Schülerbeförderungen - internationale Förderklassen 1. Schulhalbjahr 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2022-0059
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderungen - internationale Förderklassen 1. Schulhalbjahr 2022/2023
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Linie IFÖ 1 und IFÖ 2 - Beckeradstr. 66
Stadt Gelsenkirchen, Referat 40 - Bildung, Abt. 40/3 - Schulbetrieb Florastraße 26 45879 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den
Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es
zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen
und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu
geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Linie IFÖ 3 und IFÖ 4 - Flurstraße 100
Stadt Gelsenkirchen, Referat 40 - Bildung, Abt. 40/3 - Schulbetrieb Florastraße 26 45879 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den
Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es
zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen
und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu
geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Linie IFÖ 5 - Turfstraße 19
Stadt Gelsenkirchen, Referat 40 - Bildung, Abt. 40/3 - Schulbetrieb Florastraße 26 45879 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den
Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es
zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen
und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu
geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Linie IFÖ 6 - Lange Straße 21
Stadt Gelsenkirchen, Referat 40 - Bildung, Abt. 40/3 - Schulbetrieb Florastraße 26 45879 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den
Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es
zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen
und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu
geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Linie IFÖ 7 - Spindelstraße 8
Stadt Gelsenkirchen, Referat 40 - Bildung, Abt. 40/3 - Schulbetrieb Florastraße 26 45879 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den
Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es
zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen
und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu
geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Linie IFÖ 8 - Oststraße 17
Stadt Gelsenkirchen, Referat 40 - Bildung, Abt. 40/3 - Schulbetrieb Florastraße 26 45879 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den
Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es
zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen
und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu
geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Linie IFÖ 9 - Schwalbenstraße 26
Stadt Gelsenkirchen, Referat 40 - Bildung, Abt. 40/3 - Schulbetrieb Florastraße 26 45879 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den
Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es
zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen
und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu
geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Linie IFÖ 10 - Urbanusstraße 25
Stadt Gelsenkirchen, Referat 40 - Bildung, Abt. 40/3 - Schulbetrieb Florastraße 26 45879 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den
Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es
zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen
und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu
geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Linien IFÖ 11, 12 und 13 - Pfefferackerstraße 21
Stadt Gelsenkirchen, Referat 40 - Bildung, Abt. 40/3 - Schulbetrieb Florastraße 26 45879 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den
Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es
zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen
und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu
geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Linie IFÖ 14 - Erdbrüggenstraße 50
Stadt Gelsenkirchen, Referat 40 - Bildung, Abt. 40/3 - Schulbetrieb Florastraße 26 45879 Gelsenkirchen Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern internationaler Förderklassen
zu verschiedenen Grundschulen werden Busse benötigt (1. Schulhalbjahr 2022/2023).
Die Anzahl der zu befördernden Schüler/innen und die Einstiegspunkte sind
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Diese Aufstellung basiert auf den
Beförderungen im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022.
Während der Dauer des zu erteilenden Beförderungsauftrages kann es
zu Änderungen bei der Anzahl der jeweils zu befördernden Schülerinnen
und Schüler, zu Veränderungen der Einstiegspunkte sowie zu
geringfügigen Verschiebungen der Abfahrtszeiten kommen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bieters - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der vergangenen drei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Erklärung des Bieters - Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Zusätzlichen Linien (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Fahrzeugpreise, die bei Einrichtung zusätzlicher Linien eingesetzt werden - Anlage 2
- Eigenerklärung - Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Bitte beachten Sie den Vertrag über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) nebst den Besonderen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen für die Beförderung von Schulkindern mit Bussen vom 08.07.1976 in der Fassung vom 19.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDGC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]