Rahmenvertrag für Konferenztechnik zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung digitaler und hybrider Veranstaltungen sowie Präsenzveranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 075/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Konferenztechnik zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung digitaler und hybrider Veranstaltungen sowie Präsenzveranstaltungen
Mit Beginn der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 mussten die vom DAAD- durchgeführten Veranstaltungen fast vollständig von Präsenzformaten auf hybride oder digitale Formate umgestellt werden. Obwohl es sich für 2022 abzeichnet, dass der DAAD ab dem zweiten Quartal wieder zu Präsenzformaten übergehen kann, ist schon jetzt abzusehen, dass auch in Zukunft weiterhin zahlreiche digitale oder hybride Veranstaltungen durchgeführt werden. So wurden 2021 rund 14 digitale und/oder hybride Veranstaltungen durchgeführt, für 2022 sind aktuell ca. 20 VA geplant (ohne Gewähr). Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung vorrangig der hybriden und digitalen Veranstaltungen sowie in geringem Maße der Präsenzveranstaltungen benötigt der DAAD technische Unterstützung durch einen kompetenten Dienstleister.
Die DAAD-Veranstaltungen finden zu 70% in Bonn statt, die restlichen 30 % der Veranstaltungen finden aufgrund des Sitzes der Geldgeber in Berlin statt sowie in geringem Umfang auch in anderen deutschen Städten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
Mit Beginn der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 mussten die vom DAAD- durchgeführten Veranstaltungen fast vollständig von Präsenzformaten auf hybride oder digitale Formate umgestellt werden. Obwohl es sich für 2022 abzeichnet, dass der DAAD ab dem zweiten Quartal wieder zu Präsenzformaten übergehen kann, ist schon jetzt abzusehen, dass auch in Zukunft weiterhin zahlreiche digitale oder hybride Veranstaltungen durchgeführt werden. So wurden 2021 rund 14 digitale und/oder hybride Veranstaltungen durchgeführt, für 2022 sind aktuell ca. 20 VA geplant (ohne Gewähr). Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung vorrangig der hybriden und digitalen Veranstaltungen sowie in geringem Maße der Präsenzveranstaltungen benötigt der DAAD technische Unterstützung durch einen kompetenten Dienstleister.
Die DAAD-Veranstaltungen finden zu 70% in Bonn statt, die restlichen 30 % der Veranstaltungen finden aufgrund des Sitzes der Geldgeber in Berlin statt sowie in geringem Umfang auch in anderen deutschen Städten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Leistung beginnt am 01.08.2022.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 31.07.2023.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.07.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
---
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
---
Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung:
Der Bieter muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz insgesamt und im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erzielt haben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum gesamt beträgt mindestens: 1.000.000,00 €. Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. wenn es sich insbesondere um Leistungen in den Bereichen Konferenztechnik für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung digitaler und hybrider Veranstaltungen sowie Präsenzveranstaltungen handelte.
Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
---
Beschreibung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
---
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
---
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage 09 ist zu verwenden.
---
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
---
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage 11)
Mindestanforderungen:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Anlage 08
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.