Bewirtschaftung der Kantinenräume in den Verpflegungseinrichtungen des BKA-Standortes Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.14 - 0810/20/VV : 2
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]414
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der Kantinenräume in den Verpflegungseinrichtungen des BKA-Standortes Wiesbaden
Bewirtschaftung der Kantinenräume in den Verpflegungseinrichtungen des BKA-Standortes Wiesbaden
Für das BKA wird die Bewirtschaftung der Kantinenräume in den Verpflegungseinrichtungen des BKA-Standortes Wiesbaden ausgeschrieben.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
•Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
•Wert des Auftrages,
•Zeitraum der Leistungserbringung,
•Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Referenzgeber mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
•Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
•Mindestanforderung: 300 Essensteilnehmer pro Tag je Referenz mit mindestens einem Jahr Laufzeit des Konzessionsvertrages/Bewirtschaftungsvertrages
•Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
•Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Kurz-Vita der vorgesehenen Betriebsleitung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Sie bitte die fachliche Qualifikation der für die Auftragsabwicklung von Ihnen vorgesehenen Betriebsleitung sowie die Erfahrung im gastronomischen Bereich im Rahmen Ihres Personalkonzepts dar. Die vorgesehene Betriebsleitung hat eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens eine zweijährige Erfahrung im gastronomischen Bereich vorzuweisen. Darüber hinaus wird mindestens eine fünfjährige Führungserfahrung nachgewiesen. Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Stellenprofil für die vorgesehene Betriebsleitung in der Anlage Personal - Stellenprofil vorgesehene Betriebsleitung aus und reichen es mit Ihrem Angebot ein.
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Bescheinigung Ortsbegehung
Zur Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung vor Ort zwingend notwendig. Der Teilnehmer ist daher verpflichtet, an einer Ortsbegehung teilzunehmen. Nach der Ortsbegehung wird seitens des Bedarfsträgers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot beizufügen.
Zur Organisation der Ortsbegehungstermine ist es notwendig, dass sich der Teilnehmer bis spätestens 17.08.2022 beim Beschaffungsamt des BMI anmeldet:
E-Mail: [gelöscht]
Die Anzahl der Personen pro Teilnehmer ist dabei auf maximal drei beschränkt. Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Teilnehmer beizufügen:
•Vorname,
•Name,
•Funktion (z.B. Vertrieb, Consultant, Monteur usw.),
•Personalausweisnummer,
•Mobilfunknummer.
Eine gesonderte Einladung zu dem jeweiligen Besichtigungstermin erfolgt nach Anmeldung per E-Mail. Bei der Besichtigung ist dauerhaft ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser ist selbst mitzubringen.
Kalkulation Fahrzeugkosten
Für den Transport der Waren zwischen den Liegenschaften wird eine Vollzeitkraft benötigt. Die weit auseinanderliegenden Liegenschaften und das vom BKA vorgegebene gastronomische Gesamtkonzept erfordern einen hohen logistischen Aufwand. Dem BKA ist es wichtig sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden gleichzeitig das gleiche Essensangebot haben, unabhängig von der Liegenschaft. Da der Bewirtschafter sich hier auf das BKA einstellen muss, kann dieser vorgeschriebene zusätzliche Aufwand kompensiert werden. Bitte reichen Sie eine Kalkulation Ihrer Fahrzeugkosten ein. Bitte füllen Sie hierzu die Kalkulation aus, welche Teil der "Anlage zum Angebotsformular" ist (siehe Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung).
Kalkulation Spülkosten
BKA-Mitarbeitende dürfen privat mitgebrachte Speisen in der Kantine verzehren, dies wird geduldet, um den Austausch und die Arbeitsfähigkeit zu fördern. Zum Verzehr selbst mitgebrachter Speisen kann das vor Ort befindliche Geschirr genutzt werden. Dies kann zu einem Mehraufwand beim Spülen führen. Dieser Aufwand kann in die Kalkulation einfließen. Bitte reichen Sie eine Kalkulation Ihrer Spülkosten ein. Bitte füllen sie hierfür die Kalkulation aus, welche Teil der "Anlage zum Angebotsformular" ist (siehe Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung).
Konzepte zur Leistungserbringung
Legen Sie bitte die im Dokument "Kriterienkatalog zur Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument "Kriterienkatalog zur Leistung" Bezug zu nehmen. Diese Nachweise werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik bewertet.
Verkostung
Im Rahmen des Verhandlungs- und Präsentationstages hat der Bieter Produkte aus der Frühstücks- und Zwischenverpflegung für die Verkostung bereitzustellen. Jeder Bieter muss ein kaltes Getränk, einen Salat, zwei unbelegte und zwei belegte Backwaren sowie zwei Obst- oder Molkereiprodukte mitbringen. Bewertet werden Haptik, Zusammenstellung der Komponenten, Optik und Geschmack. Die Bewertung wird am Tag der Verkostung vorgenommen und fließt in das spätere Angebot II bzw. Angebot III ein. Die Bewertung der übrigen Angebotsbestandteile findet erst im Zuge der Auswertung des Angebotes II bzw. des Angebotes III statt. Die bereitgestellten Produkte müssen vergleichbar zu den angebotenen Produkten nach der Auftragsvergabe sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegenden Vergabeunterlagen (Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Konzessionsvertrag, Anlage zum Angebotsformular) wurden mit Hilfe des Beratungsunternehmens SODA Group erstellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.