Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bautechnische Prüfungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südwest Referenznummer der Bekanntmachung: OH-NL-SW-2022-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 280000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bautechnische Prüfungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südwest
Gegenstand des Rahmenvertrages ist Bautechnische Prüfung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Die Bautechnischen Prüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Massivbau
Leistungsbereich 02: Metallbau
Leistungsbereich 03: Holzbau
Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur
Leistungsbereich 05: Tunnelbau geschlossene Bauweise
Leistungsbereich 06: Spezialtiefbau
.
Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
.
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren".
.
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
.
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Südwest der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.
.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
.
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet am 31.12.2026. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
Gegenstand des Leistungsbereichs 1 sind Bautechnische Prüfungen / Massivbau.
Gegenstand des Leistungsbereichs 2 sind Bautechnische Prüfungen / Metallbau.
Gegenstand des Leistungsbereichs 3 sind Bautechnische Prüfungen / Holzbau.
Gegenstand des Leistungsbereichs 4 sind Bautechnische Prüfungen / Schweißfachingenieur.
Gegenstand des Leistungsbereichs 5 sind Bautechnische Prüfungen / Tunnelbau geschlossene Bauweise.
Gegenstand des Leistungsbereichs 6 sind Bautechnische Prüfungen / Spezialtiefbau
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Gewerbezentralregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von Mio. EUR für Personen und Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von , in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen
(1) Eigenerklärung im Zulassungsformular sowie Vorlage von Nachweisen über nachfolgend aufgeführten Zulassungen/Anerkennungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird:
.
Leistungsbereich 01:
Zulassung/Anerkennung als Prüfingenieur/-in für Bautechnik in der Fachrichtung - Massivbau - durch die Obersten Bauaufsichten der Länder (Ministerien).
.
Leistungsbereich 02:
Zulassung/Anerkennung als Prüfingenieur/-in für Bautechnik in der Fachrichtung - Metallbau - durch die Obersten Bauaufsichten der Länder (Ministerien).
.
Leistungsbereich 03:Zulassung/Anerkennung als Prüfingenieur/-in für Bautechnik in der Fachrichtung - Holzbau - durch die Obersten Bauaufsichten der Länder (Ministerien).
.
Leistungsbereich 04:
Zulassung/Anerkennung Qualifikation als Internationaler Schweißfachingenieur (SFI, IWE - mit einem deutschsprachigen Zeugnis "DVS IIW-Schweißfachingenieur").
.
Leistungsbereich 05:
a) Zulassung/Anerkennung als Prüfingenieur/-in für Bautechnik in der Fachrichtung - Massivbau - durch die Obersten Bauaufsichten der Länder (Ministerien).
b) UND Zulassung/Anerkennung als Prüfingenieur/-in in der Fachrichtung - Geotechnik und Tunnelbau - durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
.
Leistungsbereich 06:
a) Zulassung/Anerkennung als Prüfingenieur/-in für Bautechnik in der Fachrichtung - Massivbau - durch die Obersten Bauaufsichten der Länder (Ministerien).
b) UND Zulassung/Anerkennung als Prüfingenieur/-in in der Fachrichtung - Geotechnik und Tunnelbau - durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
(2) Vorlage Referenzen über abgeschlossene Aufträge, die in Bezug auf die von diesem Open-House-Verfahren erfassten Leistungen (vgl. Anlage 1 zum Rahmenvertrag: Leistungsbeschreibung) Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens geben.
Sämtliche unter III.1.3 (1) genannten Zulassungskriterien sind Mindeststandards in Bezug auf die Zulassung für den jeweiligen Leistungsbereich.
.
In Bezug auf die unter III.1.3 (2) genannten Zulassungskriterien gelten je Leistungsbereich folgende Mindeststandards, wobei zum Nachweis zwingend eine Eigenerklärung unter Verwendung des Zulassungsformulars und erforderlichenfalls unter Verwendung der Anlage weitere Referenzangaben erforderlich ist:
.
Leistungsbereich 01:
Es sind mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen mittels Eigenerklärung unter Verwendung nachfolgender Formularvordrucke nachzuweisen.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Voraussetzungen vorliegen:
(1) Die Referenzen müssen die statisch-konstruktive (bautechnische) Prüfung der Ausführungsunterlagen (rechnerische Nachweise für die Ausführungsplanung und die zugehörigen Ausführungszeichnungen) gem. RVP oder das Aufstellen der Ausführungsunterlagen (Ausführungspläne, Standsicherheitsnachweise) enthalten.
