Lieferung von CBRN Erkw Referenznummer der Bekanntmachung: B 18.10 - 0736/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]827
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von CBRN Erkw
Lieferung von CBRN Erkw (Erkundungswagen)
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung der CBRN ErkW als mobile Einheiten und die Bereitstellung der Systeme für den erweiterten Bevölkerungsschutz.
Die Lieferung des zulassungsfähigen und betriebsbereiten Fahrzeugs nebst der zu liefernden Ausrüstung und Einbauten, die Systemintegration beigestellter Messgeräte und Individualsoftware und zu liefernden Hardwarekomponenten, deren Vernetzung sowie die Einbindung aller Systeme sind Bestandteile dieser Ausschreibung.
Der Auftragnehmer ist für die Auswahl der Komponenten und deren Funktionieren im Zusammenwirken des Systems verantwortlich.
Es ist zur Freigabe der Serienfertigung ein Serienfreigabemuster zu bauen und durch die Auftraggeberin zu erproben. Das Serienfreigabemuster ist Bestandteil der Serie und muss durch den Auftragnehmer nach dessen Erprobung technisch angepasst und auf den finalen Konstruktionsstand der Serienfahrzeuge umgerüstet werden.
Gesamtmenge: 577 Stück
Festbestellmenge: 397 Stück
Verlängerung um 1 Jahr möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert ist ein aktueller Handelsregisterauszug. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter infrage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat insbesondere zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bewerber- oder Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3.5.3 Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Die Auftragnehmerin hat auf ihre Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche abzuschließen, die die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive der Einzelabrufe abdeckt.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens betragen:
a) für Personenschäden pro Einzelperson [5.000.000] Euro
b) für Sachschäden [1.500.000] Euro
c) für Vermögensschäden pro Einzelfall [1.500.000] Euro
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, der Auftraggeberin oder dem Bedarfsträger vor Leistungsbeginn, zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie auf Anforderung das Bestehen des Versicherungsschutzes mit den in Abs. 2 genannten Deckungssummen nachzuweisen. Bitte erklären Sie Ihre Bereitschaft zum rechtzeitigen Abschluss der Versicherung, sofern noch keine besteht.
3.4.3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit je mindestens einer geeigneten Referenz zu den Punkten a., b. und c. in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
a. Der Bewerber oder dessen zu beauftragende Unternehmen zur Eignungsleihe müssen eine Referenzliste über mindestens einen Auftrag mit mindestens 25 ausgebauten BOS-Einsatzfahrzeugen in Bezug zur gegenständlichen Leistung wie Funk-, Sondersignalanlagen- und Innenausbau vorlegen.
b. Der Bewerber oder dessen zu beauftragende Unternehmen zur Eignungsleihe müssen eine Referenzliste über mindestens einen Auftrag mit mindestens 5 Fahrzeugen mit Integration von IT-Netzwerkstrukturen in mobilen Systemen vorlegen. Dabei müssen sowohl eine dem Vergabegegenstand (siehe Leistungsbeschreibung) vergleichbare Komplexität als auch vergleichbare Leistungs- und Funktionsanforderungen nachgewiesen werden.
c. Der Bewerber oder dessen zu beauftragende Unternehmen zur Eignungsleihe müssen eine Referenzliste über mindestens einen Auftrag mit mindestens je 1 Fahrzeug mit Zertifizierung in den Bereichen "elektromagnetische Verträglichkeit - EMV" durch ein akkreditiertes Prüflabor oder "Klimatisierung" durch ein akkreditiertes Prüflabor oder "Crashsicherheit" durch eine unabhängige Prüfinstitution oder die Herstellung von vergleichbaren CBRN-Messfahrzeugen (z.B. CBRN/ABC-ErkW, GW-Mess etc.) oder die Integration von Messgeräten mit Außenluftansaugung in Fahrzeugen oder die Integration von radiologischen Messgeräten in Fahrzeugen vorlegen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Stückzahl an ausgebauten Fahrzeugen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Es sind nur 3 Referenzen (a, b und c) gefordert, wobei eine Mehrfachnennung möglich ist. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
• Erwartet werden klar formulierte Ausführungen in einer verständlichen Sprache, sodass diese auch von Nichtfachkundigen nachvollzogen werden können.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.3.2 Projektplan
Es ist ein Projektplan mit Meilensteinen zur Herstellung des Musterfahrzeugs gemäß den Kernforderungen (siehe Leistungsbeschreibung) einzureichen.
3.4.3.3 Lieferplan
Es ist ein Lieferplan zur Auslieferung der Serienfahrzeuge ab Serienfreigabe durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Kernforderungen (siehe Leistungsbeschreibung) einzureichen.
3.4.3.4 Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems
Die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem muss durch ein gültiges Zertifikat (wie z.B. ISO 9001) belegt werden oder es muss der Nachweis erbracht werden, dass ein gleichwertiges normiertes System unterhalten wird. Stellen Sie in diesem Fall dar, auf welchen normierten Standard Sie sich beziehen und wie Ihr System aufgebaut ist.
Das System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Produkt für alle Phasen der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebes festgelegt sind und während aller Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.
