Lieferung von Lernmitteln für das Schuljahr 2022/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.menden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Lernmitteln für das Schuljahr 2022/2023
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 50.001,00 € pro Los. Für alle Lose gilt: Eine Prüfung der Angemessenheit der Preise entfällt, da der Preis infolge der Buchpreisbindung kein Bewertungskriterium ist.
Die Vergabesumme in Höhe von ca. 275.000,00 € soll in 2 Teilaufträge (=Teillose) aufgeteilt werden. Die Summe ist geschätzt und unverbindlich und kann je nach Bedarf der Schulen abweichen. Der Auftragswert für jedes Los beträgt mindestens 50.001,00 €.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes.
Lieferung von Lernmitteln Teillos 1
Stadt Menden
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 50.001,00 € pro Los. Los 1 umfasst 6 Grundschulen mit insgesamt 9 Standorten und die Gesamtschule mit drei Standorten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Menden sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht eines Vertreters des Rechnungsprüfungsamtes.
Lieferung von Lernmitteln Teillos 2
Stadt Menden
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 50.001,00 € pro Los. Los 2 umfasst die Realschule mit einem Standort und das Gymnasium an der Hönne mit zwei Standorten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Menden sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht eines Vertreters des Rechnungsprüfungsamtes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
58706 Menden, Neumarkt 5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch unter https://www.subreport.de/E24166783 anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
* Falls Bewerberfragen notwendig werden, müssen diese digital über https://www.subreport.de/E24166783 eingereicht werden. Wir erbitten diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Bewerberfragen in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
* Die Angebote müssen digital über https://www.subreport.de/E24166783 eingereicht werden. Angebote in Papierform ,per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
* Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.