Anmietung für Staatsanwaltschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 21-75219
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-schwaebischgmuend.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung für Staatsanwaltschaft
Anmietung für Staatsanwaltschaft
73479 Ellwangen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Anmietung eines Neubaus oder Umbaus eines Bestandsgebäudes mit Außenanlagen für die Staatsanwaltschaft Ellwangen in 73479 Elllwangen, in welchem eine Nutzfläche nach DIN 277 (NUF 1-7) von rd. 2.200 m² nach Anforderungen des Landes Ba-Wü nachgewiesen werden kann.
Das Grundstück muss sich im Stadtzentrum von Ellwangen befinden.
Dem Mieter (Land Ba-Wü) wird im Anschluss an die
Festmietzeit zum 31.08.2035 ein zweimaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Mietzeit um jeweils 5 Jahre eingeräumt.
Nach Ablauf der Festmietzeit bzw. Optionsmietzeit verlängert
sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und ist mit einer
Frist von 12 Monaten bei Kündigung durch den Mieter (Land
Ba-Wü) und 24 Monate bei Kündigung durch den Vermieter
zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar.
Persönliche Eignung sowie wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit in Bezug auf vergleichbare Maßnahmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters. Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen
Unternehmen bestehen.Erklärung, ob Ausschlussgründe nach
§ 123 oder § 124 GWB vorliegen. Hinweis: Maßnahmen der Bewerberin
oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125
GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen
Bonitätsnachweis: Bieter verfügt über ausreichende finanzielle Mittel zur Herstellung des vorgegebenen Mietobjekts (ggfs. Kapitalnachweis/Finanzierungsbestätigung)
Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Nachweis über ein verfügbares Grundstück oder Bestandsgebäude anhand eines Grundbuchauszuges
Referenzen über die bisher realisierten Objekte
Berufshaftpflichtversicherung
Deckungssumme
- für Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] Euro
Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter.
Es muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber
vorgegebenen Formblatt (abrufbar auf der unter
Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten
Erklärungen und Nachweisen innerhalb der
Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform
einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail
sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Gmünd
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vba-schwaebischgmuend.de