ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 146-50 Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 146-50
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 146-50 Der Generalplanervertrag mit der Sweco GmbH (bzw. der damaligen Rechtsvorgängerin der BGS Ingenieursozietät) zur Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde bereits in den Jahren 2001/2002 abgeschlossen. Zu diesem
Zeitpunkt war das gültige Koordinatenreferenzsystem (auch Bezugssystem) der DB AG das GaussKrüger-System des Landes Baden-Württemberg. Dieses System wurde Inhalt des Vertrages zwischen AG und AN. Die Einführung des neuen
Koordinatenreferenzsystem DBREF2016 erfolgte in Absprache mit dem Eisenbahn Bundesamt als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde über die RIL883 erst am 01.12.2016, also mehr als 15 Jahre nach Abschluss des Hauptvertrages. Diese
RIL fordert eindeutig das DB_REF2016 als einheitliches und ausschließliches geodätisches Bezugs- und Abbildungssystem für alle raumbezogenen Anwendungen der Deutschen Bahn AG. Auch zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung im Oktober 2015
war die Nutzung des neuen Referenzsystems DB_REF2016 noch nicht final eingeführt und wurde auch nicht Bestandteil der Fortschreibung.
Aus der Richtlinienänderung vom 01.12.2016 ergibt sich, dass die gesamte Entwurfsplanung als raumbezogene Anwendung in DB_REF2016 umgestellt werden muss. Die Umstellung erfolgt sukzessive dem Planungsfortschritt folgend in Bereichen in denen
die Entwurfsplanung einen gewissen fortgeschrittenen Stand hat. Die Umstellung beinhaltet sowohl vermessungtechnische Transformationen, formelle Anpassungen und in Teilbereichen Anpassung der Planung selber. Die Umstellung bedeutet einen
deutlich signifikanten zusätzlichen Arbeitsaufwand. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
Die RIL883 legt die Grundlagen für alle geodätischen Tätigkeiten an Fahrwegen und Fahrbahnen der DB Netz AG fest. Dazu gehört insbesondere auch die Erfassung von Grundlagendaten und der Entwurf. Die Änderung dieser RIL zum 01.12.2016 mitder Einführung des DB_REF2016 war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrags im Jahr 2002 und zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung im Oktober 2015 noch nicht bekannt und konnte deswegen bei aller Umsicht nicht berücksichtigtwerden.