Studiie zu Prüfmethodik für KI-Videodatenanalysen auf der Grundlage der Common Criteria Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.15 - 0927/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]910
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studiie zu Prüfmethodik für KI-Videodatenanalysen auf der Grundlage der Common Criteria
Studie zur Prüfmethodik für KI-Videodatenanalysen auf der Grundlage der Common Criteria
Bonn
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung einer Studie zur Prüfmethodik für KI-Videodatenanalysen auf der Grundlage der Common Criteria. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ergänzung zu Punkt II.2.7)
Die geplante Vertragslaufzeit beträgt neun Monate zusätzlich gilt, dass der Vertrag für die Dauer des Projektes geschlossen wird. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet nach Abnahme des letzten Arbeitspaketes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
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I. Expertise in der KI-basierten Videoanalyse
Belegen Sie anhand von Referenzen, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche Erfahrungen und breites Expertenwissen in dem Bereich der KI-basierten Videoanalyse besitzt:
(1) Planung und/oder Durchführung mindestens eines Projektes, welches mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Budget) oder darüber hinaus geht
(2) Kenntnisse von Konzepten der Objekterkennung
(3) Kenntnisse von KI-Methoden, vorzugsweise des maschinellen Lernens
Gehen Sie dabei insbesondere auf die detaillierte Darstellung des Auftragsgegenstands sowie den Zeitraum und das Auftragsvolumen ein.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Arbeiten in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
II. Expertise in der IT-Sicherheitsprüfung (Evaluierung) nach Common Criteria
Belegen Sie anhand von Referenzen, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche Erfahrungen und breites Expertenwissen in dem Bereich der Evaluierung von IT-Produkten nach Common Criteria besitzt:
(4) Durchführung mindestens zweier Common Criteria Evaluierungsprojekte auf EAL 3 oder höher, welche Relevanz für die vorstehenden Arbeitspakete haben (Dauer, Umfang, Budget) oder darüber hinaus gehen
(5) Umfangreiche Kenntnisse von Konzepten der IT-Sicherheitszertifizierung
(6) Kenntnisse von Prüfmethoden und Prüfverfahren der Sicherheitszertifizierung oder IT-Konformitätsprüfung, vorzugsweise im Bereich biometrischer Verfahren
(7) Erfahrung im Bereich Prüfung der Robustheit, Leistungsfähigkeit, Korrektheit und Vollstandigkeit von IT-Systemen
Gehen Sie dabei insbesondere auf die detaillierte Darstellung des Auftragsgegenstands sowie den Zeitraum und das Auftragsvolumen ein.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Arbeiten in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung zu I:
In den letzten drei Jahren wurden mindestens ein Arbeitsschwerpunkt gebildet bei dem Videoanalysen einen wesentlichen Stellenwert hatten. Eine hinreichende Erläuterung wird erbeten (Anforderung siehe oben)
Mindestanforderung zu II:
In den letzten drei Jahren wurden mindestens ein Arbeitsschwerpunkt gebildet bei dem IT-Sicherheitsprüfung (Evaluierung) nach Common Criteria einen wesentlichen Stellenwert hatten. Eine hinreichende Erläuterung wird erbeten und es ist darzulegen, dass der AN nachweislich in der Lage sein muss, die Anforderungen der (CEM) mindestens bis EAL 3 in der Hinsicht zu bewerten, ob sie für eine Software-Produktklasse verfeinert/erweitert werden sollte und welche Verfeinerung/Erweiterungen mit der (CC) und (CEM) formal vereinbar sind.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Ausschluss eines Interessenskonflikts - Auftragsausführungsbestimmung
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte im Angebot mit "JA" oder "NEIN" beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit "Nein" beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen
Das Formular "Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT" enthält Bedingungen zur Auftragsausführung bei IT-Aufträgen, mit denen die Einhaltung dort enthaltener Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gewährleistet wird. Mit der Angebotsabgabe verpflichten Sie sich, die Bedingungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.