Progressive Web App "Vom Werk zum Display" Referenznummer der Bekanntmachung: 46-41-001706300-000
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Progressive Web App "Vom Werk zum Display"
Erstellung und Lieferung von 24 digital kuratierten Räumen in Form einer progressive web app (Software), die, soweit es Inhalte und Strukturen zulassen, als Open Source und Open Access Software zur Verfügung gestellt werden soll, zur digitalen Erlebbarkeit von 24 Kunstwerken, die aus den Sammlungen des Auftraggebers und des Kunstmuseum Stuttgart stammen.
Mannheim
Erstellung und Lieferung von 24 digital kuratierten Räumen in Form einer progressive web app (Software), die, soweit es Inhalte und Strukturen zulassen, als Open Source und Open Access Software zur Verfügung gestellt werden soll, zur digitalen Erlebbarkeit von 24 Kunstwerken, die aus den Sammlungen des Auftraggebers und des Kunstmuseum Stuttgart stammen. Es sind Skripte zu erstellen, in die verschiedene unterschiedliche Komponenten eingebaut werden. Die Entwicklung der 24 digital kuratierten Räume wird in einer schriftlichen Dokumentation festgehalten, die veröffentlicht wird. Gefordert ist eine Applikation zur Präsentation aller 24 digital kuratierten Räume mit einer Meta-Navigation zur menüartigen Ansteuerung und Verknüpfung der kuratierten Räume.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage der Kopie des Registerauszugs, Registerauszug bei Vorlage höchstens 60 Tage alt.
Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über
1) Gesamtjahresumsatz;
2) Jahresumsatz mit Erstellung und Lieferung von Software, die mit der zu vergebenden Leistung der Erstellung und Lieferung einer progressive web app vergleichbar ist;
jeweils (1 und 2) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
3) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Zu (1) Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (ohne MwSt.).
Zu (2) Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung der Erstellung und Lieferung einer progressive web app vergleichbar sind (bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Umsatz nur aus den vom Bieterunternehmen ausgeführten Leistungen) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (ohne MwSt.).
Zu (3) Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, Verlust, Beschädigung und Bearbeitungsschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss pro Schadensfall mindestens [Betrag gelöscht] Euro € betragen.
(A) Eigenerklärung über maximal vier Referenzaufträge, im Zeitraum 01.05.2017 bis 30.04.2022 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe
- des Namens des Referenzprojekts
- des Namens und der Kontaktdaten des damaligen Auftraggebers
- des Namens und der Kontaktdaten eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers und
- der Leistungszeit.
B) Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieterunternehmen angehören oder nicht.
C) Eigenerklärung: Angabe eines/einer Projektverantwortlichen, namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten und des höchsten Berufsausbildungs- bzw. Studienabschlusses sowie der sonstigen einschlägigen beruflichen Qualifikationen einschließlich Fortbildungen.
D) Eigenerklärung: Angabe eines stellvertretenden Projektverantwortlichen, namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten und des höchsten Berufsausbildungs- bzw. Studienabschlusses sowie der sonstigen einschlägigen beruflichen Qualifikationen einschließlich Fortbildungen.
E) Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
F) Eigenerklärung: Erklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Zu A) Referenzauftrag
Jeder der maximal vier Referenzaufträge
- wurde im Zeitraum 01.05.2017 bis 30.04.2022 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; und
- wurde zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens durch das Bieterunternehmen oder, im Fall der Eignungsleihe, durch den vom Bieter benannten Eignungsleihgeber selbst und nicht durch Dritte erbracht; und
- hatte im Durchschnitt der maximal 4 Referenzaufträge einen durchschnittlichen Wert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von [Betrag gelöscht] Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer).
