Briefbeförderung aus Zentraldruck Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW-2022-GB6.08/PDL-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bw.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Briefbeförderung aus Zentraldruck
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 9.600.000 Briefsendungen "inklusive 20% Wachstumsreserve". Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern. Ausschreibung, Zuschlag und Vertragsabschluss erfolgen in 4 Losen. Die Losbildung orientiert sich an den postalischen Leitregionen bzw. Postleitzahlen in Deutschland und den sich hieraus ergebenden Zustellgebieten. Abholort für alle Lose ist der Produktionsort des Druckdienstleisters in Weingarten.
BaWü Nord
Leitregionen 70, 71 und 72
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 2.360.000 Briefsendungen "inklusive 20% Wachstumsreserve". Zustellgebiete sind die Leitregionen 70, 71 und 72. Abholort ist der Produktionsort des Druckdienstleisters in Weingarten.
BaWü West
Leitregionen 77, 78 und 79
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 1.760.000 Briefsendungen "inklusive 20% Wachstumsreserve". Zustellgebiete sind die Leitregionen 77, 78 und 79. Abholort ist der Produktionsort des Druckdienstleisters in Weingarten.
BaWü Ost
Leitregionen 88, 89
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 1.005.000 Briefsendungen "inklusive 20% Wachstumsreserve". Zustellgebiete sind die Leitregionen 88 und 89. Abholort ist der Produktionsort des Druckdienstleisters in Weingarten.
Rest BRD
Leitregionen 01-69, 73-76, 80-87, 90-99, Ausland
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 4.480.000 Briefsendungen "inklusive 20% Wachstumsreserve". Zustellgebiete sind die Leitregionen 01-69, 73-76, 80-87, 90-99 und Ausland. Abholort ist der Produktionsort des Druckdienstleisters in Weingarten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefbeförderung aus Zentraldruck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bwpost.net
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefbeförderung aus Zentraldruck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 79115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefbeförderung aus Zentraldruck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 88250
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefbeförderung aus Zentraldruck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0R85V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).