Bereitstellung einer Bewerbermanagementsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esh-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung einer Bewerbermanagementsoftware
Einführung und Bereitstellung eines IT-Fachverfahrens "Bewerbermanagement" in Form einer Standard-Software als Software-as-a-Service für die Stadt Essen.
Stadt Essen - Essener Systemhaus Kruppstr. 82 - 100 45145 Essen
Das Essener Systemhaus als eigenbetriebsähnliche Einrichtung und IT-Dienstleister der kreisfreien Stadt Essen beabsichtigt die Einführung eines Bewerbermanagementsystems.
Ausgeschrieben ist die Einführung und Bereitstellung (Software-as-a-Service) der angebotenen Software-Lösung, der mit der Einführung verbundene Beratungsaufwand, Schulungsleistungen, der dauerhafte laufende Betrieb der Anwendung einschließlich der erforderlichen Wartung und Pflege der Software.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.b-ite.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekannt gegeben. Dem stehen die Gründe aus § 39 Abs. 6 VgV entgegen.
Insbesondere würde eine Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen schaden sowie den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLD4ZG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).