evuz_Ablesedienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: evuz_Ablesedienstleistung_2022.01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewmr.de
Abschnitt II: Gegenstand
evuz_Ablesedienstleistung
Die evu zählwerk sucht einen Dienstleiter, der in den Stadtgebieten Bochum, Herne und Witten folgende Dienstleistungen übernimmt:
Ableseankündigung, Turnusablesung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Durchführung der Dienstleistungen im Stadtgebiet Bochum: Ableseankündigung, Turnusablesung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Die evu zählwerk sucht einen Dienstleiter, der im Stadtgebiet Bochum folgende Dienstleistungen übernimmt:
Ableseankündigung, Turnusablesung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2023 und endet am 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate insofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird. Spätestens endet der Auftrag jedoch am 30.06.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Durchführung der Dienstleistungen im Stadtgebiet Herne: Ableseankündigung, Turnusablesung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Die evu zählwerk sucht einen Dienstleiter, der im Stadtgebiet Herne folgende Dienstleistungen übernimmt:
Ableseankündigung, Turnusablesung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2023 und endet am 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate insofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird. Spätestens endet der Auftrag jedoch am 30.06.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Durchführung der Dienstleistungen im Stadtgebiet Witten: Ableseankündigung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Die evu zählwerk sucht einen Dienstleiter, der im Stadtgebiet Witten folgende Dienstleistungen übernimmt:
Ableseankündigung, Stichtagsablesung sowie Sonderablesungen für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2023 und endet am 30.06.2025. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate insofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird. Spätestens endet der Auftrag jedoch am 30.06.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit Erklärungen zugelassen sind, ist die Eigenerklärung des Bieters zulässig. Soweit Bescheinigungen verlangt sind, ist diese durch einen unabhängigen Dritten zu erbringen.
(1) Unternehmensdarstellung / Firmenprofil anhand Vordruck 1
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit Erklärungen zugelassen sind, ist die Eigenerklärung des Bieters zulässig. Soweit Bescheinigungen verlangt sind, ist diese durch einen unabhängigen Dritten zu erbringen.
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§123, 124 GWB anhand Vordruck 2
(3) Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG anhand Vordruck 3
(4) Eigenerklärung zum Umsatz und zur Anzahl der MitarbeiterInnen anhand Vordruck 4
(5) Aktuelle Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit der Angabe folgender Risiken und Mindestdeckungssummen:
Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Umweltschäden inkl. Allmählichkeitsschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Schlüssel- oder Codekartenverlust, durch Vorlage einer Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit Erklärungen zugelassen sind, ist die Eigenerklärung des Bieters zulässig. Soweit Bescheinigungen verlangt sind, ist diese durch einen unabhängigen Dritten zu erbringen.
(6) Mindestens eine Referenz (seit 2019) "Durchgeführte Ablesedienstleistungen" anhand Vordruck 5
(7) Eigenerklärung "Deutsche Sprache" anhand Vordruck 6
(8) Eigenerklärung "dass das eingesetzte Personal die Anforderungen erfüllt" anhand Vordruck 7
(9) Eigenerklärung Nachunternehmen/ Sonstige Dritte anhand Vordruck 8
(10) Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaftserklärung anhand Vordruck 9, soweit erforderlich.
Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen der ewmr (Stand März 2016).
Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb
um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird der Auftraggeber Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben
einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang
Regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2
Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle interessierten Firmen müssen sich anhand des zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrags zzgl. der geforderten Unterlagen um die Teilnahme am Verfahren bewerben. Alle Unterlagen werden ausschließlich über den unter Ziffer I.3) benannten Kommunikationsbereich (Vergabeplattform) zur Verfügung gestellt. Die gesamte Kommunikation inkl. der Frage- und Antwortstellungen findet ausschließlich in diesem Kommunikationsbereich statt. Alle Interessenten haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, die bereitgestellten Informationen rechtzeitig abzurufen. Achtung: Sämtliche Unterlagen sind bereits abrufbar. Das heißt, dass auch Unterlagen abrufbar sind, die erst mit der Angebotsabgabe nach Aufforderung einzureichen sind. Reichen Sie daher bitte nur die
geforderten Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ein! Reichen Sie Ihre Fragen nach Möglichkeit bitte bis zum 03.06.2022 ein. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen und sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. Nichtdeutschsprachige Unterlagen müssen als beglaubigte
Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDM58
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.