgenden Leistungsstufen rechtzeitig schriftlich abgerufen:
- Stufe 2 HOAI-Leistungsphasen 5 bis 6
- Stufe 3 HOAI-Leistungsphasen 7 bis 9
Die Auftragsvergabe ist für das Quartal 4/2022 geplant. Mit den Planungsleistungen ist nach Auftragserteilung zu beginnen.
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Beschäftige gemäß §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019-2021) festangestellter Beschäftigter (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) mit der notwendigen Hochschulqualifikation „Ingenieur, Bachelor, Master oder gleichwertig“ inkl. der Führungskräfte. Pro Bieterkonstellation werden alle Mitarbeiter zusammengezählt
- bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte
- mehr als 5 und bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte
- mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte: 100 Punkte
Fachliche Eignung des Bewerbers:
Referenzobjekt 1 des Bewerbers - Planung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI mindestens Honorarzone III:
Projekttyp:
- Sonstiges Ingenieurbauwerk: 25 Punkte
- Umbauarbeiten und Modernisierung an einem unterirdischen Verkehrsbauwerk: 75 Punkte
- Umbauarbeiten und Modernisierung an einer unterirdischen ÖPNV Haltestelle: 150 Punkte
Baumaßnahmen im laufenden Betrieb:
- keine Arbeiten im laufenden Betrieb: 25 Punkte
- Arbeiten im laufenden Betrieb: 50 Punkte
Baukosten - Baukosten - anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerk:
- bis 2,0 Mio. € netto: 0 Punkte
- mehr 2,0 Mio. € und bis 4,0 Mio. € netto: 25 Punkte
- mehr als 4,0 Mio. € netto: 50 Punkte
Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI:
- LP 2: 10 Punkte, LP 3: 13 Punkte, LP 4: 3 Punkte, LP 5: 8 Punkte, LP 6: 6 Punkte, LP 7: 2 Punkte,
LP 8: 8 Punkte, örtliche Bauüberwachung: 8 Punkte
Jahr der Inbetriebnahme:
- vor 01.01.2017: 10 Punkte
- nach 01.01.2017: 50 Punkte
Referenzobjekt 2 des Bewerbers -Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI mindestens Honorarzone III:
Projekttyp:
- Sonstiges Deckenkonstruktionen: 0 Punkte
- vorgespannte Deckenkonstruktionen: 35 Punkte
- Deckenkonstruktionen mit vorgespannten Verbundträgern: 75 Punkte
Eingriff in ein bestehendes Deckentragwerk:
- Nein: 0 Punkte
- Ja: 25 Punkte
Baukosten - Baukosten - anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerk:
- bis 0,5 Mio. € netto: 0 Punkte
- mehr 0,5 Mio. € und bis 1,0 Mio. € netto: 25 Punkte
- mehr als 1,0 Mio. € netto: 50 Punkte
Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI:
- LP 2: 5 Punkte, LP 3: 8 Punkte, LP 4: 15 Punkte, LP 5: 20 Punkte
Jahr der Inbetriebnahme:
- vor 01.01.2017: 10 Punkte
- nach 01.01.2017: 50 Punkte
Referenzobjekt 3 des Bewerbers - Planung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI der Anlagengruppe 3 (LTA), 4 (STA) mindestens Honorarzone II:
Projekttyp:
- sonstige Lufttechnische Anlagen: 0 Punkte
- mechanische Entlüftung/Entrauchung inkl. Anbindung Starkstrom/ Schwachstrom: 30 Punkte
- mechanische Entlüftung/Entrauchung, inkl. Anbindung Starkstrom/ Schwachstrom in Verkehrsbauwerken: 100 Punkte
Baukosten - Baukosten - anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerk:
- bis 0,5 Mio. € netto: 0 Punkte
- mehr 0,5 Mio. € und bis 1,5 Mio. € netto: 25 Punkte
- mehr als 1,5 Mio. € netto: 50 Punkte
Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI:
- LP 2: 6 Punkte, LP 3: 8 Punkte, LP 5: 12 Punkte, LP 6: 4 Punkte, LP 7: 2 Punkte, LP 8: 18 Punkte
Jahr der Inbetriebnahme:
- vor 01.01.2017: 10 Punkte
- nach 01.01.2017: 50 Punkte
Referenzobjekt 4 des Bewerbers - Planung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI der Anlagengruppe 6 (FA) mindestens Honorarzone II:
Projekttyp:
- Sonstiger Aufzug: 0 Punkte
- Aufzug im öffentlichen Bereich: 25 Punkte
- Aufzug in Verkehrsbauwerken: 50 Punkte
Baukosten - Baukosten - anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerk:
- bis 100.000 € netto: 0 Punkte
- mehr 100.000 € und bis 300.000 € netto: 25 Punkte
- mehr als 300.000 € netto: 50 Punkte
Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI:
- LP 2: 6 Punkte, LP 3: 8 Punkte, LP 5: 12 Punkte, LP 6: 4 Punkte, LP 7: 2 Punkte, LP 8: 18 Punkte
Jahr der Inbetriebnahme:
- vor 01.01.2016: 0 Punkte
- nach 01.01.2016 bis 31.12.2018: 25 Punkte
- ab 01.01.2019: 50 Punkte
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV - Objektplanung
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Bauingenieur oder Vergleichbares)
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV - Technische Ausrüstung
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Ingenieur Gebäudetechnik, Versorgungstechnik oder Vergleichbares)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Beschäftigte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV - Gewichtung 8,84%
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
Bescheinigung und Erklärung über Bilanzen, Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, nach § 45 VgV
Referenz 1: Planung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI mindestens Honorarzone III: - Gewichtung 31,65 %
Referenz 2: Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI mindestens Honorarzone III - Gewichtung 21,93 %
Referenz 3: Planung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI der Anlagengruppe 3 (LTA), 4 (STA) mindestens Honorarzone II - Gewichtung 22,10 %
Referenz : Planung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI der Anlagengruppe 6 (FA) mindestens Honorarzone II - Gewichtung 15,47 %
siehe III.1.1)
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zuden angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Die Angebote können elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abgegeben werden.
Schriftliche Angebote (Papierangebote) sind ab dem 19.10.2018 nicht mehr zugelassen und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen sind unter www.meinauftrag.rib.de kostenfrei erhältlich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).