3.4.3.5 Firmendarstellung (Mindestanforderungen)
a. Eine durchschnittliche jährliche Produktionskapazität für mindestens 200 zu CBRN ErkW auszubauenden Fahrzeugen ist nachzuweisen.
b. Die notwendigen Betriebsmittel für den Ausbau zu CBRN ErkW sind in Listenform darzustellen.
c. Stellen Sie dar, dass Sie über mindestens 6 Serienfertigungsplätze für die Produktion der CBRN ErkW verfügen.
d. Weisen Sie nach, dass Sie oder zu beauftragende Unternehmen zur Eignungsleihe für die Produktion der Fahrzeuge mindestens je 3 gelernte Facharbeiter aus den Berufen der Metallverarbeitung und der Elektrotechnik beschäftigen.
e. Weisen Sie nach, dass Sie oder zu beauftragende Unternehmen zur Eignungsleihe mindestens 3 gelernte Facharbeiter für die Integration von IT-Netzwerkstrukturen in mobilen Systemen beschäftigen.
Die Überschreitung der Mindestanforderungen unterliegt der Bewertung (Siehe 3.6).
3.6 Prüfung und Bewertung des Teilnahmeantrags
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge einer Prüfung und Bewertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Teilnahmeantrags gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bewerber die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt (vgl. Ziffer 3.4) und nicht nach den Ziffern 3.5.1 und 3.5.2 ausgeschlossen werden muss.
Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad der Eignungskriterien entsprechend der im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" dargestellten Systematik. Dabei erhält jedes Kriterium eine Punktzahl zwischen 1 und 10. In das Gesamtergebnis gehen die vergebenen Punktzahlen mit ihrer individuellen Gewichtung ein. Es können maximal 10 Punkte (inklusive Gewichtung) erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Teilnahme am Angebotsverfahren berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall werden somit mehr als drei Bewerber gesondert elektronisch über die E-Vergabe zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei den Nachweisen und Erklärungen unter 3.4 und 3.5 handelt es sich um Mindestbedingungen bzw. gesetzliche Ausschlussgründe.
Die Bewertungskriterien mit Angabe der Bewertungspunkte sind:
1. Anzahl der ausgebauten BOS-Fahrzeuge (siehe 3.4.3.1 a):
a. Je Auftrag über 25 Fahrzeuge: 1 Punkt
b. Je Auftrag über 50 Fahrzeuge: 2 Punkte
c. Je Auftrag über 100 Fahrzeuge: 3 Punkte
d. Je Auftrag über 300 Fahrzeuge: 4 Punkte
e. Je Auftrag über 600 Fahrzeuge: 5 Punkte
Es werden höchstens 2 bedingungsgemäße Referenzen mit der höchsten Punktzahl gewertet, sodass die erreichbare Höchstpunktzahl 10 beträgt. Das Kriterium wird mit 20 % gewichtet.
2. Ausgebaute Fahrzeuge mit Zertifizierungen (siehe 3.4.3.1 c):
a. Zertifizierung von Fahrzeugen durch ein akkreditiertes Prüflabor im Bereich "elektromagnetische Verträglichkeit - EMV": 2 Punkte
b. Zertifizierung der Fahrzeuge durch ein akkreditiertes Prüflabor im Bereich "Klimatisierung": 2 Punkte
c. Zertifizierung der Fahrzeuge durch eine unabhängige Prüfinstitution im Bereich "Crashsicherheit": 2 Punkte
d. Herstellung von vergleichbaren CBRN-Messfahrzeugen (z.B. CBRN/ABC-ErkW, GW-Mess etc.): 2 Punkte
e. Integration von Messgeräten mit Außenluftansaugung oder von radiologischen Messgeräten in Fahrzeugen: 2 Punkte
Die maximal erreichbare Punktzahl je Unterpunkt (a- bis e) beträgt 2 Punkte. Es werden höchstens 5 bedingungsgemäße Referenzen gewertet, sodass die erreichbare Höchstpunktzahl 10 beträgt. Das Kriterium wird mit 30 % gewichtet.
3. Jährliche Produktionskapazität (siehe 3.4.3.5 a)
a. Jährliche Produktionskapazität > 199 Stück: 2 Punkte
b. Jährliche Produktionskapazität > 299 Stück: 4 Punkte
c. Jährliche Produktionskapazität > 399 Stück: 6 Punkte
d. Jährliche Produktionskapazität > 499 Stück: 8 Punkte
e. Jährliche Produktionskapazität > 599 Stück: 10 Punkte
Das Kriterium wird mit 20 % gewichtet.
4. Anzahl der Produktionsplätze (siehe 3.4.3.5 c)
a. Anzahl der Produktionsplätze > 5 Stück: 2 Punkte
b. Anzahl der Produktionsplätze > 7 Stück: 4 Punkte
c. Anzahl der Produktionsplätze > 9 Stück: 6 Punkte
d. Anzahl der Produktionsplätze > 11 Stück: 8 Punkte
e. Anzahl der Produktionsplätze > 14 Stück: 10 Punkte
Das Kriterium wird mit 15 % gewichtet.
5. Anzahl der gelernten Facharbeiter aus den Berufen der Metallverarbeitung und der Elektrotechnik (siehe 3.4.3.5 d)
a. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 5: 2 Punkte
b. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 11: 4 Punkte
c. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 17: 6 Punkte
d. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 23: 8 Punkte
e. Anzahl der gelernten Facharbeiter > 29: 10 Punkte
Das Kriterium wird mit 15 % gewichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.