(2) Die Referenzen müssen zwei Brückenbauwerke in Massivbauweise, eine Lärmschutzwand, ein Stützbauwerk oder ein Rahmen-/Tunnelbauwerk in offener Bauweise nach ZTV-Ing zum Gegenstand gehabt haben. Die in vorstehendem Satz der Art und Anzahl nach geforderten Bauwerken können mittels einer oder mehrerer Referenzaufträge nachgewiesen wer-den.
(3) Der Abschluss der Prüfung darf nicht länger zurückliegen als 10 Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
.
Leistungsbereich 02:
Es sind mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen mittels Eigenerklärung unter Verwendung nachfolgender Formularvordrucke nachzuweisen.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Voraussetzungen vorliegen:
(1) Die Referenzen müssen die statisch-konstruktive (bautechnische) Prüfung der Ausführungsunterlagen (rechnerische Nachweise für die Ausführungsplanung und die zugehörigen Ausführungszeichnungen) gem. RVP oder das Aufstellen der Ausführungsunterlagen (Ausführungspläne, Standsicherheitsnachweise) enthalten.
(2) Die Referenzen müssen zwei Brückenbauwerke als Stahl- oder Stahlverbundbaukonstruktion nach ZTV-Ing zum Gegenstand gehabt haben. Die in vorstehendem Satz der Art und Anzahl nach geforderten Bauwerken können mittels einer oder mehrerer Referenzaufträge nachgewiesen werden.
(3) Der Abschluss der Prüfung darf nicht länger zurückliegen als 10 Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
.
Leistungsbereich 03:
In Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge werden keine Mindestanforderungen gestellt. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen sind dennoch ausdrücklich gewünscht.
.
Leistungsbereich 04:
In Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge werden keine Mindestanforderungen gestellt. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen sind dennoch ausdrücklich gewünscht.
.
Leistungsbereich 05:
Es sind mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen mittels Eigenerklärung unter Verwendung nachfolgender Formularvordrucke nachzuweisen.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Voraussetzungen vorliegen:
(1) Die Referenzen müssen die statisch-konstruktive (bautechnische) Prüfung der Ausführungsunterlagen (rechnerische Nachweise für die Ausführungsplanung und die zugehörigen Ausführungszeichnungen) gem. RVP oder das Aufstellen der Ausführungsunterlagen (Ausführungspläne, Standsicherheitsnachweise) enthalten.
(2) Die Referenzen müssen zwei Tunnelbauwerken in geschlossener Bau-weise nach ZTV-Ing zum Gegenstand gehabt haben. Die in vorstehendem Satz der Art und Anzahl nach geforderten Bauwerken können mittels einer oder mehrerer Referenzaufträge nachgewiesen werden.
(3) Der Abschluss der Prüfung darf nicht länger zurückliegen als 10 Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
.
Leistungsbereich 06:
Es sind mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen mittels Eigenerklärung unter Verwendung nachfolgender Formularvordrucke nachzuweisen.
Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Voraussetzungen vorliegen:
(1) Die Referenzen müssen die statisch-konstruktive (bautechnische) Prüfung der Ausführungsunterlagen (rechnerische Nachweise für die Ausführungsplanung und die zugehörigen Ausführungszeichnungen) gem. RVP oder das Aufstellen der Ausführungsunterlagen (Ausführungspläne, Standsicherheitsnachweise) enthalten.
(2) Die Referenzen müssen zwei mittels Daueranker
ODER Bodennägel in vergleichbarem Baugrund rückverankerte Stütz-bauwerke
(3) und zwei mittels temporärer Anker oder Bodennägel in vergleichbarem Baugrund rückverankertes Stützbauwerk nach ZTV-Ing zum Gegenstand gehabt haben.
(4) Der Abschluss der Prüfung darf nicht länger zurückliegen als 10 Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (2) und (3) können mittels einer oder mehrerer Referenzaufträge nachgewiesen werden. Die übrigen Mindestanforderungen müssen durch jeden einzelnen als Nachweis eingereichten Referenzauftrag erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bautechnische Prüfungen im Open-House-Verfahren" der Niederlassung Südwest an die Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
.
Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
.
Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat sowie in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Südwest, für die es einen Zulassungsantrag gestellt hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de