Insgesamt hatten die maximal vier Referenzaufträge in ihrer Gesamtheit folgende Leistungen zum Gegenstand:
- Entwicklung und Umsetzung von responsiver UI/UX
- Web- und App-Programmierung
- Digitalisierung von Kunstwerken
- Audioproduktion
- Videoproduktion
- Animation
- 3D-Visualisierung
- 360° Visualisierung
- Storytelling und Drehbuchscripts
- Kunstbezug: Auseinandersetzung mit und Verarbeitung von Werken der bildenden oder darstellenden Künste.
Mindestens einer der maximal 4 Referenzaufträge
- betraf die Entwicklung und Umsetzung von responsiver UI/UX; und
- wird im Workflow von der Aufgabenstellung bis zur Lösung vom Bieter auf gesonderter Anlage zum Angebot beschrieben (maximal 6 000 Zeichen inklusive Leerzeichen); und
- wird im umgesetzten Design auf mindestens 2 verschiedenen Screengrößen (Mobil- und Desktopansicht) und mit mindestens 4 Screenshots (je zwei Screenshots von Mobil- und Desktopansicht) vom Bieter auf gesonderten Anlagen zum Angebot dargestellt.
Zu B) Technische Fachkräfte
-Mindestens 4,0 Vollzeitäquivalente zuzüglich des Projektverantwortlichen und des stellvertretenden Projektverantwortlichen, die als technische Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden;
-namentlich bezeichnet;
-jeweils unter Angabe der Berufserfahrung und der für den Auftrag relevanten Qualifikationen;
-jeweils unter Angabe, dass eine oder mehrere der folgenden Qualifikationen erfüllt sind:
o UI/UX Design - mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich UI/UX Design;
o Full-Stack Web Development - Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich
Frontend (inkl. Frontend-Animationen und Interaktions-Design)
Backend;
o Audioproduktion/Tontechnik - mindestens Ausbildung zum Tontechniker an einer Berufsschule; oder vergleichbare Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich;
o Grafikdesign - mindestens Bachelor im Studiengang Grafikdesign; oder vergleichbare Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich;
o Videoproduktion u. Postproduktion - mindestens Ausbildung zum Mediengestalter an einer Berufsschule; oder vergleichbare Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich;
o Fotografie - Bachelor im Studiengang Fotografie; oder vergleichbare Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich.
- Die Gesamtheit der vorgenannten Qualifikationen muss vom Team der namentlich bezeichneten Fachkräfte insgesamt erfüllt sein. Es reicht also aus, wenn jede der vorgenannten Qualifikationen bei wenigstens einer namentlich bezeichneten technischen Fachkraft vorhanden ist.
Zu C) Projektverantwortliche(r)
Die/der Projektverantwortliche spricht fließend und verhandlungssicher Deutsch, steht dem Auftraggeber während der gesamten Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend den Auftraggeber u. ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt u. zur Abgabe u. Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Die/der Projektverantwortliche hat
- eine mindestens dreijährige Erfahrung als Projektverantwortliche(r)in vergleichbaren Projekten.
Zu D) Stellvertretende(r) Projektverantwortliche(r)
Der stellvertretende Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung zu den üblichen Arbeitszeiten (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert während der gesamten Auftragsausführung den Auftraggeber u. ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen des Projekts entscheidungsbefugt u. zur Abgabe u. Entgegennahme entsprechender rechtsgeschäftlicher Erklärungen sowie in diesem Rahmen zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Der/die stellvertretende Projektverantwortliche hat
- eine mindestens einjährige Erfahrung als stellvertretende(r) Projektverantwortliche(r) in vergleichbaren Projekten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von
- § 123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung;
- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Steuern): Bescheinigung des zuständigen Finanzamts oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;
- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Beiträge zur Sozialversicherung): Bescheinigung der Krankenkasse oder der
Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;
- § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung.
2. Mit dem Angebot ist ein vom Bieter zu erstellender Projektplan (Zeitplan einschließlich Meilensteinen) für jede der 24 Episoden (kuratierten Räume) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 135 GWB gilt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]